Liebe Freundinnen und Freunde,                                                         März  2023

 

Der LJHA befasste sich in seiner Sitzung am 16. März unter anderem mit folgenden Themen:

TOP 3. Beitritt des LVR zur Landesinitiative Gewaltschutz NRW (Vorlage 15/1417)

Bereits im September vergangenen Jahres hat die LVR-Direktorin stellvertretend die gemeinsame Erklärung verschiedenster Einrichtungen und Verbände zum „Gewaltschutz Nordrhein-Westfalen“ unterzeichnet. Das gemeinsame Ziel der Unterzeichnenden ist es, Menschen in der Behindertenhilfe wirksamer vor Gewalt zu schützen.

Bei dieser Gelegenheit teilte die Verwaltung mit, dass bis Anfang 2024 für alle Einrichtungen der Jugendhilfe Rheinland Gewaltschutzkonzepte erstellt werden. Außerdem läuft bereits ein Monitoring bezüglich der Wirksamkeit der LVR-eigenen Gewaltschutzkonzepte.

 

TOP 4 Teilhabeverfahrensbericht 2022 (Vorlage 15/1484)

In diesem – sehr lesenswerten –  Bericht wird unter anderem geschildert, wie lange die Bearbeitung von Anträgen bei Trägern von Rehabilitationsmaßnahmen dauert, wie hoch der Prozentsatz von bewilligten und teil- oder nicht-bewilligten Anträgen liegt und wie viele Klagen gegen die Ablehnung von Anträgen erfolgreich sind.

Dabei hat der leistende Träger innerhalb von drei Wochen nach Eingang über den Antrag zu entscheiden.

Auch im letzten Jahr hat sich die Entwicklung fortgesetzt, dass diese Frist bei den Gesamtanträgen ohne Gutachten häufig nicht eingehalten wird. Über alle Bereiche hinweg liegt die Überschreitungsquote bei 21 Prozent; bei den Trägern im Bereich der Eingliederungshilfe (EGH) sogar bei 70 Prozent. 

Speziell im Bereich EGH wird als Begründung für die lange Bearbeitungsdauer angeführt, dass es sich hier oftmals um komplexe, personenzentrierte und daher zeitaufwendige Bedarfsfeststellung handele und wichtige Unterlagen teilweise verspätet eingereicht werden würden.

Die notwendigen Personaleinstellungen und –qualifizierungen konnten insgesamt noch nicht Schritt halten mit der Zunahme neuer Aufgaben.

Das Dezernat für Kinder, Jugend und Familie im Besonderen ist aber inzwischen dabei, die Bearbeitungsdauer zu reduzieren.

In den letzten 18 Monaten konnten 40 zusätzliche Fallmanager*innen eingestellt werden, so dass die Bearbeitungszeit mittlerweile wieder sinke, teilte die Verwaltung mit.

Außerdem betonte die Verwaltung, dass den Antragstellenden durch verspätete Antragsbewilligung kein materieller Schaden entsteht, da die Leistungen für die Kinder, für die Förderung beantragt wird, bereits ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt werden.

 

TOP 5. Entwurf zum Nachtragshaushalt 2023 (Vorlage 15/1414/1)

Für den Zuständigkeitsbereich des LJHA ist ein Kostenaufwuchs von 40 Millionen Euro vorgesehen. Die Verwaltung wies darauf hin, dass die Kostensteigerungen neben allgemein inflationsbedingt höheren Kosten bei den Leistungen auch auf zwei fachliche Faktoren zurückzuführen seien. Zum einen hätten sich bei den Heilpädagogischen Leistungen die prognostizierten Fallzahlen als zu niedrig erwiesen und zum anderen sei bei den Assistenzleistungen der Betreuungs- und Unterstützungsaufwand teilweise höher als erwartet.

Bereits in der letzten Sitzung des LJHA hatten wir dazu angemerkt, dass wir diese genannten fachlichen Fragen gerne in einem eigenen Tagesordnungspunkt näher erläutert und diskutiert sehen möchten.

Wir haben uns bei der Abstimmung zu diesem TOP – wie in den Fachausschüssen üblich – enthalten, und werden unsere Haltung zum Entwurf des Nachtragshaushalts bei der finalen Abstimmung in der Landschaftsversammlung am 31.3. deutlich machen.

 

TOP 6. Aktueller Stand des LVR-Programms „Jugend gestaltet Zukunft – Internationale Jugendbegegnungen an Orten der Erinnerung in Europa“ nach der Corona-Pandemie (Vorlage 15/1549)

Bekanntermaßen gehören gerade Jugendliche zu den Bevölkerungsgruppen, die durch die Corona-bedingten Einschränkungen im sozialen Leben besonders stark betroffen waren.

Ein kleines Beispiel für das Einfrieren von Kontaktmöglichkeiten sind die internationalen Jugendbegegnungen an Orten der Erinnerung, die der LVR gemeinsam mit verschiedenen Trägern anbietet.

Dieses Programm richtet sich an junge Menschen in Angeboten der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe. Durch seinen niedrigschwelligen Charakter unterstützt das Programm einerseits allgemein die Persönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen, andererseits trägt es ganz spezifisch auch zur politischen Bildung bei, enthält eine wichtige Botschaft für Frieden und Verständigung.

Zur Zeit sind acht Erinnerungsorte im Programm, dabei auch das ukrainische Baranivka.

Im Jahr 2022 haben aufgrund der Corona-Pandemie, aber auch aufgrund des Ukraine-Krieges und diverser Personalwechsel bei den Trägern kaum internationale Begegnungen stattgefunden. Neben einer Jugendbegegnung in Frankreich gab es zwei Fahrten zur politischen Bildungsarbeit ins europäische Ausland. Daneben fanden eintägige Workshops in Zusammenarbeit mit der Gedenkstätte und dem LVR-Kulturzentrum der Abtei Brauweiler statt.

Die Träger stehen für die nahe Zukunft vor einem doppelten Problem: Zum einen sind die potentiellen jungen Teilnehmer*innen an solchen Fahrten durch die Folgen von Corona psychisch höher belastet als vor der Pandemie und auch in ihrem schulischen Wissensstand zurückgeworfen, was den Betreuungsaufwand vergrößert.

Die Fachkräfte stehen hier vor der Herausforderung, das Thema Nationalsozialismus und dessen Bedeutung zum ersten Mal für die jungen Erwachsenen zu vermitteln. Zum anderen haben die Träger aber auch einen Fachkräftemangel bzw. –wechsel zu verkraften, der die Bewältigung des erhöhten Betreuungsaufwands zudem erschwert.

Ein anderes, und extrem trauriges, Kapitel ist natürlich der durch den Krieg erzwungene Stopp der Zusammenarbeit mit den Partnern im ukrainischen Baranivka. Hier kann man nur hoffen, dass die mühsam aufgebauten Kontakte nach einem hoffentlich baldigen Kriegsende wieder neu belebt werden können.

Die Politik äußerte den Wunsch, weiter das Programm vor Ort begleiten zu können und auch bei der konzeptionellen Weiterentwicklung eingebunden zu werden.

 

TOP 7. Beratung der Jugendamtsleitungen

Fachkräftemangel, demographischer Wandel, ein kontinuierlicher Zuwachs an zu bearbeitenden Themen (Gesetzen), Corona, Flut und Krieg  – so lauten stichwortartig die Bedingungen, mit denen die Leitungen der 95 Jugendämter im Rheinland in den letzten Jahre klarkommen mussten und die sie teilweise auch noch dauerhaft beschäftigen werden. Nicht verwunderlich ist daher, dass die Fluktuation bei den Jugendamtsleitungen in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Umso wichtiger ist es, die „Neuen“ wie auch die „Erfahrenen“ intensiv zu beraten und zu unterstützen. Was das Landesjugendamt dazu en detail in der Vergangenheit unternommen und sich für die Zukunft vorgenommen hat, wurde in von der Verwaltung in der diesen „Notizen“ beigefügten Präsentation vorgestellt. 2023-03-16- Beratung_JA-Leitungen

 

TOP 8. Kompetenzprofil Inklusion (Vorlage 15/1558)

Der LVR hat gemeinsam mit anderen Einrichtungen ein „Kompetenzprofil Inklusion“ als Qualitätsrahmen zur Qualifikation von Fachkräften in Kindertageseinrichtungen entwickelt.

Wir haben dieses Kompetenzprofil als sehr hilfreich gelobt und würden uns freuen, wenn viele Fortbildungen im Rahmen dieser Qualifikation zustande kämen.

 

TOP 12. Aktuelle Entwicklungen in der frühkindlichen Bildung

Die Verwaltung berichtete an dieser Stelle über die Inhalte des „Sofortprogramms Kita der Landesregierung NRW“, das im Februar im zuständigen Landtagsausschuss behandelt worden ist. Details zu dem Programm sind der beigefügten Power-Point zu entnehmen. Mit einer Verabschiedung des Gesetzes wird für den Mai gerechnet. 2023-03-16-Aktuelle Entwicklung Frühe Bildung_final

 

 Alle Vorlagen sind über unsere Geschäftsstelle zu erhalten.

Unsere Kontaktdaten für An- oder Abmeldungen der Notizen, Fragen und Anregungen: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion in der Landschaftsversammlung Rheinland, Landeshaus, Kennedyufer 2, 50679 Köln

Tel: 0221-8093364; Fax: 0221-8092560, gruene-fraktion@lvr.de, www.gruene-fraktion-lvr.de