Hier die Rede unseres Fraktionsvorsitzenden Johannes Bortlisz-Dickhoff zum Nachtragshaushalt 2023:

 

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Damen und Herren aus Verwaltung und Landschaftsversammlung,

Zu Beginn der Nachtragshaushaltsberatungen hatte die Verwaltung eine Reduzierung der beschlossenen Umlage um 1 Prozentpunkt vorgeschlagen. Das ist gegenüber 2022 immer noch eine Erhöhung um 0,45 Prozentpunkte. Die GRÜNE Fraktion in der Landschaftsversammlung hat im November des letzten Jahres beantragt, im Nachtragshaushalt 2023 die Landschaftsumlage gegenüber 2022 konstant zu halten, also den Umlagesatz bei 15,20 Prozentpunkten zu belassen und auf die im Beschluss zum Doppelhaushalt vorgesehene Erhöhung um 1,45 auf 16,65 Prozentpunkte zu verzichten. Die Kommunen selbst forderten einen Satz von 14,8 Prozentpunkten. Schließlich hat die Verwaltung in ihrer aktuellen Vorlage eine Reduzierung von 1,2 vorgeschlagen. Kurz vor Toresschluss kam noch Die Fraktion mit einem Satz von 15,15 Prozentpunkten und final die Koalition mit einem Vorschlag von 15,3 hinzu.

Blickt noch jemand durch? Wir stellen jedenfalls fest, das Ganze hat sich in unsere Richtung bewegt. Und das ist gut so. Aber es geht mehr als die Koalition will. Und daran halten wir gut begründet fest.

Den Doppelhaushalt hatten wir mit dem Hinweis auf die erhebliche Prognoseunsicherheit abgelehnt und sehen uns mit der Entwicklung bestätigt. Bliebe es bei dem Umlagesatz von 16,65 Punkten würden sich gegenüber der Prognose die zusätzlichen Einnahmen des LVR aus Umlage und Schlüsselzuweisungen um 530 Millionen Euro erhöhen.

Nachdem die Verwaltung zunächst etwa 227 Mio. zur Entlastung an die Kommunen weitergeben wollte, sind im Laufe des Nachtragshaushaltsverfahrens weitere 43,5 Mio. weniger Aufwand identifiziert worden.

Es gab und gibt aber einen noch größeren Handlungsspielraum: Wir wollen, wie im verabschiedeten Doppelhaushalt vorgesehen, die Ausgleichsrücklage in Höhe von 41,8 Mio. einsetzen. Hier ist der LVR bei den Kommunen im Wort.

Aus unseren Mitgliedskommunen, den kreisfreien Städten und Kreisen, aber vor allem auch aus den Kommunen in den Kreisen erhalten wir ernste Hinweise darauf, dass das Ende der Fahnenstange bei den finanziellen Belastungen längst erreicht ist. Auch der LVR muss im Interesse der Städte und Gemeinden seinen Beitrag leisten. Denn es darf nicht sein, dass die Kommunen Kassenkredite aufnehmen müssen, um die Landschaftsumlage zahlen zu können. Dagegen stellt der LVR in seiner Vorlage zur Benehmensherstellung lapidar fest, dass er 4 Mio. Euro mehr Zinsen als prognostiziert einnimmt, keine Verwahrentgelte mehr zahlen muss und von den steigenden Zinsen für aufgenommene Kredite gar nicht betroffen ist. In dieser Situation wären die Städte und Kreise auch gerne.

Viele Kommunen müssen auch hohe Ukraine-Isolierrungen vornehmen. Nicht weil sie das für einen guten Weg halten, sondern weil sie einfach jetzt eine Entlastung brauchen, um überhaupt kleinste Handlungsmöglichkeiten zu behalten. Sie müssen Zeit gewinnen, bis der notwendige Altschuldenfonds kommt. Auch hier hätten wir mehr tun können.  Der LVR mit der Zuständigkeit für über 9,5 Mio. Einwohnern, will 2023 ganze 14,5 Mio. Euro isolieren. Der LWL, zuständig für etwa eine Million Menschen weniger, isoliert 2023 etwa 47 Mio. Euro.

Wir haben bereits im Herbst des letzten Jahres einen kommunalfreundlichen Vorschlag zur Umlagegestaltung gemacht und den vorhandenen Spielraum bereits damals erkannt. Unser Antrag lag seit November 2022 vor und wurde durch die Mehrheitsfraktionen von CDU und SPD auf die abschließende Sitzungsrunde vertagt.

Unsere Argumente haben am Ende aber wohl auch die Koalition überzeugt. Sie sind uns mit Ihrem Antrag etwa vier Fünftel des Weges entgegengekommen. So ist das Ergebnis, das jetzt vorliegt, auch ein Erfolg für uns und für die klammen Kommunen. Für die letzten Meter hat es dann nicht mehr gereicht, sie können oder wollen unserem Antrag nicht zustimmen.

Uns ist es aber wichtig, die Kommunen zu entlasten. Aus unserer Sicht wäre noch etwas mehr drin gewesen – aber wir möchten ein starkes Signal nach außen tragen und stimmen deshalb, auch als Beitrag für eine an Ergebnissen interessierte politische Kultur im LVR, dem Antrag von CDU-SPD-FDP zu.

 

Es gilt das gesprochene Wort.