Energetische Gebäudesanierung

Beschlussvorschlag:

Der LVR soll das Ziel verfolgen, spätestens bis 2035 klimaneutral zu werden. Im Rahmen dieser Zielvorstellung, wird die Verwaltung beauftragt, einen systematischen Plan zur energetischen Sanierung der von der Zentralverwaltung genutzten Gebäude zu erarbeiten. Die notwendigen Investitionen werden ermittelt und dienen als Grundlage für die Investitionsprogramme der kommenden Haushalte.

Begründung:

Der Betrieb der Gebäude verursacht in Deutschland etwa 35% des Endenergieverbrauchs und etwa 30% der CO2-Emissionen. Der LVR sollte das Ziel verfolgen, die Klimaneutralität spätestens bis 2035 zu erreichen. Die politische Mehrheit im LWL hat bereits beschlossen, dass die Klimaneutralität 2030 erreicht werden soll. Der LVR verfügt bereits über sehr viel Erfahrung beim klimafreundlichen Bauen. Diese Erfahrungen müssen nun auch auf den schon bestehenden und genutzten Gebäudebestand übertragen werden. Nicht nur aus ökologischen, sondern aufgrund der absehbaren Energiekostensteigerungen auch aus ökonomischen Gründen.

Die Konzeption und Umsetzung eines Investitionsprogramms von fast 500 Mio. Euro bei den LVR Kliniken hat mehr als 10 Jahre gedauert. Vor dem Hintergrund dieser Erfahrung wird deutlich, dass umgehend mit der Erarbeitung eines systematischen Programms zur energetischen Sanierung des Gebäudebestandes begonnen werden muss. In einem ersten Schritt ist der grundsätzliche Investitionsbedarf der von der Zentralverwaltung genutzten Gebäude zu ermitteln. Dies muss dann in den jeweiligen Haushaltsplänen der kommenden Jahre veranschlagt werden.