Liebe Freundinnen und Freunde, Juni 2023
der LJHA befasste sich in seiner Sitzung am 25. Mai unter anderem mit folgenden Themen:
TOP 3. Erster Monitoring-Bericht zur Vorlage „Grundsätze des Gewaltschutzes im LVR“ (Vorlage 15/1044/1)
Der LVR hat sich in einem Grundsatzpapier die Selbstverpflichtung auferlegt, in allen Einrichtungen und Diensten, in denen er selbst Leistungen für vulnerable Menschen erbringt, ein Gewaltschutzkonzept vorzulegen.
Im Bereich des Landesjugendamtes betrifft dies die Jugendhilfe Rheinland mit ihren verschiedenen Standorten. Dort wird derzeit sogar ein erweitertes Gewaltschutz-konzept erstellt. Dabei sind die Jugendhilfe Rheinland den durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und die Selbstverpflichtung des LVR vorgegebenen Auftrag als Chance an, die Mitarbeiter*innen für den Umgang untereinander und vor allem mit den Kindern und Jugendlichen zu sensibilisieren. Mitte 2022 fand dazu ein Workshop mit Professor Wazlawik statt, der sich seit langen mit der Thematik Gewalt und Missbrauch sowie der Entwicklung von Schutzkonzepten befasst.
Anfang 2024 sollen die erweiterten Gewaltschutzkonzepte dann in den einzelnen Einrichtungen vorliegen.
Der LVR wirkt aber auch im Rahmen seiner rechtlichen Zuständigkeiten darauf hin, dass externe Leistungserbringer entsprechende Schutzkonzepte erstellen und zumindest geeignete Präventionsmaßnahmen entwickeln und umsetzen.
Das fängt im Bereich des Landesjugendamtes bereits bei der Erteilung der Betriebserlaubnis an, bei der nunmehr auch die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Gewaltschutzkonzeptes Voraussetzung ist.
Sofern die vorgelegten Gewaltschutzkonzepte der Träger unzureichend sind, werden sie vom LVR zur konkreten Nachbesserung aufgefordert.
Ein weiteres Mittel, um Gewaltschutz stärker zu implementieren, sind die sogenannten Empfehlungen, die die Landesjugendämter entwickeln und herausgeben, so z.B. die im Januar 2023 verabschiedeten Empfehlungen für die Pflegekinderhilfe.
Nicht zu vergessen sind die Formate Fortbildung und Beratung. So wurden in 2022 vom Landesjugendamt über 25 Veranstaltungen zum Thema „Schutzkonzepte in der Kindertagesbetreuung“ angeboten. Im November letzten Jahres wurde zudem gemeinsam mit der Aktion Jugendschutz die Arbeitshilfe „Rechte- und Schutzkonzepte – Praxistipps für die Jugendförderung in NRW“ publiziert.
TOP 5. Sachstandsbericht über die heilpädagogischen und individuellen heilpädagogischen Leistungen des Landesrahmenvertrages (Vortrag)
Beim Vortrag zu den sogenannten Basisleistungen I zeigte sich die erfreuliche Entwicklung, dass die Zahl der Kitas, die mehr als ein Kind mit Behinderung aufnehmen, steigt. Bleibt zu hoffen, dass der Fachkräftemangel diese Tendenz nicht ausbremst.
Bei den zusätzlichen individuellen Leistungen, die jährlich zwischen 3000 und 3600 Kinder erhalten, betonte die Verwaltung, dass hier immer vom persönlichen Hilfebedarf des Kindes ausgegangen und nicht nach Kassenlage entschieden werden würde. Wir wollten gerne noch dargestellt haben, wie hoch der Prozentsatz derjenigen rheinischen Kitas ist, die bisher noch gar keine Kinder mit Behinderung aufnehmen und würden gerne in einer der nächsten Sitzungen Berichte aus der Praxis vor Ort hören.
Die Folien zu diesem Vortrag sind diesen „Notizen“ beigefügt. 2023-05-25 Heilpädagogische Leistungen
TOP 6. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Adoptionshilfegesetzes (Vorlage 15/1478)
Zum 1. April 2021 ist das Adoptionshilfegesetz in Kraft getreten. Zentraler Punkt des Gesetzes ist das Verbot von unbegleiteten internationalen Adoptionsverfahren verbunden mit dem Zwang, künftig bei internationalen Adoptionsverfahren die Vermittlung durch eine Auslandsvermittlungsstelle in Anspruch zu nehmen. Damit soll verhindert werden, dass Kinder von Menschen adoptiert werden, die nicht dazu geeignet sind. Erwartbar stieg die Zahl von Anfragen für eine solche Auslandsadoption bei der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes. Waren es 2020 noch 585 Anfragen, konnten 2022 819 Anfragen gezählt werden.
Neu ist im Gesetz, dass ein Anspruch auf nachgehende Adoptionsbegleitung durch die vermittelnde Stelle eingeführt wurde. Die zentrale Adoptionsstelle muss nun auch entsprechende Angebote für die Betroffenen entwickeln und vorhalten.
Entsprechend erhöht hat sich der Personalbedarf, zwei befristete Stellen sollen ab dem Stellenplan 2024 unbefristet die anfallende Mehrarbeit mittragen.
Neu ist auch, dass die Adoptiveltern bis zum 18. Lebensjahr des adoptierten Kindes begleitet werden. Damit soll vermieden werden, dass die Adoptiveltern in die Situation einer Überforderung geraten.
TOP 7. Aufsichtsrechtliche Grundlage Wald- und Naturpädagogik (Vorlage 15/1683)
Waldkindergärten und naturpädagogische Angebote werden aus gutem Grund immer beliebter, ist die Beschäftigung mit der Natur in den Städten doch zunehmend im Wortsinne beschränkt. Aufgrund der speziellen Ausrichtung dieser Kindertages-einrichtungen gibt es aber bei Planung und Betrieb einige Besonderheiten zu beachten, angefangen bei Schutzräumen für mögliche extreme Wetterlagen. Die vorgelegte Aufsichtsrechtliche Grundlage bietet den – potentiellen – Trägern einer solchen Einrichtung eine Orientierung für ihre Planung und die Beantragung der entsprechenden Betriebserlaubnis.
TOP 8. Aktuelle Entwicklungen in der frühkindlichen Bildung (Vortrag)
Die aktuellen Entwicklungen bei der frühkindlichen Bildung lassen sich leider so zusammenfassen: zu kurzfristig, zu kurz, zu wenig und zu lang. Mal müssen die Anträge für ein Förderprogramm sehr kurzfristig gestellt und bearbeitet werden, mal ist die Programmlaufzeit so kurz, dass eine vernünftige, langfristige, Personalplanung kaum möglich ist, und mal bleibt die finanzielle Unterfütterung unter den Erwartungen. Anderes hängt wiederum noch in der Warteschleife, wie die neue Personalverordnung. Mit der KiBiz-Revision soll ja einiges besser werden, aber die wird vermutlich erst gegen Ende der Legislaturperiode kommen…..
Die Folien zu diesem Vortrag sind den „Notizen“ beigefügt. 2023-05-25 Frühkindliche Bildung
TOP 10. Aktuelle Entwicklung bei der Verteilung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (Vorlage 15/1684)
Die Landesstelle für die Verteilung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Nordrhein-Westfalen hat am 1.11. 2015 ihre Arbeit aufgenommen. Nach den hohen Einreisezahlen im Gründungsjahr sind die Einreisezahlen ab 2016 deutlich zurück- gegangen und dann auf annähernd gleichem Niveau geblieben. Im März 2022 kam es zu einem Anstieg von unbegleiteten minderjährigen Einreisenden (688 nach NRW) vornehmlich aus der Ukraine, und im November wurde die Zahl noch einmal übertroffen (702), wobei zu diesem Zeitpunkt die Mehrzahl der jungen Menschen aus Syrien und Afghanistan kam. Die angemessene Unterbringung, Versorgung und Betreuung dieser geflüchteten Menschen stellt die meisten Kommunen vor große Herausforderungen. Da nicht genügend Plätze in den stationären Einrichtungen der Jugendhilfe mit den entsprechenden Standards zur Verfügung stehen oder kurzfristig bereitgestellt werden können, hat das Landesministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration im März letzten Jahres per Erlass entschieden, dass für diesen Fall Unterbringungsplätze unter vereinfachten Bedingungen und ohne Betriebserlaubnisverfahren geschaffen werden dürfen. Auch für diesen sogenannten Brückenlösungen werden in den Kommunen noch Plätze gesucht.
Aktuell werden im Übrigen etwa 39 % aller unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten verteilt (der größte Teil verbleibt in der Ankunftskommune).
Wir würden gern wissen, ob es für die Mädchen unter den unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten spezielle Angebote gibt.
TOP 11. Richtlinien Modellförderung 2024 (Vorlage 15/1698)
Auf Basis der Diskussionen in der letzten Sitzung des Facharbeitskreises „Zukunft der Modellförderung“ ist ein Vorschlag für neue Richtlinien zur Modellförderung entstanden. Dabei musste sich die Verwaltung an der Quadratur des Kreises abmühen, sollten doch einerseits besonders innovative Projekte stärker gefördert und wissenschaftlich begleitet werden, andererseits aber auch die Bedeutung kleinerer innovativer Initialprojekte gerade abseits der großen Städte nicht vergessen werden. Herausgekommen ist ein erfreulich runder Vorschlag, der einerseits eine Erhöhung der Unterstützung von kleineren Vorhaben (pro Projekt von bis zu 5000.- Euro auf maximal 7000.- Euro und insgesamt von maximal 60.000.- Euro auf jetzt bis zu 80.000 Euro) vorsieht, andererseits aber auch dem Wunsch der Politik Rechnung trägt, die finanziell besser ausgestattete und auf mehrere Jahre ausgelegte Projektförderung auf weniger, aber dafür tatsächlich innovative, Vorhaben zu konzentrieren.
TOP 13. Anfrage von SPD/CDU zur Überführung der Heilpädagogischen Einrichtungen ins KiBiz und Beantwortung durch die Verwaltung
Bereits in der Januar-Sitzung des Landeshilfeausschusses hatte die Verwaltung ausführlich zu diesem Thema Stellung genommen. Hintergrund waren Berichte in Medien über Heilpädagogische Einrichtungen, die die Befürchtung äußerten, der LVR wolle sie in naher Zukunft schließen bzw. die Finanzierung einstellen. Tatsächlich soll nach den Vorgaben der UN-BRK und des BTHG die Betreuung von Kindern mit Behinderung in Kindertagesstätten im Sinne der Inklusion dergestalt weiterentwickelt werden, dass in absehbarer Zeit Kinder mit und ohne Behinderung in ein und derselben Kita betreut werden. Auch wenn das Ziel allgemein unterstützt wird, sind sich die Beteiligten doch nicht immer einig, was die nötigen und sinnvollen Mittel zur Erreichung dieses Ziels sind, zum Beispiel über Anpassungen der Gruppengröße an veränderte Betreuungssituationen.
Die Verwaltung nahm die Anfrage aus der Politik zum Anlass, noch einmal darauf hinzuweisen, dass die Träger von heilpädagogischen Einrichtungen bereits jetzt die Möglichkeit haben, ihre Konzeption dahingehend weiter zu entwickeln, dass eine gemeinsame Betreuung von Kinder mit und ohne Behinderung möglich wird.
Festgehalten wurde des Weiteren, dass der Rahmenvertrag zwar bis 2026 abgeschlossen sein muss; die Träger der Heilpädagogischen Einrichtungen aber sogar bis zum 31.7.2027 eine Finanzierungszusage haben und in Einzelfällen die Umstellung sogar noch um weitere zwei Jahre verlängert werden kann.
Zusammengefasst: Nicht „abwickeln“ ist geplant, sondern „entwickeln“ ist nötig.
Wir haben betont, dass es klar sein muss, dass es künftig keine separierenden heilpädagogischen Einrichtungen für Kinder mehr geben darf.
Aufgrund von besonderem Bedarf von Kindern mit Behinderung, dem die Basisleistung II zukünftig nachkommen soll, sprechen wir uns dafür aus, dass in Kindertageseinrichtungen auch kleine Gruppenkonstellationen konzeptionell möglich und über die Basisleistung II auch finanzierbar sein sollten (additives Konzept oder additive Einrichtungen).
TOP 14. Verschiedenes
Hier wurde nach dem Stand des Projekts des LVR Berufskollegs in Düsseldorf gefragt, das in einem Schulentwicklungsvorhaben die Ausbildung auf einen stärkeren Online-Teil umstellen will, um denjenigen Menschen die Chance zu geben, diese Ausbildung zu ergreifen, die aus beruflichen oder privaten Gründen nicht die Gelegenheit haben, dauerhaft an Präsenz-Veranstaltungen teilzunehmen. Leider gibt es aus dem Schulministerium bis dato noch keine offizielle Stellungnahme zur Bewertung dieses Vorhabens, so dass eine Einführung zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 jedenfalls unmöglich wird, was der Ausschuss einmütig kritisiert hat.
Bei anderer Gelegenheit haben wir zwischenzeitlich erfahren, dass der Antrag anscheinend im zuständigen Regierungspräsidium hängt. Die LVR-Verwaltung und die Politik bemühen sich bereits, Landtagsfraktionen und Schulministerium für die Umsetzung des Projekts zu sensibilisieren.
Alle Vorlagen sind über unsere Geschäftsstelle zu erhalten.
Unsere Kontaktdaten für An- oder Abmeldungen der Notizen, Fragen und Anregungen: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion in der Landschaftsversammlung Rheinland, Landeshaus, Kennedyufer 2, 50679 Köln
Tel: 0221-8093364; Fax: 0221-8092560, gruene-fraktion@lvr.de, www.gruene-fraktion-lvr.de