Notizen aus dem Landesjugendhilfeausschuss

 

Liebe Freundinnen und Freunde,                                                                                       Februar  2023

die erste Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses im neuen Jahr war auch die erste Sitzung für den neuen Dezernenten für Kinder, Jugend und Familie, Knut Dannat. Auch von dieser Stelle alles Gute für die neue Aufgabe!

Der LJHA befasste sich in seiner Sitzung am 26. Januar unter anderem mit folgenden Themen:

TOP 3. Weiterentwicklung der Koordinierungs-, Kontakt-, und Beratungsstellen (KoKoBe) (Vorlage 15/1387)

Seit 2004 beraten die KoKoBe im Auftrag des LVR insbesondere Menschen mit geistiger Behinderung zu Wohnhilfen, insbesondere zum selbständigen Wohnen. Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes haben die Träger der Eingliederungs-hilfe, zu denen auch der LVR zählt, ihrerseits den gegenüber der Vergangenheit deutlich konkreteren Auftrag erhalten, die Leistungssuchenden zu beraten und zu unterstützen. Im Rahmen des Projekts „Sozialräumliche Erprobung Integrierter Beratung (SEIB)“ wurde nun in drei Pilotregionen erprobt, wie einerseits die LVR-Beratung vor Ort etabliert werden kann und wie andererseits die KoKoBe weiterentwickelt werden können. Gewünscht ist, dass beide Beratungsformen weiterhin nebeneinander existieren und miteinander kooperieren, um gemeinsam die besten Lösungen für die Ratsuchenden zu finden. Mit einfließen soll dabei auch die weitere Förderung und Etablierung der Peer-Beratung bei den KoKoBe.

Beschlossen wurden zudem verbindliche Standards für die Arbeit der KoKoBe und neue Förderrichtlinien. Zudem werden die KokoBe für alle Personenkreise und Behinderungsformen sowie Lebenslagen geöffnet.

Es bleibt spannend, zu beobachten, wie konstruktiv und effizient die verschiedenen Beratungseinrichtungen miteinander arbeiten werden und wie sie von den Ratsuchenden angenommen werden.

TOP 5. Entwurf zum Nachtragshaushalt 2023 (Vorlage 15/1414)

Für den Zuständigkeitsbereich des LJHA ist ein Kostenaufwuchs von 40 Millionen Euro vorgesehen, von denen allerdings noch ein Teil isoliert werden muss (Stichwort: „Ukraine-Isolierung“). Die Verwaltung wies darauf hin, dass die Kostensteigerungen neben allgemein inflationsbedingt höheren Kosten bei den Leistungen auch auf zwei fachliche Faktoren zurückzuführen seien. Zum einen hätten sich bei den Heilpädagogischen Leistungen die prognostizierten Fallzahlen als zu niedrig erwiesen und zum anderen sei bei den Assistenzleistungen der Betreuungs- und Unterstützungsaufwand teilweise höher als erwartet.

Wir möchten die genannten fachlichen Fragen gerne in einem eigenen Tagesordnungspunkt näher erläutert und diskutiert sehen.

Die Beschlussfassung zum Nachtragshaushalt erfolgt in der nächsten Sitzung.

TOP 7. Sachstandsbericht zum Landesrahmenvertrag

In letzter Zeit gab es in den Medien Berichte über Heilpädagogische Einrichtungen, die die Befürchtung äußerten, der LVR wolle sie in naher Zukunft schließen bzw. die Finanzierung einstellen. Tatsächlich soll nach den Vorgaben der UN-BRK und des BTHG die Betreuung von Kindern mit Behinderung in Kindertagesstätten im Sinne der Inklusion dergestalt weiterentwickelt werden, dass in absehbarer Zeit Kinder mit und ohne Behinderung in ein und derselben Kita betreut werden. Auch wenn das Ziel allgemein unterstützt wird, sind sich die Beteiligten doch nicht immer einig, was die nötigen und sinnvollen Mittel zur Erreichung dieses Ziels sind, zum Beispiel über Anpassungen der Gruppengröße an veränderte Betreuungssituationen. Dies ist unter anderem Gegenstand der Verhandlungen zwischen Leistungserbringern und Leistungsträgern zum Landesrahmenvertrag. Die Verwaltung berichtete in der Sitzung über den Stand der Gespräche, die ausführliche Power-Point dazu ist in der Anlage dieser „Notizen“ zu finden. Festzuhalten bleibt einerseits, dass der Rahmenvertrag bis 2026 abgeschlossen sein muss; die Träger der Heilpädagogischen Einrichtungen aber sogar bis zum 31.7.2027 eine Finanzierungszusage haben.

Wir haben an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass im Rahmen des inklusiven Regelbetriebs weiterhin die Möglichkeit gegeben sein sollte, kleinere heilpädagogische Gruppen zu erhalten bzw. einzurichten für Kinder, z.B. Kinder mit Autismus, für die die Regelgruppen zu groß und damit belastend sein können und die zugleich offen in der Gesamteinrichtung arbeiten (additives Konzept).

2023-01-26-Sachstandsbericht zum Landesrahmenvertrag

TOP 8.2. Entwicklung von kommunalen Präventionsketten in NRW: Die Umsetzung des Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“ (Vorlage 15/1392)

Ob die Schere zwischen Arm und Reich in den letzten Jahren weiter auseinander gegangen ist in Deutschland, ist zurzeit Gegenstand öffentlicher Debatten. Tatsache ist, dass es in Deutschland Armut gibt und auch Kinderarmut, und das in erschreckendem Ausmaß. Ein mögliches Mittel, um Armutsgefährdung bereits in einem frühen Stadium zu erkennen und ihr zu begegnen, sind die kommunalen Präventionsketten. Diese Präventionsketten sind gedacht als eine institutionelle Schnur der Hilfsangebote für junge Menschen und ihre Angehörigen, die sich beginnend mit den Frühen Hilfen durchzieht bis zum angestrebten gelingenden Übergang in Ausbildung, Studium oder Beruf.

Der Auf- und Ausbau von kommunalen Präventionsketten findet in NRW bereits seit vielen Jahren statt. Begleitet vom Förderaufruf „kinderstark – NRW schafft Chancen“ stellt das Land nun für 2023 14,2 Millionen Euro zur Verfügung. Mit diesen Mitteln können die Kommunen verschiedene Maßnahmen umsetzen, wobei die Einrichtung einer ämter- und dezernatsübergreifenden Koordinierung Priorität hat. Darüber hinaus werden zum Beispiel Lotsen*innendienste in Geburtskliniken oder in Kinder- und Jugendarztpraxen gefördert, Familiengrundschulzentren und aufsuchende Angebote.

Ziel ist es, Armutsgefährdung möglichst früh zu erkennen und ihr entgegen zu steuern und zwar über die verschiedenen Professionen und Lebensstadien hinweg.

Dabei kümmern sich die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen um die Bewirtschaftung der Fördermittel (Mindestfördersumme: 25.000.- Euro) und sorgen für die fachliche Begleitung des Programms.

Mittlerweile beteiligt sich im Rheinland deutlich mehr als die Hälfte der Kommunen mit eigenem Jugendamt am Auf- oder Ausbau von Präventionsketten gegen Kinderarmut. Eine wichtige – und nicht einfache – Aufgabe für die Kommunen ist dabei, sich in ihrer Arbeit an langfristigen Entwicklungszielen und Rahmenbedingungen zu orientieren, obwohl die Projektförderung zunächst nur einjährig ist.

Wir haben an dieser Stelle angemerkt, dass alle Mitglieder im LJHA bei ihren jeweiligen Landtagsfraktionen dafür werben sollten, dass dieses Programm langfristig angelegt wird, und sich auf Bundesebene dafür stark machen sollten, dass die Kindergrundsicherung endlich kommt.

 

TOP 9. Empfehlung für die Pflegekinderhilfe: Verwandtenpflege und Netzwerkpflege (Vorlage 15/1434)

Kinder und Jugendliche, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht bei ihren Eltern aufwachsen können, werden häufig im familiären oder familiennahen Umfeld betreut. Die Anzahl dieser Pflegeverhältnisse steigt stetig an. Um auch in diesem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe einen optimalen Kinderschutz erreichen zu können, haben die beiden nordrhein-westfälischen Landesjugendämter die vorliegenden Empfehlungen entwickelt, die nach bereits erfolgter Beschlussfassung im LWL Ende 2022 nun auch im LVR beschlossen wurden.

 

TOP 11. Fachkraftmangel – Aufgabenwahrnehmung des Landesjugendamtes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in betriebniserlaubnispflichtigen Einrichtungen (Vorlage 15/1436)

Eine Folge des grassierenden Fachkraftmangels auch in der Elementarbildung kann sein, dass eine mögliche und meldepflichtige Gefährdung des Kindeswohls in Kindertageseinrichtungen durch eine zeitweise Personalunterbesetzung der Einrichtung oder einzelner Gruppen eintreten kann.

Die Vorlage listet die einzelnen Schritte auf, die das LVR-Landesjugendamt dann gehen kann und gehen muss, um diese Beeinträchtigung des Kindeswohls zu verhindern bzw. zu korrigieren. Dabei liegt der Schwerpunkt der Arbeit in der Beratung der Träger der Kindertageseinrichtung. So wird in der Vorlage auch noch einmal auf ein Papier aus dem Jahr 2021 verwiesen (Aufsichtsrechtliche Grundlagen zum Umgang mit personeller Unterbesetzung), in dem den Trägern Hinweise gegeben werden, wie personelle Unterbesetzungen vermieden werden können und wie sich die Träger auf eine mögliche Angebotseinschränkung vorbereiten können.

Auch in den Bereich Beratung gehört die Websprechstunde zum Personaleinsatz, die mehrfach in 2022 angeboten wurde. Die Power-Point-Vorlage zu diesem Thema ist ebenfalls auf der Homepage des LVR zu finden.

Insgesamt ist die Vorlage mit den darin enthaltenden Verweisen eine sinnvolle Handreichung für Träger und Einrichtungen im Umgang mit akutem Fachkraftmangel.

TOP 12. Aktuelle Entwicklungen in der frühkindlichen Bildung

In den letzten Wochen gab es Presseberichte zu steigender Gewalt in Kitas in NRW. Der Bericht der Verwaltung präsentierte dazu aktuelle Zahlen und Einschätzungen. Weitere Themen waren das Kita-Qualitätsgesetz, die Debatte um die Sprachförderkitas, die Fortsetzung des Alltagshelfer*innenprogramms und die Energiekostenpauschale. Alle Informationen zu diesen Themen finden sich in der beigefügten Power-Point.

2023-01-26-Aktuelle Entwicklung Frühe Bildung

TOP 14. Anfragen und Anträge

Wir hatten bereits in den „Notizen“ darüber berichtet, dass die Bekleidungspauschale für junge Menschen in stationären Einrichtungen gemäß SGB VII seit rund 20 Jahren nicht angepasst worden ist. Die Landesarbeitsgemeinschaft für öffentliche und freie Wohlfahrtspflege NRW (LAGÖF) hat sich jetzt dieses Themas angenommen und eine Empfehlung zur Anpassung der Bekleidungspauschale veröffentlicht.

Danach soll die Bekleidungspauschale an die Vorgaben des Regelbedarfsermittlungsgesetzes ab dem 1.1.2023 angeglichen werden, inklusive einer Dynamisierung der Mittel. Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich im beigefügten Brief des Städte- und Gemeindebundes.

Der LJHA hat sich einstimmig dieser Empfehlung angeschlossen und appelliert an die Kommunen, dieser Empfehlung beizutreten und sie umzusetzen. Die Verwaltung wird zudem aufgefordert, diese Empfehlung auch in die Verhandlungen zum Abschluss eines neuen Landesrahmenvertrags nach § 78 f SGB 8 einzubringen und die Empfehlung auch an die örtlichen Jugendhilfeausschüsse zu adressieren.

2023 Bekleidungspauschale

 Alle Vorlagen sind über unsere Geschäftsstelle zu erhalten.

Unsere Kontaktdaten für An- oder Abmeldungen der Notizen, Fragen und Anregungen: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion in der Landschaftsversammlung Rheinland, Landeshaus, Kennedyufer 2, 50679 Köln

Tel: 0221-8093364; Fax: 0221-8092560, gruene-fraktion@lvr.de, www.gruene-fraktion-lvr.de