Notizen aus dem Landesjugendhilfeausschuss

Der Landesjugendhilfeausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 19.5. unter anderem mit folgenden Themen:

TOP 3. Integrierte Beratung: 3. Bericht zum Stand des Projektes zur sozialräumlichen Erprobung (Vorlage 15/797)

Hinter diesem etwas sperrigen Titel verbirgt sich der Wille des LVR, seine Beratung stärker auf die ratsuchenden Menschen zuzuschneiden, dabei idealerweise Beratung aus einer Hand anzubieten und eine gute organisatorische Vernetzung der diversen Angebote zu erreichen.

Die LVR-Dezernate Schulen, Soziales, Gesundheit sowie Kinder, Jugend und Familien haben sich mit eigenen Teilprojekten an SEIB (Sozialräumliche Erprobung Integrierte Beratung) beteiligt. Teilprojekt des Dezernats Kinder, Jugend und Familie ist die Fachberatung Kinderrechte.

Kurz vor Ende der Projektphase kann festgehalten werden, dass sich die neu geschaffene Fachberatung mit zwei Stellen bewährt und etabliert hat. Die Debatte um die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, das neue NRW-Kinderschutzgesetz und das LVR-Gewaltschutzkonzept sind nur einige Beispiele der wachsenden Bedeutung der Debatte um Kinderrechte in der Gesellschaft und beim LVR.

Organisatorischer Höhepunkt der Projektphase war die Große Dezernatskonferenz im Oktober 2021 zum Thema Kinderrechte, bei der noch einmal deutlich wurde, wie viele Anknüpfungspunkte es dazu in den Tätigkeitsfeldern des Dezernats gibt.

Wir sehen das Projekt und dessen geplante Verstetigung sehr positiv und würden uns wünschen, dass eine Verstetigung auch bei den Teilprojekten in den anderen beteiligten Dezernaten möglich wäre.

Der LJHA hat nach Kenntnisnahme des Berichts einstimmig seinen Beschluss aus dem November vergangenen Jahres bekräftigt, wonach die beiden Stellen zum nächsten Haushalt entfristet werden sollen und die Verwaltung aufgefordert, für die Zwischenzeit eine Übergangslösung zu finden.

 

TOP 4. Teilhabeverfahrensbericht 2021 (Vorlage 15/838)

Der Teilhabeverfahrensbericht (THVB), der jetzt im dritten Jahr vorliegt und diesmal die Daten von 2020 beinhaltet, soll das Leistungsgeschehen im gesamten Rehabilitationsbereich transparent abbilden und Verbesserungsmöglichkeiten eröffnen. Er vermittelt auf der Basis der gemeldeten Daten im Wesentlichen Erkenntnisse über die Dauer der Bearbeitung der eingegangenen Anträge, über die Erledigungsart und über Widerspruchsverfahren und Klagen.

Für den LVR besonders relevant sind die Ergebnisse aus dem Bereich Eingliederungshilfe. Der LVR liegt hier mit 96 Tagen bis zur vollständigen oder teilweisen Bewilligung über dem Schnitt aller Träger der Eingliederungshilfe, der in 2020 bei 81 Tagen lag.

Dies führt dazu, dass beim LVR von etwa 40.600 gemeldeten Gesamtanträgen etwa 27.000 eine sogenannte negative Antrittslaufzeit aufwiesen; der Leistungsantritt also zeitlich vor dem Bewilligungsbescheid erfolgte. Diese erstmal etwas kurios scheinende Regelung soll verhindern, dass im Grundsatz Leistungsberechtigte ihren Bedarf nicht decken können, weil der endgültige Bescheid ausbleibt. Im Schnitt wurden die Leistungen 106 Tage vor der Bewilligung gewährt.

Der Bewilligungsbescheid liegt also zuhause in der Post, wenn die Betroffenen aus der Maßnahme zurück sind…

Immerhin ist eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Berichtszeitraum 2019 zu verzeichnen, in dem beim LVR 151 Tage bis zur Bewilligung fällig wurden.

 

TOP 5. Stellungnahme zum Bericht der Garbrecht-Kommission (Vorlage 15/912)

Das Thema Gewaltschutz im Rahmen der Eingliederungshilfe hat in der öffentlichen Wahrnehmung zu Recht einen besonders hohen Stellenwert erlangt. Die Vorfälle im westfälischen Wittekindshof haben unter anderem zur Einsetzung einer Expertenkommission durch die NRW-Landesregierung geführt. Unter Vorsitz von Herrn Günter Garbrecht setzte sich die Kommission zum Ziel, den Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen in NRW zu verbessern und hat Ende 2021 einen Abschlussbericht mit dem Titel „Herausforderndes Verhalten und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe“ veröffentlicht. https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/2021_12_17_abschlussbericht_kommission_gewaltschutz_behindertenhilfe.pdf

Der LVR als Träger und Anbieter von Maßnahmen der Eingliederungshilfe hat in der Vorlage Stellung genommen zu den im Kommissionsbericht vorgestellten Verbesserungsvorschlägen. Dabei wird ein substanzieller Anteil der Handlungsempfehlungen begrüßt. Die Notwendigkeit zur Umstrukturierung der Versorgungslandschaft hin zu mehr kleinräumigen Wohngruppen sei dem LVR auch durchaus bewusst und würde von ihm in manchen Regionen vorangetrieben. Darüber wird darauf hingewiesen, dass der LVR ein internes Prüfverfahren zur Qualitätssicherung der Gewaltschutzkonzepte implementiere.

Erwähnt wird in der Vorlage auch, dass die Expertise der Landschaftsverbände bei der Erstellung des Berichts weitestgehend unberücksichtigt blieb.

Die Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses möchten an dem Prozess der weiteren Entwicklung und Umsetzung von Handlungsempfehlungen in diesem Bereich auch künftig beteiligt werden.

 

TOP 6. Grundlagenpapier zur Personalbemessung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe gemäß § 79 Abs. 3 SGB VIII (Vorlage 15/986)

Ziel dieses Papiers ist es, den Jugendämtern eine Handreichung zur Verfügung zu stellen, die das Thema Personalbemessung von Grunde auf darstellt und mit seinen verschiedenen Facetten beleuchtet.

Wir sehen dieses Grundlagenpapier als eine wichtige Unterstützung für etwaige Diskussionen vor Ort über die Finanzierung des Personalbedarfs in der Jugendhilfe.

Die Verwaltung wies an dieser Stelle darauf hin, dass gegenwärtig noch nicht einmal genügend ausgebildet werde, um den demographischen Wandel aufzufangen, geschweige denn, um zusätzlich aufkommende Aufgaben bewältigen zu können.

Es gäbe mittlerweile Jugendämter, bei denen bis zu 20% der Stellen nicht besetzt seien. Daher müsse es dringend zu einer konzertierten Aktion im Land kommen, um mehr Ausbildungsmöglichkeiten für Sozialpädagog*innen zu schaffen.

 

TOP 7. Empfehlung für die Jugendämter: Kinder und Jugendliche als Mitbetroffene von Gewalt in Paarbeziehungen (Vorlage 15/985)

Eines der wichtigsten Mittel der Landesjugendämter, einen Beitrag zu einheitlichen Lebensverhältnissen zumindest in den Angeboten und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe zu leisten, sind die sogenannten Empfehlungen.

Ziel der vorliegenden Empfehlungen ist es, Leitungs- und Fachkräfte für die Thematik häuslicher Gewalt und die Auswirkungen auf die mitbetroffenen Kinder und Jugendlichen noch stärker zu sensibilisieren und nicht zuletzt den Jugendämtern einen einheitlichen Orientierungsrahmen zu liefern für die eigene Qualitätsentwicklung im Bereich „Schutz vor häuslicher Gewalt“, da diese Empfehlung nicht zuletzt aufgrund der heterogenen Praxis in den Jugendämtern beim Umgang mit Hinweisen auf Partnerschaftsgewalt konzipiert wurde.

Wir finden diese Empfehlung sehr hilfreich für die Praxis; die aufgeführten Hinweise unterstützen und bekräftigen das Handeln der Fachkräfte vor Ort.

Die Empfehlung wurde einstimmig beschlossen.

 

TOP 9. Aktuelle Entwicklungen in der frühkindlichen Bildung

Die Verwaltung wies an dieser Stelle insbesondere auf die Finanzierungsmöglichkeiten für Angebote der „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ hin. Wichtig sei dabei, genau auf die Kriterien zu achten, die im Rundschreiben des Landes dazu aufgeführt seien.

 

TOP 10. Mitteilungen der Verwaltung

Im nächsten Jahr werden zwei Fachtagungen zu spezifischen Fragestellungen durchgeführt. Zum einen wird es eine Fachtagung zur Stärkung von Pflegefamilien mit Kindern mit Behinderung geben und zum anderen eine Fachtagung zum Thema Pflegefamilien mit Kindern mit dem sognannten Fetalen Alkohol Syndrom, d.h. einer frühkindlichen Schädigung aufgrund eines in der Menge und Häufigkeit unbestimmten, auch u.U. völlig geringfügigen Alkoholkonsums während der Schwangerschaft. Beide Tagungen werden online angeboten werden.

Außerdem wies die Verwaltung darauf hin, dass die diesjährige Verleihung des „Mitmän-Preises“ im Rahmen der Woche der Begegnung vom 7.-11. Juni stattfindet und zwar eingebettet in das abschließende Konzert am 11. Juni 2022.

Alle erwähnten Vorlagen sind über unsere Geschäftsstelle zu beziehen.

Unsere Kontaktdaten für An- oder Abmeldungen der Notizen, Fragen und Anregungen: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion in der Landschaftsversammlung Rheinland, Landeshaus, Kennedyufer 2, 50679 Köln

Tel: 0221-8093364; Fax: 0221-8092560, gruene-fraktion@lvr.de, www.gruene.lvr.de