Maßnahmen für eine nachhaltige und klimaschonende Mobilität

Beschlussvorschlag:

Als kurz- und mittelfristige Maßnahmen für eine klima- und umweltschonendere Mobilität im Landschaftsverband Rheinland beauftragen wir die Verwaltung wie folgt:

1. Fahrzeugbeschaffung

Nach Ende der jeweils gültigen Leasing-Verträge werden nur noch Leasing-Verträge für Pkw mit Elektro- oder anderen alternativen Antrieben geschlossen. Sollte dies nicht möglich sein, müssen die Gründe überprüfbar nachgewiesen werden und die nächst klimaschonendere Variante vorgeschlagen und ausgewählt werden.

Für die Beschaffung von Nutzfahrzeugen mit Elektroantrieb schließt sich der LVR mit dem LWL und Mitgliedskörperschaften des LVR zusammen. Ab dem Jahr 2028 sollen nur noch Nutzfahrzeuge mit Elektroantrieb angeschafft werden. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, müssen auch hier die Gründe überprüfbar nachgewiesen werden, und es wird die nächst klimaschonendere Variante vorgeschlagen und ausgewählt. Die Verwaltung informiert die politische Vertretung halbjährlich über den Fortgang der Beschaffung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb.

2. E-Ladeinfrastruktur

Zur Förderung der Elektro-Mobilität sind an allen geeigneten Standorten von Einrichtungen des LVR betriebliche E-Ladestationen zu errichten. Die Verwaltung informiert die Politik bis Sommer 2022 über die möglichen Standorte und einen Zeitplan zur Realisierung. Dabei sind Anregungen von Mitarbeitenden miteinzubeziehen und Kooperationen mit Privaten oder der öffentlichen Hand vor Ort anzustreben.

  • Radinfrastruktur
    Die bereits gefassten Beschlüsse zur Installation von nutzungsfreundlichen, überdachten, barrierefreien und gesicherten Radabstellanlagen an den Dienststellen des LVR werden zeitnah umgesetzt. Außerdem sind an allen Dienststellen umgehend Ladestationen für E-Bikes und Pedelecs einzurichten. Über den Stand der Umsetzung wird die politische Vertretung in halbjährlichen Berichten informiert.

    Die Einrichtungen des LVR beteiligen sich proaktiv an Bemühungen der jeweiligen Gebietskörperschaften, ein durchgängiges, sicheres Radwegenetz zu errichten, um die Erreichbarkeit der Dienststellen mit dem Rad für Mitarbeitende und Publikum zu gewährleisten. Für seine eigenen, größeren Einrichtungen erstellt der LVR jeweils ein Radwegekonzept und setzt es im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten um.

  • Lastenräder
    An allen Standorten der LVR-Kliniken wird zunächst – abgestimmt mit den Anforderungen vor Ort – mindestens ein Lastenfahrrad zur Verfügung gestellt. Nach einer einjährigen Pilotphase wird gemeinsam mit den Verantwortlichen vor Ort geprüft, ob die Anschaffung weiterer Lastenräder sinnvoll ist.

 

5. Fahrradfreundlicher Arbeitgeber

Wie bereits bei den Haushaltsberatungen 2020/2021 beschlossen, lässt sich der LVR durch den ADFC als fahrradfreundlicher Arbeitgeber zertifizieren und unterstützt seine Eigenbetriebe dabei, sich ebenfalls zertifizieren zu lassen.

6. Job-Rad

Wie im Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst, der am 1.3.2021 in Kraft getreten ist, vereinbart, ermöglicht der LVR allen Beschäftigten sich über ihren Arbeitgeber ein Job-Rad leasen zu können. Auch für die Beamtinnen und Beamten ist dies im Rahmen der rechtlichen Möglichkeit vorzusehen.

7. Vermeidung von Flügen bei Dienstreisen

Dem Umweltausschuss ist umgehend darzustellen, welche neuen Regelungen die bereits zum Haushalt 2020/2021 beschlossene Überarbeitung der Dienstreiseregelungen unter Klimaschutzaspekten enthält. Dabei sollten die Vermeidung von Flugreisen ein wesentlicher Aspekt und die „Leitlinien für umweltverträgliche Dienstreisen im Umweltbundesamt“ dafür Grundlage sein. Außerdem ist darzulegen, ob und wie die Verwaltung eine Kompensation von Flugreisen leistet.

Begründung:

Mit der Vorlage 15/508 hat die Verwaltung dargestellt, wie sie ein Mobilitätskonzept für den LVR erarbeiten will und in welchem Zeitraum sie dies beabsichtigt. Wir begrüßen diese Überlegungen, gleichwohl kommt es aufgrund des fortschreitenden Klimawandels und der Notwendigkeit, möglichst schnell ein nachhaltiges Mobilitätsmanagement zu realisieren, darauf an, konkrete Maßnahmen jetzt schon umzusetzen. Ideen, Erkenntnisse und Empfehlungen für die Realisierung wirksamer Maßnahmen gibt es bereits. Das Rad muss nicht neu erfunden werden.