Antrag zum Haushalt 2022/2023 des LVR: Landschaftsverband bis 2030 klimaneutral

Beschluss: Landschaftsversammlung am 17.12.2021

Beschlussvorschlag:

  • Die Verwaltung wird beauftragt, bis Mitte 2022 einen Fahrplan (Zeit-/ Maßnahmenplan) zur Umsetzung der vollständigen Klimaneutralität des Landschaftsverbands bis 2030 vorzulegen. Auf der Basis des bestehenden Integrierten Klimaschutzkonzepts soll die Verwaltung darlegen, welche konkreten Maßnahmen sie wann ergreift, um dieses Ziel in den definierten Handlungsfeldern (Strukturübergreifende Maßnahmen, Energie, Mobilität sowie Bildung/Nutzersensibilisierung) zu realisieren. Über den Umsetzungsstand sollen jährlich der Umwelt- und Landschaftsausschuss informiert werden. Hierbei ist auch darüber zu berichten, wie sich die Energie- und Treibhausgas(THG)-Bilanz des LVR insgesamt entwickelt hat. Außerdem hat die Verwaltung in ihrem jährlichen Bericht darzulegen, welche Fortschritte und Schwierigkeiten jedes Dezernat bei der Reduktion der THG-Emissionen hat und welche Konsequenzen daraus gezogen werden.
  • Die Zeit-/Maßnahmenplanung soll für die einzelnen Dimensionen des Klimaschutzkonzepts konkrete Umsetzungsmaßnahmen mit Zeitplänen hinterlegen, also bis wann und mit welchen Zwischenschritten unter anderem
    – die energetischen Standards für Neu- und Sanierungsbauten des LVR überarbeitet und weiter verbessert werden
    – die Regelstandards für ökologisches Bauen überarbeitet und verbessert werden
    – die Beschaffung von Fahrzeugen ausschließlich mit alternativen Antrieben erfolgt. Deren Anteil soll jährlich mit einer bestimmten Quote gesteigert werden
    – die E-Ladeinfrastruktur in den LVR-Liegenschaften flächendeckend realisiert ist
    – der vollständige Ausbau einer nachhaltigen Infrastruktur für den Radverkehr erfolgt
    – der möglichst flächendeckende Einkauf regionaler und ökologisch erzeugter Produkte realisiert wird. Insbesondere beim Lebensmitteleinkauf für die Eigenbetriebe soll der Anteil von Bioprodukten, regional erzeugten sowie „Fairtrade-Produkten“ jährlich deutlich gesteigert werden
    – weitere Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung einzelner Liegenschaften des LVR wie beispielsweise Baumpflanzungen, Dach- und Fassadenbegrünungen, Erhöhung der Wasseraufnahmefähigkeit,
    umgesetzt werden.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, ab sofort bei jeder Entscheidung die Klimaauswirkungen der Maßnahme darzustellen. Es werden die Lösungen angestrebt, die am stärksten den Klima-, Umwelt- und Artenschutz berücksichtigen, den Klimawandel und dessen Folgen verringern und dabei keine nachteiligen sozialen Folgen auslösen. Dafür ist in sämtlichen Beschlussvorlagen darzulegen, welche Auswirkungen die jeweilige Entscheidung für den Klimaschutz hat. Maßnahmen, die die Klimabilanz verbessern, sind bevorzugt zu planen und zu realisieren. Dabei sind die Beurteilungskriterien des European Energy Award einzubeziehen.

Begründung:

Die Folgen des vom Menschen verursachten Klimawandels sind weltweit, aber auch bei uns immer deutlicher zu spüren. Die Extremwetterereignisse in unserer Region, die beispielsweise zur Hochwasserkatastrophe am 14./15. Juli 2021 geführt haben, nehmen massiv zu. Klimaanpassungsstrategien sind notwendig aber unzureichend, da sie den Folgen des Klimawandels bestenfalls hinterherhinken. Deshalb ist es geboten, dass auf allen Ebenen wirksame Klimaschutzmaßnahmen endlich realisiert werden.

Die Weltgemeinschaft hat sich 2015 im „Pariser Klimaschutzabkommen“ dazu verpflichtet, konkrete Reduktionsziele einzuhalten. Wir müssen jedoch feststellen, dass nach wie vor zu wenig getan wird, um die Folgen des Klimawandels zu begrenzen.

Obwohl Maßnahmen zur Minderung der THG-Emissionen vor allem durch den Bund und die Bundesländer beschlossen und umgesetzt werden müssen, trägt auch die kommunale Ebene dafür eine Verantwortung und muss wirksame Maßnahmen zum Klimaschutz einleiten bzw. weiterverfolgen. Viele Kommunen im Rheinland haben das erkannt und bekräftigt, dass sie ihre Anstrengungen für einen stärkeren Klimaschutz deutlich intensivieren wollen.

Beim LVR wurden bereits einige Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen eingeleitet und umgesetzt. Dennoch ist es angesichts der aktuellen Entwicklungen notwendig, dass auch der LVR seine Klimaschutzziele deutlicher entwickelt und darstellt sowie verstärkt Anstrengungen unternimmt, die gesetzten Handlungsziele tatsächlich zu realisieren. Unser Antrag zur Ausrufung des Klimanotstands wurde abgelehnt. Die im beschlossenen Antrag 14/326 vom 11.10.2019 angeforderte Erstellung von Umsetzungskonzepten, liegt noch nicht vor. Eigentlich sollte zu Mitte jeden Jahres ein Bericht zum Sachstand der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes vorgelegt werden. Der letzte Bericht ist aus Mitte 2020. In diesem Jahr gibt es ausschließlich einen Bericht zu den „Klimaschutzbemühungen 2020“. Bemühungen reichen allerdings nicht aus. Was fehlt, ist ein auf validen Daten beruhendes Maßnahmenprogramm, das exakt darstellt, wann welche Maßnahmen umgesetzt werden. Dies muss effektiv und nachvollziehbar kontrolliert werden. Der politischen Vertretung ist jährlich ein Umsetzungsbericht vorzulegen, in dem dargestellt wird, wie sich die einzelnen Maßnahmen auf die aktuelle Energie- und THG-Bilanz auswirken. Ohne dies bleibt es bei unverbindlichen Absichten und Bemühungen.

2016 hat die Verwaltung unterstützt durch Infas enermetric consulting GmbH und Ingenieurgesellschaft Gertec GmbH ein umfassendes Klimaschutzkonzept vorgelegt. Seitdem ist manches begonnen worden; es bleibt aber auch noch viel mehr zu tun. Konkret stellt sich die Frage, inwiefern die in dem Klimaschutzkonzept aufgeführten Ziele und Maßnahmen erreicht werden konnten und wie sie weiterentwickelt werden müssen, damit der Landschaftsverband Rheinland ab 2030 klimaneutral arbeiten kann.

Bei der Überprüfung der einzelnen Handlungs- und Maßnahmenziele des Klimaschutzkonzeptes wird deutlich, dass in einigen Bereichen dringender Handlungsbedarf besteht. Im Handlungsfeld Nachhaltiges Bauen kann der LVR zwar vorzeigbare Erfolge nachweisen, die allerdings zum großen Teil auf Standards beruhen, die bereits Mitte der 2000er Jahre von der politischen Vertretung beschlossen wurden. In anderen Bereichen gibt es merkliche Defizite. Im Handlungsfeld Mobilität hat der LVR sich nicht nur zum Ziel gesetzt, Verkehre zu vermeiden, sondern – falls Fahrten unumgänglich sind – alternative Antriebe anbieten zu wollen und den Radverkehr zu stärken. Leider konnten bisher aber nur wenige Fahrradabstellplätze mit zusätzlicher Ladekapazität für Pedelecs in den Außendienststellen des LVR realisiert werden. Auch verfügt der LVR in seiner Zentralverwaltung am Standort Köln-Deutz über kein angemessenes Ladeangebot für E-Autos. Die Vorlage 15/336 (Rahmenvertrag für das Leasing von KFZ) zeigt, dass der LVR nach wie vor fast ausschließlich auf die Beschaffung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor setzt. Im Handlungsfeld „Einsatz Erneuerbarer Energien“ endet die Berichterstattung des LVR im Internet mit Stand 7/2019. Bis dahin wurden mit knapp 800 kWp Leistung Photovoltaikanlagen auf den Dächern der LVR-Gebäude installiert und die Beheizung bzw. Kühlung von sechs Neubauten und einer Sanierungsmaßnahme über Wärmepumpen realisiert. Dass die Informationen über die Klimaschutzaktivitäten des LVR auf der eigenen Internetseite im Jahr 2019 enden, zeigt die dringend notwendige Intensivierung und Beschleunigung der Maßnahmenrealisierung.