Erhöhung der Klimaresilienz für Einrichtungen und Liegenschaften des LVR

Beschlussvorschlag:

Zur Erhöhung der Klimaresilienz der Einrichtungen und Liegenschaften des LVR, zum Wohle seiner Kundinnen und Kunden sowie zum Schutz seiner Mitarbeitenden beauftragen wir die Verwaltung mit der Umsetzung folgender Maßnahmen:

  • Für alle LVR-Einrichtungen, in denen schutzbedürftige Menschen betreut werden, sind Hitzeaktionspläne zu erarbeiten. Sofern solche Pläne bereits vorliegen, sollen die Mitarbeitenden regelmäßig darin geschult werden, entsprechend der Hitzeaktionsplänen zu handeln. Dazu gehören beispielsweise die Verschattung vom Räumen, eine ausreichende Getränkeversorgung, aber auch gegebenenfalls die Anpassung von Medikationen etc.
  • Zum Schutz der Mitarbeitenden wird geprüft, inwieweit Arbeitsabläufe so verändert werden können, dass körperlich belastende Tätigkeiten an heißen Tagen soweit möglich in Tagesrandzeiten verlegt werden können. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen entsprechend der Technischen Regeln für Arbeitsstätten umzusetzen, beispielsweise zusätzliche Trinkpausen etc..

Die Zentralverwaltung unterstützt die Einrichtungen bei der Erstellung und Kommunikation der entsprechenden Pläne.

  • Die technische Ausstattung der Gebäude ist so aus- bzw. nachzurüsten, dass durch eine Verschattung sowie Dach- oder Fassadenbegrünungen eine Überhitzung der Innenräume weitgehend vermieden wird.
  • Alle LVR-Liegenschaften sind auf Schwachstellen bei möglichen Starkregenereignissen zu überprüfen. Sofern örtliche Starkregengefahrenkarten vorliegen, sollten diese hierzu herangezogen werden. Bei Neubau-, Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen im Bestand sollten alle Möglichkeiten der Versickerung bzw. Speicherung von Regenwasser geprüft werden. Hier können auch innovative Ansätze herangezogen werden, wie beispielsweise die „Schwammstadt“ zur Zwischenspeicherung von Regenwasser. Dabei ist der Einsatz von Rigolen, temporären Versickerungsmulden, Blaudächern, Dach- und Fassadenbegrünungen, wasserhaltenden Bepflanzungen und Regenwasserzisternen zu prüfen. Empfindliche technische Geräte sind, wenn möglich, in höheren Etagen zu installieren.

Die Zentralverwaltung unterstützt die Einrichtungen bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen und bemüht sich um die Akquise von Fördergeldern. Zukünftig ist bei allen Planungsvorhaben ein „Klimaanpassungscheck“ durchzuführen, damit die Auswirkungen des Klimawandels stets mitberücksichtigt werden. Aber auch beim Kauf und der Anmietung von Liegenschaften sollte auf diese Aspekte geachtet werden.

Begründung:

Die trockenen und heißen Sommer der Jahre 2018 und 2019, aber auch die katastrophalen Folgen des Starkregenereignisses vom Juli 2021 haben deutlich gemacht, dass extreme Wetterereignisse immer häufiger auftreten. Neben einem konsequenten und ambitionierten Klimaschutz bedarf es deshalb dringend weiterer Schritte für eine zügige und integrierte Klimafolgenanpassung.

Der LVR betreut in seinen Einrichtungen (Kliniken, Schulen, HPH-Netz, JHR) Menschen mit einem besonderen Schutzbedarf, die durch extreme Wetterlagen besonders gefährdet sind. Gleichzeitig trägt der LVR Verantwortung für seine Mitarbeitenden, die ebenfalls vor allem durch große Hitze stark belastet sind. Und nicht zuletzt sind die Liegenschaften des LVR bestmöglich vor Extremwetterereignissen zu schützen. Die zweimalige Überflutung der Förderschule in Leichlingen zeigt dies exemplarisch.

Eine höhere Klimaresilienz ist nur durch eine Kombination aus kommunikativen und technischen Maßnahmen zu erreichen.