September Notizen aus dem Landesjugendhilfeausschuss

 

Liebe Freundinnen und Freunde,

die Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am 23. September beinhaltete unter anderem folgende Themen:

TOP 3. Präsentation „Jederzeit wieder. Gemeinsam gegen Antisemitismus“

Der Geschäftsführer der 1958 gegründeten Kölnischen Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit e.V., Dr. Marcus Meier, stellte die Gesellschaft und einige Projekte vor. Sie ist eine von insgesamt 83 Gesellschaften für christlich-jüdische Zusammenarbeit in Deutschland und hat seit 2013 Bildungsangebote gegen Antisemitismus und Rassismus in ihrem Arbeitsspektrum. Da die Bedrohung der Demokratie durch Antisemitismus von Juden und Jüdinnen in Deutschland deutlich höher eingeschätzt wird als von Nichtjuden, soll die jüdische Perspektive in der Bildungsarbeit noch stärker in den Blickpunkt rücken. Wichtig ist auch die Zusammenarbeit mit muslimischen Gruppen wie der Initiative „180 Grad Wende“ von muslimischen Jugendlichen oder der liberalen muslimischen Gemeinde in Köln. Einige dieser Projekte werden über den Landesjugendplan finanziert.

Die Wanderausstellung „Du Jude! – Alltäglicher Antisemitismus“, die 2018 erstellt wurde, wird bis Ende dieses Jahres überarbeitet und dann an verschiedenen Orten, natürlich auch in Köln, gezeigt.

Angesichts der aktuellen antisemitischen Taten in Halle a.d.S., Hagen und Köln dankte der Ausschuss der Kölnischen Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit ausdrücklich für ihre Arbeit und unterstützt diese.

TOP 4.1. Präsentation zur psychischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Pandemie

In den fünf LVR-Kliniken mit psychiatrischen Angeboten für Kinder und Jugendliche war zwar aufgrund der Corona-Pandemie in 2020 im Vergleich zum Vorjahr keine deutliche Belegungssteigerung zu verzeichnen; dieses Bild hat sich aber im 1. Quartal 2021 gewandelt. Nunmehr ist eine deutliche Erhöhung der Nachfragen und speziell an Krisenaufnahmen im Jugendbereich zu verzeichnen. Anders als zwischenzeitlich in den Medien verbreitet, findet eine „Triage“ in psychiatrischen Kliniken aber nicht statt, und jeder Notfall wird aufgenommen und behandelt, wie Susanne Stephan-Gellrich, Leiterin des Fachbereichs Planung, Qualitäts- und Innovationsmanagement im LVR-Dezernat Klinikverbund, betonte. Grundsätzlich sei aber, je nach Klinik, zurzeit mit einer Wartezeit von einigen Wochen bis zu drei Monate zu kalkulieren. Bei den Jugendlichen werde ein deutlicher Anstieg von Essstörungen, schweren Depressionen und Angststörungen diagnostiziert. Insgesamt ist der Schweregrad der zu behandelnden Krankheiten gestiegen und damit auch die Verweildauer in den Kliniken.

TOP 7. „Grundsätze des Gewaltschutzes im LVR“ (Vorlage 15/300)

Diese sehr lesenswerte Vorlage geht zur Kenntnis durch einen Großteil der Ausschüsse des LVR. In diesem Grundsatzpapier wird eine einheitliche Haltung des LVR zum Schutz vor Gewalt definiert und ein gemeinsames Verständnis der verschiedenen Erscheinungsformen von Gewalt beschrieben. Weiterhin werden fachliche Mindestanforderungen an institutionelle Gewaltschutzkonzepte von Einrichtungen und Diensten des LVR festgelegt. An allen relevanten Stellen im LVR sollen Vorkehrungen zum Gewaltschutz getroffen werden, die unter Umständen auch über gesetzliche Anforderungen hinausgehen. In allen Einrichtungen und Diensten, in denen der LVR selbst Leistungen für Kinder und Jugendliche oder Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen erbringt, wird das Vorliegen eines institutionellen Gewaltschutzkonzeptes obligatorisch. Da, wo der LVR nicht selbst Leistungen erbringt, wird er im Rahmen seiner – gesetzlichen – Möglichkeiten darauf hinwirken, dass Gewaltschutzkonzepte oder zumindest geeignete Präventionsmaßnahmen ergriffen werden. Dies bedeutet auch, dass die Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege zur Erteilung der Betriebserlaubnis künftig ein Gewaltschutzkonzept vorlegen müssen. Zusätzlich sollen sich alle Einrichtungen und Dienste des LVR mit dem Erfordernis von Gewaltschutzkonzepten befassen.

TOP 9. Haushalt 2022/2023 (Vorlagen 15/520 und 15/495)

LVR-Jugenddezernent Lorenz Bahr stellte die Eckdaten des Haushaltsplanentwurfs für sein Dezernat vor. Ein wesentlicher Bestandteil sind dabei die Aufwendungen für den Bereich Elementarbildung/Soziale Teilhabe.

Das Bundesteilhabegesetzt (BTHG) hat die Eingliederungshilfe völlig neu strukturiert und für den LVR zusätzliche Aufgaben mit sich gebracht.

So ist der LVR seit Januar 2020 unter anderem einheitlich für die Eingliederungshilfe im Elementarbereich, also für Kinder mit (drohender) Behinderung bis zum Schuleintritt, zuständig. Ein wichtiger Punkt dabei sind die individuellen heilpädagogischen Leistungen, die in Form der sogenannten Assistenzleistungen erbracht werden. Im Zuge der Bewirtschaftung des laufenden Doppelhaushalts zeigte sich, dass die von den Mitgliedskörperschaften vorab gemeldeten Zahlen über die zu erwartenden Fälle bei der Aufgabenübernahme deutlich niedriger waren als sich in der späteren Praxis herausstellte. Der Aufwand lag dementsprechend insgesamt etwa 25% höher als nach der Abfrage bei den Mitgliedskörperschaften zu erwarten gewesen wäre. Dementsprechend erfolgt nun mit der Haushaltsplanung 2022/2023 eine Anpassung der geplanten Aufwendungen an die Realität.

Auch bei dem zweiten großen Block, der Komplexleistung Frühförderung, zeigte sich im laufenden Haushalt, dass die Datenbasis falsch war und sich im Laufe der Bewirtschaftung erheblich verändert hat. Auch dieser Tatsache wird durch eine entsprechende Anpassung bei der Planung der Aufwendungen Rechnung getragen, wobei zudem auch berücksichtigt wird, dass während der Pandemie nicht alle Eltern ihre Kinder bei Frühförderstellen oder Ärzten angemeldet haben und so mit einem gewissen Nachholeffekt für die kommenden Jahre zu rechnen ist.

Alle Zahlen zu diesen Entwicklungen und zu den übrigen Haushaltsstellen, die den Bereich des Dezernats Kinder, Jugend und Familie betreffen, sind den oben aufgeführten Vorlagen zu entnehmen.

Der Ausschuss hat die Haushaltsplanung in dieser Sitzung zunächst zur Kenntnis genommen. Nach entsprechenden Beratungen werden die Fraktionen in der nächsten Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am 25.11. dazu ausführlicher Stellung nehmen und ggf. eigene Anträge dazu einbringen.

TOP 11. „Trauma `Verschickungskind`. Verschickt um gesund zu werden- Demütigung und Gewalt gegen Kinder in Kinderheilanstalten“ (Vorlage 15/359)

Die Aufarbeitung der Geschichte von Gewalt und Demütigung gegenüber Kindern und Jugendlichen beschäftigt den Landesjugendhilfeausschuss bereits seit einigen Jahren. Bisher standen dabei vor allem Kinderheime oder psychiatrische Einrichtungen im Fokus. Nun haben Betroffenenverbände den Blick auf die sogenannten Verschickungskinder gelenkt. Hierzu fand auch eine Anhörung im Landtag statt. Von den 50er bis in die 90er Jahre wurden Millionen Kinder mit gesundheitlichen Problemen ohne elterliche Begleitung in Kinderkuren und Kinderheilanstalten verschickt, um sich dort zu erholen und therapiert zu werden. Tatsächlich sind aber etliche Kinder an Aufsichts- und Erziehungspersonal geraten, das aus der beabsichtigen körperlichen Kur eine seelische Höllenfahrt machte. Kinder, die solchen Erlebnissen ausgesetzt waren, kamen oft verängstigt wieder nach Hause, haben ein Trauma erlitten, das sie ihr Leben lang begleitete.

Der LVR hat nun in einem Gutachten ermitteln lassen, wie die Rolle des Landesjugendamtes bei der Kinderheilfürsorge aussah. Das Gutachten basiert auf der Aktenlage im Archiv des LVR und bestätigte, dass der LVR nicht die Aufsicht über die örtlichen Kinderkureinrichtungen führte und im Wesentlichen für die Organisation der Zugfahrten der Kinder in die Kurorte zuständig war.

Unabhängig davon hat der LVR Kontakt zu einer Kölner Selbsthilfegruppe ehemaliger Verschickungskinder aufgenommen und ihnen Unterstützung bei der Aufarbeitung ihrer Erlebnisse zugesagt. Diese Unterstützung schließt die Öffnung der eigenen LVR-Archive mit ein und ebenfalls die Teilnahme an einem Runden Tisch „Verschickungskinder“, der in Verantwortung der beiden Ministerien MKFFI und MAGS im Rahmen der Anhörung vereinbart worden ist.

TOP 13. „Aktuelle Entwicklungen in der frühkindlichen Bildung“

Die Leiterin des Fachbereichs Kinder und Familie, Frau Sandra Clauß, berichtete zum einen von der erfreulichen Entscheidung, dass das Bundesförderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021“ in allen Bestandteilen um ein Jahr verlängert wird, um die pandemiebedingten Störungen im Prozess der Antragstellung und Projektrealisierung aufzufangen.

Berichten musste sie aber auch über die Flutschäden bei vielen Kitas. Insgesamt sind im Einzugsgebiet des LVR 163 Kitas beeinträchtigt worden, 123 von ihnen müssen kernsaniert werden und 13 sind gänzlich zerstört. Erfreulich festzuhalten ist aber, dass durch gute Kooperation vor Ort kein Kind aufgrund der Flutschäden nicht betreut werden kann. Das Landesjugendamt als zuständige Aufsichtsbehörde in Abstimmung mit dem MKFFI toleriert unbürokratisch notwendig gewordene Ausweichquartiere.

TOP 14 „Aufsichtsrechtliche Grundlagen“ (Vorlage 15/534)

In den letzten Jahren haben die Meldungen bei den Landesjugendämtern zu personellen Unterbesetzungen in Kindertageseinrichtungen stark zugenommen. Die Gründe sind vielfältig, der Zeitraum der Unterbesetzung von unterschiedlicher Dauer. Die Landesjugendämter Rheinland und Westfalen haben nun einen Handlungsleitfaden, entwickelt, der es Trägern und Leitungen von Kindertageseinrichtungen erleichtern soll, Situationen, in denen die personelle Mindestausstattung nicht gegeben ist, verantwortungsvoll zu regeln.

Die Broschüre „Aufsichtsrechtliche Grundlagen zum Umgang mit personellen Unterbesetzungen“ zeigt neben den zu treffenden Maßnahmen auch auf, in welcher Form die Eltern, sowie die Jugendämter und Landesjugendämter in die geplanten Maßnahmen einzubeziehen und zu informieren sind. Der Handlungsleitfaden ist auch Teil der Vorlage.

TOP 15.2. „Bedarfe von Kindern und Jugendlichen nach der Corona-Pandemie“ (Vorlage 15/395)

Unser aller Leben hat sich durch die Pandemie und durch die damit verbundenen Einschränkungen in den letzten anderthalb Jahren mehr oder weniger stark verändert. Eine Gruppe, für die die Folgen besonders gravierend waren und sind, sind die Kinder und Jugendlichen. Eingeschränkter Schulbesuch, deutlich dezimierte persönliche Kontakte, reduzierte Sportangebote, gestresste Eltern usw. Während Einzelne bislang gut durch die Pandemie gekommen sind, viele weitere Kinder und Jugendliche mehr oder weniger damit zurechtkommen, wird aber auch die Zahl derjenigen immer größer, bei denen Unterstützungs- und Förderbedarfe in den Bereichen Bildung, soziale Interaktion, sozioemotionale Entwicklung oder körperliches und psychisches Wohlbefinden festzustellen sind. Und wie fast immer in Krisen werden auch hier bestehende Ungleichheiten besonders deutlich und verstärkt.

Allgemein lässt sich konstatieren, dass die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen im Corona-Krisenmanagement von Bund und Land nur allzu oft auf der Strecke geblieben sind.

Nun wird versucht, mit unterschiedlichen Hilfs-Programmen den sozialen Schaden zu reparieren.

Die Bundesregierung hat dabei zwei Milliarden Euro für ein Corona bedingtes „Aufholprogramm“ für Kinder und Jugendliche zur Verfügung gestellt. Von diesen zwei Milliarden Euro erhalten die Länder 1,29 Milliarden. In der sogenannten Fördersäule 1 erhält NRW rund 215 Millionen, die vom Land auf 430 Millionen aufgestockt werden. Umsetzungsschwerpunkt ist die schulnahe Förderung von Kindern und Jugendlichen unter Einbezug von Lehrkräften und weiteren Bildungsanbietern. Weitere Bundesmittel stehen unter anderem für zusätzliche Schulsozialarbeit, außerschulische Jugendarbeit sowie Kinder- und Jugendfreizeiten zur Verfügung.

Wünschenswert, um nicht zu sagen nötig, wäre, dass die mit diesen Mitteln möglichen Maßnahmen und Angebote mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen zusammen geplant werden.