Notizen aus dem Landesjugendhilfeausschuss

 

Liebe Freundinnen und Freunde,                                                   Oktober 2026

der Landesjugendhilfeausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 1. Oktober unter anderem mit folgenden Themen:

TOP 3. Genehmigung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bei den Sozialtransferleistungen im Haushaltsjahr 2026 (BV-16/413E)

Im Wesentlichen betrifft diese Vorlage den Bereich des Dezernates Soziales; hier wird mit einem Mehrbedarf gegenüber Plan von 389 Millionen Euro bis Jahresende gerechnet; aber auch beim Dezernat für Kinder, Jugend und Familie wird ein deutlicher Mehrbedarf erwartet und zwar von 36 Millionen Euro.

Hauptgrund dafür ist zu erwartender Mehraufwand bei den individuellen heilpädagogischen Leistungen (ihpl).
Im Plan standen für 2026 82 Millionen Euro; es werden jetzt voraussichtlich 119 Millionen Euro. Das hört sich zunächst nach einer negativen Entwicklung an. Tatsächlich hilft ein Blick in die Vergangenheit, um die Zahlen besser einordnen zu können. Im Jahr 2024 betrug der Aufwand für die ihpL nämlich noch 138 Millionen, seitdem konnte durch bessere, individuell passgenauere Steuerung der Leistungen der Aufwand innerhalb von zwei Jahren um 19 Millionen Euro verringert werden.

Also eher eine kleine Erfolgsgeschichte.

Dazu kommen Steigerungen von ca. 4,8 Millionen Euro beim Pflegeaufwand und den Beförderungsleistungen für heilpädagogische Gruppen und Einrichtungen und 8,6 Millionen Euro mehr bei der Frühförderung. Der schwer zu kalkulierende Aufwand im Rahmen der Erstattung Jugendhilfeträger wird voraussichtlich auch knapp vier Millionen Euro höher ausfallen als prognostiziert.

Bei der Basisleistung I wird hingegen ein Rückgang der aufzuwendenden Mittel erwartet und zwar von geplanten 173,6 Millionen auf 154,4 Millionen. Hier wird sich der Rückgang der Kinderzahl je Jahrgang insgesamt bemerkbar machen, wird vom Fachcontrolling vermutet.

TOP 5. Haushalt des Dezernates für Kinder, Jugend und Familie

Die Beschlussfassung wurde wegen Beratungsbedarf innerhalb der Fraktionen in die nächste Runde geschoben.


TOP 7. Zehn Leitgedanken zur Erinnerungskultur. Ein Positionspapier des LVR (BV-16/309E)

Dieses Papier hatte schon mehrere Ausschüsse hinter sich gebracht als es den LJHA erreichte. Nachdem die AfD im Kulturausschuss von „Schuldkult“ schwadroniert hatte und im Ausschuss „Wohnen plus Leben“ davon gesprochen hatte, dass man unbedingt auch den Volksaufstand in der DDR in die Erinnerungskultur aufnehmen müsste (was im Rheinland aus rein geographischen Gründen schwierig sein dürfte), waren wir gespannt, was sich die AfD im LJHA einfallen lassen würde. Diesmal enthielt sich die AfD jeglicher Aussage und auch der Stimme, so dass die Vorlage ansonsten einstimmig angenommen wurde.

 

TOP 9. Jahresbericht Qualität- und Wirtschaftlichkeitsprüfung des Teams „Prüfung in der frühen Bildung und Förderung“ (42.23) der Jahre 2024 und 2025 (KV-16/383)

Insgesamt ist festzuhalten, dass zwar verschiedenste Mängel konstatiert werden in den Bereichen Planung, Vorliegen eines Gewaltschutzkonzeptes, Aufgabenfest-legung und dergleichen, aber jedenfalls keine Auffälligkeiten, die auf eine Gefährdung des Kindeswohls hinauslaufen.

Interessant ist allerdings, dass das Prüfungsteam in seinem Bericht in der Bewertung einen deutlichen Unterschied macht zwischen „engagierten Mitarbeitenden und Leitungskräften“ und der Ebene der Verantwortlichen bei den Trägern. So hätte die Prüfung bestätigt, „dass die Trägerverantwortlichen hingegen häufig nicht mit dem Engagement der Mitarbeitenden gleichzusetzen sind.“

 

TOP 10. Aktuelles aus der Frühen Bildung

Die Verwaltung informierte an dieser Stelle über das neue KiBiz, das Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz des Bundes und das 18. Schulrechtsänderungsgesetz NRW.

Zum KiBiz werden sukzessive Rechtsverordnungen veröffentlicht werden, die zum 1.8.2027 in Kraft treten. Diese betreffen nicht nur Mietzuschüsse und andere finanzielle Parameter, sondern in Teilen auch die Pädagogik. Die Informationen zum KiBiz, die das Dezernat an die Beteiligten übermittelt, müssen daher im laufenden Prozess immer wieder aktualisiert werden.

  • Beim Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz des Bundes ist auffällig, dass über die Jahre hinweg die zugesagten Mittel immer geringer werden sollen, dafür werden auf der anderen Seite die geforderten Standards erhöht.
  • Das 18. Schulrechtsänderungsgesetz zur Schaffung der sogenannten ABC-Klassen wurde am 31.7.2026 verkündet. Auch hier gilt es, das Augenmerk auf die Rechtsverordnungen, die noch kommen sollen, zu lenken. Jedenfalls gibt es eine Konzept-AG des Schulministeriums. Die ABC-Klassen können sowohl in Kitas als auch in Schulen oder an anderen Orten durchgeführt werden. Die Verwaltung ist dabei, zu klären, was dies aufsichtsrechtlich bedeutet.

Alle Informationen sind der beigefügten Präsentation zu entnehmen.2026 Oktober TOP_10_-_Aktuelle_Entwicklung_Fruehe_Bildung_LJHA_vom_01.10.2026

TOP 13. Jugend vertritt Jugend – Positionspapier „Kein Systemsprenger, sondern Mensch!“ (KV-16/446K)

Jugend vertritt Jugend (JvJ NRW) ist die gewählte landesweite Selbstvertretung für junge Menschen aus stationären Erziehungshilfeeinrichtungen in NRW.

JvJ NRW besteht seit 2019. Diese Selbstvertretung wird in einem zweijährigen Turnus gewählt und hat derzeit elf Mitglieder.
In dem Positionspapier setzt sich die Selbstvertretung mit Erfahrungen der Stigmatisierung durch Fachkräfte auseinander. Dieses in seiner Gesamtheit beeindruckende Papier bleibt aber nicht nur bei der Sammlung wahrgenommener Stigmatisierung in Sprache und Handlung stehen, sondern zeigt auch Lösungsansätze, Wünsche und Forderungen auf.

Letztlich sollte dieses Papier nicht nur bei handelnden Personen in den jeweiligen Einrichtungen zu einem Überdenken eingeschliffener Denk- und Handlungsweisen führen, sondern vielleicht auch bei den Menschen, die in der Politik* über die betroffenen jungen Menschen reden und entscheiden. Auf alle Fälle lesenswert!

TOP 16. Bericht aus der Verwaltung

An dieser Stelle teilte die Verwaltung mit, dass es am 25.9. die Anhörung im Bundesrat zum Gesetzesentwurf zur sogenannten Großen Lösung gegeben habe. Die Länder haben dabei unter anderem moniert, dass die Große Lösung finanziell zu ihren Lasten und zu Lasten der Kommunen gehe. Insgesamt sind rund 40 Änderungsanträge durch den Bundesrat eingebracht worden. Der Gesetzesentwurf geht nun zurück in den Bundestag, der über die Änderungsanträge entscheiden muss. Im Anschluss wird der Gesetzentwurf ggf. ins Vermittlungsverfahren überwiesen werden.

 

Herzliche Grüße von Euren Mitgliedern im Landesjugendhilfeausschuss!

Karin Schmitt-Promny & Sandra Ernst

Alle Vorlagen sind über unsere Geschäftsstelle zu erhalten.

Unsere Kontaktdaten für An- oder Abmeldungen der Notizen, Fragen und Anregungen: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion in der Landschaftsversammlung Rheinland, Landeshaus, Kennedyufer 2, 50679 Köln, Tel: 0221-8093364; gruene-fraktion@lvr.de, www.gruene-fraktion-lvr.de