Notizen aus dem Landesjugendhilfeausschuss
Liebe Freundinnen und Freunde, Juni 2026
auch in der 16. Wahlperiode der Landschaftsversammlung Rheinland werden wir wieder regelmäßig aus den Sitzungen des Landesjugendhilfeausschusses berichten.
Während andere Ausschüsse bereits längst ihre Arbeit aufgenommen haben, ist der LJHA ein Nachzügler, da vor der ersten Sitzung der Wahlperiode zunächst die Mitglieder der Freien Träger benannt werden müssen.
Am 18. Juni konnte nun der LJHA seine Arbeit aufnehmen und startete unter anderem mit folgenden Themen:
TOP 4. Wahl der bzw. des Vorsitzenden des Landesjugendhilfeausschusses Rheinland und der Stellvertretung
Zum Vorsitzenden gewählt wurde Timur Bozkir (SPD), erste Stellvertreterin wurde Nicole Wilms (SPD) und zweite Stellvertreterin Johannes Dünner (CDU). Alle drei erhielten das einstimmige Votum des Ausschusses. Wir wünschen allen Gewählten eine glückliche Hand bei der Ausübung ihres Amtes.
TOP 6. Durchführung hybrider Sitzung des LJHA
Wir haben an dieser Stelle für die generelle Durchführung der Sitzungen in Präsenz plädiert, da Ausschüsse auch Teil des parlamentarischen Systems seien und ein direkter Meinungsaustausch wichtig sei. Der Ausschuss verständigte sich aber darauf, eine der nächsten Sitzungen als Hybrid-Sitzung durchzuführen und danach zu evaluieren; grundsätzlich aber bei Präsenzsitzungen zu bleiben.
TOP 7. Vorstellung des LVR-Dezernates 4 – Kinder, Jugend und Familie und Präsentation von Aufgaben und Struktur des Dezernates (Vorlage KV-16/190)
Diese Vorlage dürfte speziell für alle neuen Mitglieder in den kommunalen Jugendhilfeausschüssen sehr interessant sein, gibt sie doch einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Tätigkeitsfelder dieses Dezernats. Aber auch für „alteingesessene“ Engagierte in der Jugendhilfe könnte die Lektüre aufschlussreich sein, wird doch deutlich, wie die Aufgaben des Dezernates über die Jahre durch neue Zuständigkeitszuweisungen gewachsen sind. Die Vorlage ist beigefügt. 2026-06-18 Kenntnisvorlage_KV-16-190
TOP 8. Jahresbericht der Abteilung „Schutz von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Qualitätsentwicklung, Qualifizierung“ (Vorlage KV-16/293)
Basis für das Handeln der Abteilung ist das Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder und Jugendhilfe. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurde der maßgebliche § 46 dahingehend verändert, dass zu den anlassbezogenen Prüfungen nun auch so genannte kriterienbasierte Prüfungen hinzukamen. Dies hat nicht nur das Arbeitspensum erweitert, sondern auf Seiten der Träger von Unsicherheit gesorgt, weil vielen diese Prüfung nicht bekannt war und so Sorge über die Konsequenzen eines negativen Prüfergebnisses aufkam. Im Laufe des Jahres wurde die Verunsicherung durch die interne Vernetzung innerhalb der Trägerschaft und fachliche Anregungen durch die Prüfteams allerdings geringer, wie die Verwaltung mitteilt.
Geblieben ist allerdings, dass auf Seiten der Träger die kontinuierliche Pflege der Personalmeldungen und Belegungsdaten nach § 47 als Belastung wahrgenommen wird, da dieses Tätigkeitsfeld einer hohen personellen Dynamik unterliegt, wie in der Vorlage konstatiert wird. Die Meldungen über Personalausfälle als solche sind in 2025 auf einem sehr hohen Niveau verblieben.
Die Verwaltung ergänzte dazu in der Sitzung, dass die Zahl der Krankmeldungen seit der Corona-Pandemie deutlich zugenommen habe. Festzustellen ist, dass die Zahl der Krankentage bei den Angestellten im Kita-Bereich signifikant höher als in anderen Berufen.
Die Zahl der Meldungen zu gewaltbezogenen Ereignissen hat in 2025 wie in den Vorjahren weiter zugenommen und sich im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. Dabei hat sich die Zahl der Meldungen zu Gewalt unter Kindern sich fast verdreifacht gegenüber 2024. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Meldepflicht erst seit einigen Jahren existiert. Die erhöhte Anzahl an Meldungen wird vom Landesjugendamt vor allem als ein Aufwuchs des Hellfeldes im Vergleich zum Dunkelfeld betrachtet. Wie groß das mögliche verbleibende Dunkelfeld sei, sei nicht bekannt, heißt es im Bericht.
TOP 13. Positionspapier „Demokratie, Vielfalt und Wertefreiheit schützen – Die Rolle der Träger und Mitarbeiter*innen der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe im Kontext des sogenannten Neutralitätsgebots“ der Bundesarbeits-gemeinschaft der Landesjugendämter (Vorlage KV-16/297K)
In Nachfragen aus Kreisen der AfD wird ein Neutralitätsgebot postuliert, dem die Träger und Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendhilfe unterliegen würden. Damit werden diese Gruppen bei öffentlichen Positionierungen in Fragen der Kinder- und Jugendpolitik oder der Sozialpolitik dem Vorwurf ausgesetzt, sich nicht gesetzeskonform zu verhalten. Das führt leider bei manchen zu einer Verunsicherung über das, was an Äußerungen erlaubt sei und was nicht.
Die BAG der Landesjugendämter hat jetzt ein Positionspapier dazu herausgegeben, um dieser Verunsicherung entgegen zu wirken. In dem Papier wird unter anderem dargelegt, dass die Jugend- und Familienministerkonferenz im Mai 2025 darauf hingewiesen habe, dass ein sogenannten Neutralitätsgebot verfassungsrechtlich nicht normiert sei. Im Gegenteil haben die versammelten Ministerinnen und Minister darauf hingewiesen, dass es gerade die Aufgabe öffentlicher und freier Jugendarbeit sei, sich gegen Aussagen und Handlungen, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und den Menschenrechten nicht vereinbar sind, zu positionieren.
Darüberhinaus schreibt die BAG, dass es gerade Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe sei, sich für die Sicherung der Jugendhilfestrukturen und der Trägervielfalt einzusetzen und darauf zu achten, dass Förderungen nicht partei- oder ideologisch motiviert in Frage gestellt werden.
Kinder- und Jugendarbeit setzt sich für Demokratie und das Grundgesetz ein und deren Vermittlung an Kinder und Jugendliche.
TOP 14. Evaluation des LVR-Mobilitätsfonds für 2025 (Vorlage KV-16/220K)
Grundsätzlich stehen dem LVR-Mobilitätsfonds jährlich 500.000.- Euro zur Verfügung zur Fahrtkostenübernahme für Besuche von Schulklassen oder Kita-Gruppen in Kultureinrichtungen des LVR und des LWL. Aufgrund der Haushaltskonsolidierung betrug das tatsächliche Budget in 2025 aber nur 375.000.- Euro. Dementsprechend schnell waren die Mittel in den beiden Antragszeiträumen des Jahres ausgeschöpft. Positiv bleibt allerdings festzuhalten, dass mit diesen Mitteln über 20.000 Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen der Besuch interessanter Kultureinrichtungen oder wichtiger Erinnerungsorte ermöglicht oder zumindest erleichtert wurde.
TOP 17 Bericht aus der Verwaltung
Die Verwaltung teilt mit, dass der Gesetzentwurf zum KiBiz voraussichtlich am 9.7.2026 den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend passieren werde und dann am 15. oder 16.7. im Landtag endgültig beschlossen werde. Am 1.8.2027 würde dann das Gesetz in Kraft treten.
An dieser Stelle gab die Verwaltung auch einen Überblick über die diversen Investitions- und Förderprogramme des Landes für Kitas. 260618 – aktuelle Entwicklung Frühe Bildung LJHA vom 18.06.26
Unter diesem Tagesordnungspunkt berichtete schließlich auch der Dezernent von den aktuellen Diskussionen auf Bundesebene rund um die sogenannte „große Lösung“. Wir haben angeregt, zu diesem Thema einen Facharbeitskreis einzuberufen, der Positionen des LJHA zu den anstehenden Vorlagen und Gesetzesvorhaben entwickeln solle. Der Ausschuss ist unserem Wunsch gefolgt.
Herzliche Grüße von Euren Mitgliedern im Landesjugendhilfeausschuss!
Karin Schmitt-Promny & Sandra Ernst
Alle Vorlagen sind über unsere Geschäftsstelle zu erhalten.
Unsere Kontaktdaten für An- oder Abmeldungen der Notizen, Fragen und Anregungen: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion in der Landschaftsversammlung Rheinland, Landeshaus, Kennedyufer 2, 50679 Köln, Tel: 0221-8093364; gruene-fraktion@lvr.de, www.gruene-fraktion-lvr.de