Notizen aus dem Landesjugendhilfeausschuss
Liebe Freundinnen und Freunde, Dezember 2025
der Landesjugendhilfeausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 20. November 2025 unter anderem mit folgenden Themen:
TOP 3. Aktuelle Entwicklungen in der frühkindlichen Bildung – Power-Point Vortrag
Einziger Punkt des Vortrags war das Eckpunktepapier zur Reform des KiBiz.
Festgehalten werden hier zum einen Änderungen, die besonders die Kita-Träger freuen werden:
Sonderförderungen sollen zusammengelegt und optimiert werden. Langfristig sollen plusKITAs, Sprach-Kitas und Familienzentren zusammengeführt werden. Im ersten Schritt wird die Förderrichtlinie SprachKITAs ins KiBiz integriert. Ebenso wird das Programm „Kita-Helfer*innen Bestandteil des KiBiz. Andere Sonderförderungen sollen ebenfalls überprüft und vereinfacht werden, die Mittel auf jeden Fall im System bleiben. Kurz gefasst: Weniger Programme, weniger Arbeit mit Antragstellung und Berichtswesen.
Vereinfachungen im Berichtswesen soll es auch bei der Verwendungsnachweis-prüfung geben. Danach soll die Prüfungsstufe bei den Landesjugendämtern ersatzlos entfallen. Den Landesjugendämtern gehen somit natürlich Daten verloren, die als Steuerungsinformationen von Bedeutung wären. Die zum Ausgleich angedachten verpflichtenden Abfragen oder Stichproben und anlassbezogenen Kontrollen könnten wiederum Mehraufwand auf der anderen Seite bedeuten.
Wir haben zudem thematisiert, dass Kommunen Probleme bekommen könnten, wenn es um die Kontrolle von Trägern geht, die in verschiedenen Kommunen Einrichtungen betreiben.
Für manche Eltern erfreulich dürfte die Ausdifferenzierung der buchbaren Betreuungszeiten sein. Künftig sollen diese in 5-Stunden-Schritten von 25 bis 45 Stunden buchbar sein.
Abweichungen kann es bei den Gruppengrößen geben. Hier wird an eine Abweichung um ein oder zwei Kinder je nach Gruppennorm gedacht.
Besonders in der Debatte steht der Personaleinsatz in den sogenannten Kern- und Randzeiten. Die sogenannte Kernzeit soll dabei mindestens 5 Stunden täglich betragen. Kritiker aus den Reihen von Gewerkschaft, der Landeselternschaft und auch von uns Grünen befürchten die Aufweichung des Bildungsauftrags.
Bildung, Betreuung und Erziehung ist die Aufgabe der Kita. Dabei ist – auch nach der Bildungsvereinbarung NRW – ein ganzheitlicher Bildungsbegriff die Basis, bei dem sich im Leben der Kinder Bildung nicht nach Zeiten kategorisieren lässt. Auch Ergänzungskräfte wie Kinderpflegerinnen begleiten in ihrer Arbeit die Bildungsprozesse der Kinder.
Wir haben darauf hingewiesen, dass durch die Verwendung des Begriffs „Randzeiten“ der Eindruck erweckt werde, dass in diesen Zeiten nur eine Kinder-Aufbewahrung stattfinden würde. Dies wird der Kompetenz der Ergänzungskräfte nicht gerecht, und würde den Bildungs- und Erziehungsauftrag auf die reine Wissensvermittlung reduzieren, was dem ganzheitlichen Bildungsbegriff nicht entspreche.
Die Trennung von Kernzeiten und Randzeiten muss überdacht werden, zumal der Begriff der „Randzeiten“ sich seit langem auf die Zeit über die 9 Stunden pro Tag bezogen hat.
Was im Eckpunktepapier leider gar nicht vorkommt, sind Schritte zu einer inklusiveren Ausrichtung der Kitas.
Im Rahmen der Debatte rund um das Eckpunktepapier wurde auch das Fehlen einer landeseinheitlichen Kostenregelung für die Elternbeiträge beklagt. Denn schon heute sind die durchaus deutlichen Kostenunterschiede bei den Elternbeiträgen, insbeson-dere in benachbarten Gemeinden, ein Problem.
Zum Verfahren: Der Referentenentwurf ist bereits in Arbeit. Nach seiner Einbringung erfolgt die Verbändeanhörung, bei der dann auch die Landschaftsverbände beteiligt sein werden. In 2026 soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein, damit das Gesetz seine Gültigkeit zum 1.8.2027 erlangen kann. Ab dann sollen auch dauerhaft 200 Millionen Euro jährlich mehr an Landesmitteln in das System fließen.
Wir haben uns eine Positionierung des Landesjugendhilfeausschusses zum Eckpunktepapier und den darin noch offenen Fragen gewünscht. Dazu wird es nun im Januar zunächst eine ad-hoc-Arbeitsgruppe geben, die dann planmäßig zur Sitzung des LJHA am 12.3.2026 eine Stellungnahme vorbereitet. Diese Stellungnahme sollte dann möglichst gemeinsam mit dem LJHA aus dem LWL verabschiedet werden.
2025-11-20 – Aktuelle Entwicklung Frühe Bildung
TOP 4. Rechtsanspruch offener Ganztag – Power-Point Vortrag
An dieser Stelle wurden aktuelle Entwicklungen auf Landes- und Bundesebene dargestellt sowie die Bemühungen des Landesjugendamtes, Informationen zu diesem Themenbereich zu sammeln und weiter zu vermitteln.
Grundsätzlich stellt sich bei diesem Thema für uns die Frage, wie es gelingen kann, beim Offenen Ganztag landeseinheitliche Standards zu erreichen, um eine vergleichbare Qualität der OGS-Angebote zu erreichen und um Benachteiligungen an einzelnen Orten oder Regionen zu vermeiden.
Exemplarisch zeigt sich dies an der Frage der Schließzeiten, wo derzeit eine landesweite Regelung fehlt, so dass es auch hier zu örtlich unterschiedlichen Verfahrensweisen kommen kann.
Außerdem haben wir an dieser Stelle noch einmal unseren Wunsch nach einer engen Kooperation zwischen den Trägern der OGS und der freien Kinder- und Jugendarbeit formuliert.
TOP 5. Zentrale Ergebnisse der 10. Strukturdatenerhebung Offene Kinder- und Jugendarbeit in Nordrhein-Westfalen für das Berichtsjahr 2023 (Vorlage 15/3423)
Interessant ist, dass der corona-bedingte Einbruch der Zahl der Stamm-besucher*innen der verschiedenen Angebote zwar einigermaßen wieder aufgeholt werden konnte, die Vor-Corona-Zahlen allerdings bis in 2023 nicht erreicht wurden. Besonders bedenkenswert ist der Rückgang der ehrenamtlich Tätigen und hier vornehmlich der 16 – 18jährigen. Der klassische Weg vom Angebotsnutzer hin zum Teamer wurde hier durch die Pandemie-bedingten Beschränkungen gebrochen.
Das Angebot insgesamt hat sich im Übrigen weiter diversifiziert.
TOP 6. Neufassung Empfehlung der Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe zur kommunalen Jugendhilfeplanung (Vorlage 15/3411)
Das Papier wurde von der Politik einhellig als eine gute Handreichung für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe gelobt. Von Vertreterinnen der Träger der freien Jugendhilfe wurde allerdings eine Passage kritisiert, die so ausgelegt werden könnte, dass die freie Jugendhilfe bei der Zusammenarbeit mit der öffentlichen Jugendhilfe zu sehr auf die Interessen ihrer eigenen Organisation achten würde.
Die Verwaltung stellte klar, dass dies bei der Formulierung nicht beabsichtigt gewesen sei und will in Informationsveranstaltungen zu dieser Empfehlung dies auch explizit klarstellen. Die Empfehlungen wurden mit den Stimmen der Politik einstimmig beschlossen, wobei sich die Ausschussmitglieder aus den Reihen der Freien Träger enthielten.
Diese Empfehlung sollte auch den örtlichen Jugendhilfeausschüssen zur Kenntnis gegeben und dort diskutiert werden.
TOP 7. Berichte aus der Verwaltung
- Unter diesem Tagesordnungspunkt berichtete die Verwaltung unter anderem von den Feierlichkeiten zum 30-jährigen Bestehen des FÖJ. An dieser Stelle erneuerte der Ausschuss den Appell an den Kämmerer aus dem Februar dieses Jahres, bei dieser Aufgabe im Verlaufe des Haushalts 2025/2026 nicht zu sparen, da dies weder fachlich noch finanziell sinnvoll wäre.
- Zur wirtschaftlichen Situation konnte die Verwaltung mitteilen, dass die Planansätze für den Haushalt des Dezernats in 2025 gehalten werden können. Ob dies auch für 2026 gelten werde, sei unsicher, da die Planansätze für das kommende Jahr bereits 10 Millionen Euro weniger an Aufwendungen vorsehen.
- Schließlich konnte der Dezernent berichten, dass vermutlich noch im Dezember spätestens aber für die erste Jahreshälfte 2026 ein Referentenentwurf für die sogenannte inklusive Lösung zu erwarten sei, der auch die von Bayern und NRW favorisierte Länderöffnungsklausel enthalten solle.
Dies war die letzte Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses in dieser Wahlperiode. Wir danken allen Leserinnen und Lesern für das Interesse an den „Notizen aus dem LJHA“ in den vergangenen Jahren! Auch in der nächsten Wahlperiode werden wir natürlich wieder über „KiBiz“, „OGS“, Jugendarbeit und Co. berichten und sind gespannt, welche Entwicklungen auf uns zukommen.
Herzliche Grüße vom Team der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder im Landesjugendhilfeausschuss und der Grünen Geschäftsstelle!
Alle Vorlagen sind über unsere Geschäftsstelle zu erhalten.
Unsere Kontaktdaten für An- oder Abmeldungen der Notizen, Fragen und Anregungen: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion in der Landschaftsversammlung Rheinland, Landeshaus, Kennedyufer 2, 50679 Köln, Tel: 0221-8093364; Fax: 0221-8092560, gruene-fraktion@lvr.de, www.gruene-fraktion-lvr.de