Notizen aus dem Landesjugendhilfeausschuss
Liebe Freundinnen und Freunde, April 2025
der Landesjugendhilfeausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 27.3. 2025 unter anderem mit folgenden Themen:
TOP 3. Bericht und Position zum Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landtag NRW „Die Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen zukunftsfest aufstellen (Vorlage 15/2990)
Nicht ganz glücklich waren Verwaltung und Politik über den Antrag der NRW-Regierungsfraktionen zur Eingliederungshilfe. Zwar fänden sich durchaus unstrittige Positionen wie die gemeinsame Forderung nach mehr Unterstützung durch den Bund bei der Finanzierung der Eingliederungshilfe in dem Papier. Daneben gab es aber auch einige Passagen, die kritisch gesehen wurden, wie der Wunsch des Landes nach zusätzlichen Berichtspflichten und stärkerer parlamentarischer Einbindung bei der in originärer kommunaler Verantwortung liegenden Ausgestaltung des Landesrahmenvertrages nach § 131 SGB IX. Der darüber hinaus postulierte enge Austausch finde in verschiedenen Gremien ohnehin schon statt, mehr Berichte würden vor allem mehr Bürokratie bedeuten, so die Bewertung durch die Verwaltung, der wir uns angeschlossen haben.
TOP 4. Teilhabeverfahrensbericht 2024 (15/2902)
Der mittlerweile 6. Teilhabeverfahrensbericht mit Daten aus dem Berichtsjahr 2023 wurde im Dezember 2024 von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) veröffentlicht.
Der LVR ist als Rehabilitationsträger im Bereich der Eingliederungshilfe (EGH) vertreten sowie bei der Kriegsopferfürsorge und – versorgung.
Bei den Leistungen für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche in Pflegeheimen oder Übernachtbetreuung ist das Sozialdezernat zuständig, bei den Leistungen für Kinder mit (drohender) Behinderung bis zum Schuleintritt das Dezernat für Kinder, Jugend und Familie.
Im Bericht werden hier unter anderem Bearbeitungsdauer der Anträge, Entscheidungsarten, Widersprüche und Klagen erfasst. Interessant ist hierbei vor allem die Entwicklung bei der durchschnittlichen Dauer bis zur vollständigen oder teilweisen Bewilligung eines Antrags. Dabei ist die Bearbeitungsdauer im Sozialdezernat von 128 Tagen auf 102 Tagen gesunken und die entsprechende Zeitspanne beim Dezernat für Kinder und Jugendliche von 61 auf 56 Tage, eine durchaus erfreuliche Tendenz also. Allerdings werde für den nächsten Berichtszeitraum durch die aufwendigere Bedarfsermittlung und die weiterhin bestehenden hohen Vakanzen im LVR-Fallmanagement eine deutlich höhere Bearbeitungszeit im LVR-Dezernat 4 erwartet. Zur weiteren Verbesserung soll daher auch die Entfristung bei der Bewilligung der individuellen Heilpädagogischen Leistungen dienen.
Vielleicht auch interessant: Insgesamt wurden beim Eingliederungshilfeträger LVR 94 Prozent aller Anträge bewilligt.
TOP 5. Weiterentwicklung der Ganztagsangebote an den LVR-Förderschulen (Vorlage 15/2882)
Derzeit werden die LVR-Förderschulen gemäß den Vorgaben des Schulgesetzes NRW sowohl als Schulen im Gebundenen Ganztag (GGT) als auch als Offene Ganztagsschule (OGS) geführt. Lediglich an zwei LVR-Förderschulen existieren bislang keine Ganztagsangebote.
Der gebundene Ganztag erstreckt sich montags bis donnerstags in der Regel von 8.00 Uhr bis 15 Uhr und am Freitag auf vier Stunden. Diese Präsenzzeiten der Schüler*innen werden durch Lehrer*innenstellen abgedeckt.
Der Entwurf des NRW-Kabinetts zum Offenen Ganztag, der voraussichtlich zum 1.8.2026 in Kraft treten soll, sieht vor, dass die OGS aus den bestehenden Strukturen heraus weiterentwickelt werden soll. Dies bietet für die LVR-Förderschulen die Chance, den Ganztag auch künftig als Angebot sowohl der OGS als auch des GGT zu gestalten. Wegen des besonderen Bedarfs der Schülerinnen und Schüler sieht die Verwaltung es als schwierig an, genügend qualifiziertes Personal bei den Trägern der OGS für Angebote im Offenen Ganztag zu finden und strebt daher an, alle Förderschulen in den Bereichen „Sehen“ und „Hören und Kommunikation“ in den gebundenen Ganztag zu überführen. Dies ist allerdings ein eher mittelfristiges Ziel (in acht bis zehn Jahren erreichbar, wenn der derzeitige demographische Knick überwunden ist, so die Verwaltung). Bis dahin sollen die bisherigen OGS-Angebote weiter entwickelt werden. Uns ist es wichtig, dass der Gebundene Ganztag keine reine Fortführung des üblichen Schulunterrichts in den Nachmittag wird, sondern die Gelegenheit gegeben werden muss für informelles, ganzheitliches Lernen unter Einbindung der Jugendhilfe.
TOP 6. Aktuelle Entwicklungen in der frühkindlichen Bildung (Präsentation)
Die Verwaltung berichtete an dieser Stelle unter anderem über die Entwicklungen zur Reform des KiBiz. Nach dem jetzigen Stand der Debatten auf Landes- und Bundesebene zum Thema scheint der Zeitplan, der bislang ein Inkrafttreten zum 1.8.2026 vorsieht, durchaus ambitioniert zu sein. Weitere Themen waren das sehr interessante Pilotkurskonzept „Frühpädagogische Berufe“ sowie aktuelle Entwicklungen bei der Kinderbetreuung in besonderen Fällen und bei der Förderung von Kita-Helferinnen und -Helfern. Alles Infos dazu finden sich in der beigefügten Präsentation. 2025-03-27 – Aktuelle Entwicklung Frühe Bildung
TOP 7. Berichte aus der Verwaltung
Die Verwaltung berichtete unter diesem TOP unter anderem über ein Gespräch der Landschaftsverbände mit den Spitzen der Freien Wohlfahrt. Im Ergebnis konnte die Abrechnungsvereinbarung um zwei Jahre verlängert werden. Voraus gegangen waren Differenzen zur Verwendung der KiBiz-Pauschalen. Während die Landschaftsverbände diese zur pädagogischen Förderung der Kinder ausgegeben sehen wollten, möchte die Freie Wohlfahrt auch weitere Kosten der Einrichtungen damit abdecken können. Herausgekommen ist nun eine sogenannte Schwankungsreserve von 15%, die bei der Abrechnung berücksichtigt werden darf.
Einigkeit herrschte bei allen Beteiligten, dass eine Reform der Basisleistung I nötig sei. Eine solche wird nun zum Kita-Jahr 2026/2027 angestrebt.
TOP 8. Sachstand zum Schulentwicklungsvorhaben des LVR-Berufskollegs Düsseldorf (mündlich)
Vor drei Jahren hatte die Politik das Vorhaben des Berufskollegs unterstützt, einen stärkeren Anteil digitalen Lernens bei der Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin einzuführen. Durch mindestens 40% Distanzlernen sollte auch Menschen Gelegenheit gegeben werden, diese Ausbildung zu absolvieren, die durch persönliche Gegebenheiten Probleme hätten, diesen Unterricht komplett vor Ort in Düsseldorf zu absolvieren. Dies war allerdings durch die bestehende Ausbildungs- und Prüfungsordnung nicht erlaubt. Nach einer Änderung der Ordnung in 2024 ist nun ein höherer Anteil von Distanzlernen möglich, allerdings nur in synchroner Form, d.h. die Studierenden müssen zur selben Zeit digital am Unterricht teilnehmen. Dies wurde vom Berufskolleg ausprobiert, musste aber wieder verworfen werden, weil sich zeigte, dass ein zu hoher Prozentsatz der Studierenden nicht in der Lage war, dieser Auflage nachzukommen. Der LJHA will sich weiterhin für das Schulentwicklungsvorhaben einsetzen, sieht aber die Notwendigkeit eines individuellen digitalen Lernens.
Als weitere Möglichkeit mehr Menschen für den Beruf des Erziehers bzw. der Erzieherin zu gewinnen, wird versucht, verstärkt Assistenzkräfte dazu zu bewegen, die Ausbildung zu Fachkräften aufzunehmen.
Das Thema wird in einer Sitzung des Facharbeitskreises Fachkräftemangel noch vertieft behandelt werden.
TOP 9.3. Beantwortung der Anfrage der Fraktion Die Linke zu den Plätzen in den Jugendfreiwilligendiensten FSJ und FÖJ 2025 März BeantwortungAnfrage15-130 zu Plätzen im FÖJ und FSJ
Wie bereits in den letzten „Notizen“ beschrieben, konnten im Bildungsjahr 2024/2025 aufgrund der vom Kämmerer verhängten Haushaltssperre von 20% 13 Plätze im Freiwilligen Ökologischen Jahr nicht besetzt werden.
In der Antwort der Verwaltung auf die Anfrage wird noch einmal deutlich, wie groß das Interesse an diesen Stellen ist. In jedem Jahr gab es deutlich mehr Bewerbungen als Plätze zur Verfügung standen.
So kann man nur hoffen (und daran arbeiten), dass der Appell der Politik aus der letzten Sitzung des LJHA, jedenfalls künftig an den Freiwilligendiensten nicht zu sparen, nicht folgenlos bleibt.
Alle Vorlagen sind über unsere Geschäftsstelle zu erhalten.
Unsere Kontaktdaten für An- oder Abmeldungen der Notizen, Fragen und Anregungen: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion in der Landschaftsversammlung Rheinland, Landeshaus, Kennedyufer 2, 50679 Köln
Tel: 0221-8093364; Fax: 0221-8092560, gruene-fraktion@lvr.de, www.gruene-fraktion-lvr.de