Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt
- zu prüfen, ob auf Basis der Aktualisierung des Denkmalschutzgesetzes in NRW sowie den weiterentwickelten und leichteren Modulrahmen die Installation einer PV (Photovoltaik)-Anlage auf dem Dach oder an der Fassade des Landeshauses, Köln möglich ist,
- die Nutzbarkeit einer solchen Anlage für das Aufladen von E-Autos auf Flächen der LVR-Zentralverwaltung darzustellen.
Begründung:
Mit Blick auf die Haushaltskonsolidierung sollten alle Maßnahmen überprüft und genutzt werden, um die laufenden Kosten des LVR zu reduzieren. Die Installation einer PV-Anlage auf dem Landeshaus könnte durch die Eigennutzung des dort erzeugten Stroms geeignet sein, die laufenden Kosten des LVR zu reduzieren.
In der Vergangenheit war die Installation einer PV-Anlage auf dem Landeshaus nicht möglich. Hauptgründe waren Hauptgrund war der Denkmalschutz.
Das Denkmalschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen (NRW) wurde am 1. Juni 2022 reformiert, um den Einbau von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) an denkmalgeschützten Gebäuden zu erleichtern. Ebenso werden Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden dazu ermutigt, innovative Ansätze zu nutzen, wie z. B. Fassadensysteme, die sich optisch besser in das Erscheinungsbild einfügen.
Mit der Einführung von leichten Modulrahmen und neuen Montagesystemen hat sich die Belastung der Dachkonstruktion insbesondere bei Ost-West Ausrichtung erheblich reduziert.
Außerdem kann die Installation einer PV-Anlage auf dem Landeshaus zur Stromerzeugung für den Eigenverbrauch des LVR (E-Fahrzeuge in der Zentralverwaltung) genutzt werden.