Notizen aus dem Landesjugendhilfeausschuss
Liebe Freundinnen und Freunde, Februar 2025
der Landesjugendhilfeausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 6.2.2025 unter anderem mit folgenden Themen:
TOP 2. Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über Auszeichnungen (Vorlage 15/2883)
In dieser Satzung wird künftig unter anderem geregelt unter welchen Umständen Preise und Auszeichnungen des LVR im Nachhinein aberkannt werden können. Wir finden es grundsätzlich sinnvoll, sich für den Fall der Fälle juristisch zu wappnen, haben aber bereits im Kulturausschuss, den diese Vorlage als ersten Fachausschuss erreichte, dafür geworben, dass eine qualifizierte Mehrheit – statt der im Satzungsentwurf vorgesehenen einfachen Mehrheit – bei der Aberkennung gegeben sein muss.
Dieser Änderungsantrag fand im Kulturausschuss keine Mehrheit, sodass wir im LJHA darauf verzichtet haben, den Antrag erneut zu stellen. Der Vorlage insgesamt haben wir zugestimmt.
TOP 4. Haushalt 2025/2026
TOP 4.1. Anträge zum Haushalt
Unsere Haushaltsanträge „Erhöhung der Mittel und Ausweitung des Geltungsbereichs beim Mobilitätsfonds“ (Antrag 15/214) und „Demokratie braucht Bildung – Angebote der Erinnerungskultur im LVR vernetzen und neu präsentieren“ (Antrag 15/227) haben wir wie im Kulturausschuss, der diese Anträge als erster Fachausschuss beriet, zurückgezogen. Angesichts der Tatsache, dass CDU und SPD aus grundsätzlichen haushalterischen Erwägungen keine eigenen Anträge stellen und demzufolge auch keinen Anträgen anderer Fraktionen zustimmen, die finanzielle Auswirkungen haben könnten, haben wir uns gerade bei diesen beiden Anträgen, in denen es im Wesentlichen um Demokratieförderung geht, mehr davon versprochen, ihre Inhalte im Laufe der Wahlperiode in den Fachausschüssen weiter zu diskutieren.
Den Antrag “Fachtagung zur Nutzung und Folgen von Social Media bei Kindern und Jugendlichen“ (Antrag 15/232) haben wir an dieser Stelle eingebracht und darauf hingewiesen, welche sozialen Folgen hoher Social Media Konsum für Kinder und Jugendliche haben kann, aber auch welche gesellschaftspolitische Dimension diese Entwicklung hat. Die Verwaltung betonte, dass sie grundsätzlich das Thema auch bereits im Blick habe. Die Koalition aus SPD und CDU begründete an dieser Stelle ihre Ablehnung des Antrags mit dem Hinweis, dass sie dem Anliegen zwar durchaus positiv entgegenstehe, der Verwaltung aber keine Vorschriften machen wolle, welche Themen sie prioritär behandeln solle.
Somit wurde der Antrag mehrheitlich gegen unsere Stimmen und die der LINKEN abgelehnt. Das inhaltliche Anliegen werden wir natürlich trotzdem weiterverfolgen.
Antrag15_223 Fachtagung zur Nutzung und Folgen von Social Media bei Kindern und Jugendlichen
TOP 4.2. Haushaltsentwurf 2025/2026; Zuständigkeiten des Landesjugendhilfeausschusses (Vorlage 15/2877)
An dieser Stelle berichtete die Verwaltung vor allem über die Entwicklung der Aufwendungen für die Eingliederungshilfe im Elementarbereich, insbesondere in den Bereichen „Basisleistung I“ und „individuelle heilpädagogische Leistungen“. Die Aufwendungen bei der Basisleistung I lagen in 2024 nach der aktuellen Prognose bei 149 Millionen Euro und sollen über 162 Mio. in 2025 bis auf 176 Mio. in 2026 anwachsen.
Mit diesem Aufwuchs bei der strukturellen Förderung der Inklusion in Kitas soll einhergehen ein Abschwächen bei der individuellen Förderung von 121 Mio. in 2024 über 95 Mio. in 2025 auf 82 Mio. in 2026.
Zur Zeit erhalten im Übrigen 36,9% aller Kinder mit Behinderung individuelle Assistenzleistungen, ein Aufwuchs um gut 5% im Vergleich zum Jahr 2020, als der LVR die Zuständigkeit für diesen Bereich übernahm. (siehe auch beigefügte Präsentation).
An der Abstimmung zum Haushaltsentwurf haben wir wegen noch ausstehender abschließender Beratungen zum Haushalt insgesamt nicht teilgenommen.
Die LINKE nahm ebenfalls nicht an der Abstimmung teil, so dass der Haushaltsentwurf dann einstimmig angenommen wurde.
TOP 5. Aktuelle Entwicklungen in der frühkindlichen Bildung
Hier berichtete die Verwaltung unter anderem über die Personalverordnung zum KiBiz, die Fortschreibungsrate gemäß & 37 KiBiz sowie über jüngste Forschungsergebnisse zur demographischen Entwicklung (siehe beigefügte Präsentation).
2025-02-06-Aktuelle Entwicklung Frühe Bildung
TOP 9. 30 Jahre Freiwilliges Ökologisches Jahr Rheinland (Vorlage 15/2874)
„Erfolgsgeschichte mit Warnhinweis“ könnte der Untertitel dieser Vorlage lauten.
Beginnen wir mit der Erfolgsgeschichte. In diesem Jahr feiert das FÖJ sein 30jähriges Bestehen. Der erste Jahrgang startete 1995 mit 20 Jugendlichen. Mittlerweile ist die Anzahl der Freiwilligenplätze auf über 200 in über 80 Einsatzstellen gewachsen. Dazu gehören unter anderem Biologische Stationen, Umweltbildungszentren, ökologische Höfe und fünf LVR-Einrichtungen.
Von Beginn an war das FÖJ dabei auch sozialpolitisch ausgerichtet. Der Hälfte der geförderten Plätze erhalten Freiwillige mit einem SEK1-Abschluss oder ohne Schulabschluss. Ab 2011 wurde der inklusive Ansatz forciert, so dass jährlich 15-20 Prozent der Freiwilligen einen besonderen Förderbedarf haben. Im Zuge der inklusiven Öffnung hat die Zentralstelle auch ihr Beratungsangebot ausgeweitet, so dass das FÖJ Rheinland mit seinem Anspruch, ein FÖJ für alle zu sein, bundesweit Vorreiter ist und seine Expertise in den Gremien der Freiwilligendienste teilt.
Finanziert wird das FÖJ von Bund, Land, dem LVR und den beteiligten Einsatzstellen. Bei einem jährlichen Gesamtvolumen von 1,67 Millionen Euro beträgt der Anteil des LVR mit der Förderung von mittlerweile 36 Plätzen und der Aufstockung des Taschengelds 391.544 Euro.
Nun zum Warnhinweis: Im Bildungsjahr 2024/2025 konnten aufgrund der vom Kämmerer verhängten Haushaltssperre von 20% allerdings 13 Plätze nicht besetzt werden. Dies ist doppelt bedauerlich und ärgerlich, weil so jungen Menschen nicht nur die Chance verbaut wurde, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten im den verschiedenen Facetten des Umweltschutzes zu erweitern; ihnen wurde auch die Möglichkeit genommen, sich während des Freiwilligenjahres bei intensiver pädagogischer Unterstützung persönlich weiter zu entwickeln.
Sollte dieser Trend zu Einsparmaßnahmen sich verstetigen, steht überdies zu befürchten, dass die entsprechenden Fördermittel des Bundes, die teilweise an die Mittel aus dem LVR-Budget gekoppelt sind, ebenfalls gekürzt werden. Diese Einschnitte bei der Refinanzierung von Stellen wiederum könnten zu Einschränkungen bei der Qualität der pädagogischen Begleitung durch das Team der FÖJ-Zentralstelle führen.
Genügend gute Gründe eigentlich, um für das nächste Jahr wieder die Finanzierung aller zur Verfügung stehenden Plätze sicherzustellen.
So war es denn auch nur folgerichtig, dass die Politik an dieser Stelle einen Appell an den Kämmerer richtete, bei dieser Aufgabe jedenfalls im Verlaufe des Haushalts 2025/2026 nicht zu sparen, da dies weder fachlich noch finanziell sinnvoll wäre.
TOP 10. Berichte aus der Verwaltung
An dieser Stelle informierte die Verwaltung darüber, dass künftig individuelle heilpädagogische Leistungen über den gesamten Zeitraum des Kita-Besuchs bewilligt werden und nicht mehr nur für ein Jahr. Davon unberührt bleibt die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung des Förderplans alle zwei Jahre. Diese Änderung wird in Kürze über eine Pressemitteilung und in Schreiben an die Träger der allgemeinen Öffentlichkeit und den Betroffenen angekündigt. Damit bekommen Eltern wie Kitas eine höhere Planungssicherheit, sind vor allem die Eltern nicht mehr dem Stress der alljährlichen Beantragung mit der damit verbundenen Wartezeit und Unsicherheit ausgesetzt und letztlich wird so auch das Dezernat personell entlastet.
Alle Vorlagen sind über unsere Geschäftsstelle zu erhalten.
Unsere Kontaktdaten für An- oder Abmeldungen der Notizen, Fragen und Anregungen: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion in der Landschaftsversammlung Rheinland, Landeshaus, Kennedyufer 2, 50679 Köln
Tel: 0221-8093364; Fax: 0221-8092560, gruene-fraktion@lvr.de, www.gruene-fraktion-lvr.de