Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln,

  • welche Kooperationen hinsichtlich des gemeinsamen Lernens und hinsichtlich der Möglichkeiten, die sich im Sozialraum eröffnen, mit allgemeinen Schulen möglich sind.
  • wie Kooperationen im Rahmen einer inklusiven Schulentwicklungsplanung mit den Kommunen thematisiert werden können.
  • welches darstellt, wie die LVR-Förderschulen für „inklusive Projekte“ oder gemeinsames Lernen genutzt werden können.
  • welches aufzeigt, welche gesetzlichen Vorschriften dem derzeit noch entgegenstehen.

 

Begründung:

Bereits 2018 wurde die Verwaltung durch den Beschluss der Landschaftsversammlung zum Antrag Nr.14/217 (CDU/SPD) beauftragt, bildungspolitische Perspektiven für eine gelingende Weiterentwicklung hin zu einem inklusiven Schulsystem aufzuzeigen.

Zu den in der Vorlage 14/3401 aufgeführten Themenfeldern werden die Schwerpunkte „Öffnung der Förderschulen“ und „Inklusive Schulentwicklungsplanung“ explizit benannt. 

Hier heißt es u.a.: „Die Förderschulen des LVR sind bereits vorbereitete – im Sinne der UN-BRK „adaptierte“ – Lernorte. Sie sollen im Zuge der Entwicklung eines inklusiven Schulsystems zugänglich gemacht werden und gleichzeitig andere Schulen auf ihrem Weg in ein inklusives Schulsystem unterstützen.“ Weiter heißt es: „Es muss allerorts darauf geachtet werden, dass eine inklusive Schulentwicklungsplanung betrieben wird und dabei regelhaft alle regional zuständigen Schulträger – und damit explizit auch die Landschaftsverbände – beteiligt werden.“ 

Zum jetzigen Zeitpunkt scheinen die Kooperationen zwischen LVR-Förderschulen und allgemeinen Schulen allerdings eher zu stagnieren, statt sich weiter zu entwickeln.  

Vor diesem Hintergrund erwarten wir von der Verwaltung ein schlüssiges Konzept, welche Kooperationen hinsichtlich des gemeinsamen Lernens und hinsichtlich der Möglichkeiten, die sich im Sozialraum eröffnen, mit allgemeinen Schulen möglich sind – wie die Nutzung gemeinsamer Spiel- und Pausenräume, gemeinsamer Sport- und Schwimmangebote oder gemeinsamer OGS- bzw. Ferienbetreuungsangebote etc. Es soll weiterhin dargelegt werden, wie dies im Rahmen einer inklusiven Schulentwicklungsplanung mit den Kommunen gelingen kann. Darüber hinaus sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie unsere Förderschulen, die die entsprechenden Raumkapazitäten mitbringen, für „inklusive Projekte“ oder gemeinsames Lernen genutzt werden können. Schließlich soll dargestellt werden, welche gesetzlichen Vorschriften dem derzeit noch entgegenstehen und in Gesprächen mit der Schulministerin erörtert werden müssen.