Köln.- GRÜNE Fraktion begrüßt die Bestätigung der freien Wahl in der Landschaftsversammlung Rheinland – OVG NRW hat Klage der AfD-Fraktion abgewiesen

In seiner gestrigen Sitzung hat das Oberverwaltungsgericht Münster den Grundsatz der freien Wahl in der Landschaftsversammlung Rheinland bestätigt und damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln in dieser Sache aufgehoben.Streitpunkt war die Nachbesetzung freigewordener Ausschusssitze der AfD-Fraktion.

Dazu Johannes Bortlisz-Dickhoff, Co-Fraktionsvorsitzender der Grünen im LVR: „Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass Nachbesetzungen nicht durch Meldung der entsendenden Fraktion an die Verwaltung vollzogen werden, sondern eine Wahl der jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten in der Landschaftsversammlung erfolgen muss. Wahlen sind nur frei, wenn es Entscheidungsfreiheit gibt, das ist der Kern des freien Mandats. Im vorliegenden Fall wurden drei von insgesamt 14 von der AfD vorgeschlagenen Personen nicht gewählt.“

Dr. Ruth Seidl, Co-Fraktionsvorsitzende: „Wer das Recht hat, wählen zu können, muss dieses Recht auch ausüben dürfen. Ein Zwang zur Einigung, ob formell oder informell, wie es das Kölner Verwaltungsgericht gefordert hatte, würde dieses Recht aushebeln. Wir sind sehr dankbar, dass in dieser Frage Einigkeit bei allen demokratischen Fraktionen im Landschaftsverband herrscht. Die Mitglieder der Landschaftsversammlung haben das Recht und damit auch die Pflicht, in jedem Einzelfall zu entscheiden, ob sie eine vorgeschlagene Person für geeignet halten, ein Mandat oder Amt wahrzunehmen. Daher sind wir sehr froh, dass das OVG Münster diese freie Wahlentscheidung bestätigt hat und hoffen, dass dieses Urteil Signalwirkung haben wird.“