Mit Vorlage 14/4033 hat der Landschaftsausschuss am 22.06.2020 die Verwaltung beauftragt, ein Modellprojekt zur Entwicklung inklusiver Sozialräume
umzusetzen. Bei der Gestaltung des inklusiven Sozialraums sind zwei Ebenen zu betrachten, die individuelle Ebene (der Mensch mit Behinderung) und die strukturelle Ebene (der Sozialraum).
Am 1. August 2021 ist das Modellprojekt „Inklusiver Sozialraum“ im LVR-Dezernat Soziales gestartet. Dieses wird in drei Gebietskörperschaften (Stadt Essen, StädteRegion Aachen, Rhein-Sieg-Kreis) mit der jeweiligen Kommune und den vor Ort ansässigen Stakeholdern im Sozialraum durchgeführt. Es sollen praxistaugliche Verfahren und Instrumente entwickelt werden, die es dem LVR Fallmanagement ermöglichen, auf der Basis der ICF-Umweltfaktoren fallübergreifend und sozialraumorientiert Teilhabebarrieren zu erkennen, die der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe entgegenstehen.
Die Verfahren und Instrumente sollen nach Abschluss des Modellprojektes auf alle Regionen im Rheinland übertragbar sein und im Rahmen der Gesamtplanung genutzt werden können. Im bisherigen Projektverlauf konnten mittels einer quantitativen Datenanalyse interessante und aufschlussreiche Ergebnisse erzielt werden. Auf diesen Ergebnissen soll im weiteren Verlauf mittels qualitativer Befragungen mit Menschen mit Behinderungen und Akteuren aus der Kommune und im Sozialraum Lösungsvorschläge für die Umsetzung der Verfahren und Instrumente ermittelt werden.
Bereits nach einem Jahr Modelllaufzeit wurde deutlich, dass in der vorgesehenen Laufzeit von drei Jahren bis zum 31. Juli 2024 nicht die Ergebnisse erreicht werden, die von dem Modellprojekt erwartet werden. Im Dezember 2022 wurde daher beschossen, die Laufzeit des Modellprojektes bereits jetzt um ein Jahr bis zum 31. Juli 2025 zu verlängern (siehe Vorlage Nr. 15/1245/1).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand des Projekts „Inklusiver Sozialraum“?
- Wie ist angesichts der aktuellen Entwicklungen das weitere Vorgehen geplant?
- Welche Leistungen in Zuständigkeit des Kostenträgers LVR eignen sich nach Einschätzung der Verwaltung zur Pauschalierung, um sowohl den individuellen Hilfebedarf abzudecken und gleichzeitig eine positive Wirkung im Sozialraum zu entfalten, besonders für die im Einzelfall schwer erreichbaren Zielgruppen?