Notizen aus dem Landesjugendhilfeausschuss

 

Liebe Freundinnen und Freunde,                                                    März 2024

Der LJHA befasste sich in seiner Sitzung am 14. März unter anderem mit folgenden Themen:

TOP 3. Teilhabeverfahrensbericht 2023 (Vorlage 15/2178)

Der mittlerweile 5. Teilhabeverfahrensbericht mit Daten aus dem Berichtsjahr 2022 wurde im Dezember 2023 von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) veröffentlicht.

Der LVR ist als Rehabilitationsträger im Bereich der Eingliederungshilfe (EGH) vertreten sowie bei der Kriegsopferfürsorge und –versorgung.

Bei den Leistungen für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche in Pflegeheimen oder Übernachtbetreuung ist das Sozialdezernat zuständig, bei den Leistungen für Kinder mit (drohender) Behinderung bis zum Schuleintritt das Dezernat für Kinder, Jugend und Familie.

Bei der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer bis zur vollständigen oder teilweisen Bewilligung eines Gesamtantrags – einem für die Antragstellenden besonders relevanten Punkt – liegt der LVR innerhalb der Gesamtzahl der Eingliederungshilfeträger „über dem Strich“: Die Durchschnittsdauer beträgt bei allen Trägern 92 Tage, beim LVR 81. Beim Jugenddezernat lag sie bei 61 Tagen (Vorjahrswert 98 Tage).

Hier mache sich die bessere Besetzung der vorhandenen Stellen bemerkbar, aber man wolle noch besser werden, betonte Dezernent Knut Dannat.

TOP 5. Aktuelle Entwicklungen in der frühkindlichen Bildung (Präsentation)

Themen waren:

  • Investitionsrichtlinie Kindertagesbetreuung
  • Studie zum Fachkraftbedarf in der Kindertagesbetreuung in NRW
  • Erprobung eines Quereinstiges in der Kita – Quik-K

Bei letzterem haben wir darauf hingewiesen, dass die Kosten für dieses grundsätzlich zu befürwortende Programm in seiner letztendlichen Ausgestaltung nicht bei den Kommunen hängen bleiben dürften.

Die Details zu den erwähnten Themen sind der beigefügten Präsentation zu entnehmen.

2024-03-14-Aktuelle Entwicklungen Frühe Bildung

Über uns erhältlich sind auch folgende im LJHA behandelte Vorlagen:

  • Arbeitshilfe Gesundheitliche Versorgung in der Kindertagesbetreuung (Vorlage 15/2244),
  • Aufsichtsrechtliche Grundlagen – Buch- und Aktenführung in betriebserlaubnispflichtigen Tageseinrichtungen für Kinder (Vorlage 15/2245),
  • Arbeitshilfe Trennungs- und Scheidungsberatung (15/2242).
  • Empfehlungen „Qualitätsmaßstäbe und Gelingensfaktoren für die Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII“ (Vorlage 15/2218)  

Diesen mehr oder weniger umfangreichen Abhandlungen ist gemeinsam, dass sie Hilfestellung geben wollen für die tägliche Arbeit und auch dazu beitragen sollen, dass die Menschen im gesamten Rheinland ähnliche Bedingungen vorfinden in den diversen Einrichtungen für Kinder oder in der Jugendhilfe.

Insbesondere die Empfehlungen zur Hilfeplanung finden wir sehr gelungen und möchten sie jeder Kita ans Herz legen.

TOP 10. Berichte aus der Verwaltung

Unter diesem Tagesordnungspunkt berichtete die Verwaltung über die Anfang März publizierten „Fachlichen Grundlagen“ des Landes zur Ausgestaltung der OGS; ein Papier, das in den letzten Tagen schon hohe Wellen geschlagen hat (siehe auch beigefügte Dokumente). Die Grundkonstruktion des Ganztags in NRW soll demnach fortbestehen. Es bleibt auch bei der Gewährleistungspflicht der öffentlichen Jugendhilfe, einschließlich einer grundsätzlich bestehenden Betriebserlaubnispflicht nach § 45 SGB VIII (mit Erlaubnisfiktion für alle am 01.08. 2026 bestehenden außerunterrichtlichen Ganztagsangebote). Eine Verankerung im Schulsystem soll es nach diesem Papier nicht geben.

In diesem Leitlinienpapier fehlen unter anderem Personalschlüssel und – wie auch immer geartete –  Standards und die Klärung der offenen Finanzierungsfragen; die Förderschulen tauchen gar nicht auf.

2024 Leitlinien zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsförderung

Uns ist wichtig, dass bei der Gestaltung der OGS die Kosten nicht auf die Kommunen abgewälzt werden. Inhaltlich soll die OGS unserer Auffassung nach eine Verknüpfung der Bereiche Schule und Jugendhilfe sein und so ausgestaltet werden, dass sie eine Hilfe für diejenigen Kinder sein kann, die zuhause nicht genügend Bildungsunterstützung erhalten. Wir wünschen uns wie die anderen Fraktionen einen baldigen Facharbeitskreis OGS zu diesem Thema und hätten gerne die Mitglieder des LVR-Schulausschusses mit dabei.

TOP 11. Anträge und Anfragen

Hier erreichte den Ausschuss ein interfraktioneller Antrag (Appell) zum Fachkräftemangel im ASD und der stationären Jugendhilfe, der aus den Beratungen im letzten Facharbeitskreis Fachkraftmangel entstanden war. Hauptforderung dieses Appells ist die Schaffung von geeigneten Studienplätzen für diese Berufsrichtungen als Voraussetzung mehr Menschen für den ASD gewinnen zu können (s. Anlage). Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

2024-03-14 Appell des LJHA zum Fachkräftemangel Antrag15_180 für LJHA

Alle Vorlagen sind über unsere Geschäftsstelle zu erhalten.

Unsere Kontaktdaten für An- oder Abmeldungen der Notizen, Fragen und Anregungen: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion in der Landschaftsversammlung Rheinland, Landeshaus, Kennedyufer 2, 50679 Köln

Tel: 0221-8093364; Fax: 0221-8092560, gruene-fraktion@lvr.de, www.gruene-fraktion-lvr.de