Schutz und Hilfe erhalten von sexualisierter Gewalt betroffene Frauen bei Fachberatungsstellen und in Frauenhäusern.

Unter „sexualisierter Gewalt“ versteht man

  • sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigung bis hin zur Vergewaltigung
  • sexuellen Missbrauch an Kindern, aber auch
  • sexuelle Belästigungen und entsprechende Straftaten aus Gruppen heraus.

Erfahrungen von Frauenhilfeeinrichtungen belegen, dass von sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und Mädchen im Anschluss an die Gewalthandlung häufig nicht in der Lage oder bereit sind, die Tat anzuzeigen. Ohne Strafanzeige werden Tatspuren im Regelfall aber nicht gesichert und stehen damit bei einem zukünftigen Strafverfahren nicht als Beweismittel zur Verfügung. Dies kann im Extremfall einen späteren Freispruch des Täters oder der Täterin und bei der geschädigten Person eine (Re-)Traumatisierung zur Folge haben.

Die Anonyme Spurensicherung wird in NRW gefördert durch das MKJFGFI, Abt. Gleichstellung. Seit einigen Jahren können die örtlichen Frauenberatungsstellen im Zusammenwirken mit Klinik(en) aus der Region eine Anonyme Spurensicherung als besondere Option einer somatischen Untersuchung nach sexualisierter Gewalt durchführen lassen. Die Besonderheit: einerseits werden zeitnah nach der Tat Spuren erhoben und gesichert, andererseits besteht für das Opfer kein Zwang, sich zeitnah für oder gegen eine Strafanzeige zu entscheiden. Die Spuren werden für 10 Jahre sicher verwahrt; die Zuordnung von Spuren und Opfer erfolgt nur über eine Chiffre-Nummer. Dieses Projekt wird in vielen Regionen/Kommunen angeboten.

Für eine zügige Hilfe ist es notwendig, die örtlichen Anlaufstellen (Frauenberatungsstelle und teilnehmende Klinik) zu kennen. Dies gilt sowohl für Personen, die ggf. besonders gefährdet sind, Opfer einer Straftat zu werden als auch für Fachkräfte.

Auch in Einrichtungen des LVR (wie die HPHs, Jugendhilfe, Kliniken) kann es zu sexualisierter Gewalt kommen. Ärzte, Ärztinnen und Mitarbeiter/innen des Gesundheitswesens sind oftmals die ersten Ansprechpartner/innen für Frauen, die Opfer von Gewalt wurden. Der Ärzteschaft und den Mitarbeiter/innen des Gesundheitswesens wird eine Schlüsselposition bei der Erkennung und Behandlung, aber auch für die Vermittlung von Hilfen und weiterer Unterstützung für betroffene Frauen zugesprochen. Gewaltbetroffene Frauen nehmen häufiger als Nicht-Betroffene ärztliche und gesundheitliche Behandlung in Anspruch

Deshalb fragen wir den LVR: 

  1. Welche Schulungen gibt es für medizinisches Personal, um zu erkennen, ob Patient*innen möglicherweise von Gewalt betroffen sind?
  2. Welche Schulungen gibt es für pädagogisches Personal, um von sexualisierter Gewalt Betroffene zu unterstützen?
  3. Wie werden von Gewalt betroffene Patient*innen aufmerksam gemacht auf die Möglichkeit der Anonymen Spurensicherung?
  4. Welche Kooperationen zwischen dem Personal von LVR-Einrichtungen (Kliniken, Wohnheimen, Jugendhilfeeinrichtungen) und regionalen / lokalen Netzwerken gibt es?
  5. Welche Angebote, die über Möglichkeiten der anonymen Spurensicherung informieren, gibt es in LVR-Einrichtungen der Jugendhilfe, in psychiatrischen Kliniken und heilpädagogischen Wohnheimen?
  6. Wie werden solche Angebote kommuniziert?

Antwort Spurensicherung in LVR-Einrichtungen