Notizen aus dem Landesjugendhilfeausschuss

Liebe Freundinnen und Freunde,                                                

 der Landesjugendhilfeausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 1. September unter anderem mit folgenden Themen:

 TOP 3. Kommissarische Vertretung für LVR- Dezernat 4 (Kinder, Jugend und Familie)

Nachdem Lorenz Bahr als Staatssekretär nach Düsseldorf gewechselt ist, wird nun der Erste Landesrat Rainer Limbach die kommissarische Vertretung als Dezernent für das Kinder, Jugend und Familien-Dezernat des LVR übernehmen.

In der Sitzung der Landschaftsversammlung am 9.12.2022 wird dann über die Nachfolge von Lorenz entschieden. Vorher wird der LJHA sein Votum in dieser Frage in einer Sondersitzung am 2.12. abgeben.

TOP 6. Ausbau der spezialisierten Beratung im Kontext sexualisierter Gewalt (Vorlage 15/1129)

Zur Prävention, Intervention und Nachsorge im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen hat das Land NRW den Ausbau dieser spezialisierten Beratung beschlossen und jährlich 8,7 Millionen Euro dafür zur Verfügung gestellt, um eine flächendeckende Beratung in ganz NRW zu ermöglichen.

Hintergrund sind zum einen die grausamen Taten in Lügde, Bergisch Gladbach und Münster und zum anderen eine in den Jahren 2018-2020 durchgeführte Evaluation der familienpolitischen Leistungen in NRW.

Dabei zeigte sich, dass es gerade bei dieser spezialisierten Beratung noch einige sogenannte weißen Flecken gibt.

Vorgesehen ist nun eine dauerhafte Förderung von bis zu 80% der Personalkosten in diesem Bereich. Laut den Grundsätzen der Förderung ist vorgesehen, ausschließlich zusätzliches Personal zu fördern. Daneben wird ein besonderes Augenmerk auf die Qualifikation der Fachkräfte und die Vernetzungsarbeit gelegt.

Damit können die 73 im Zuständigkeitsbereich des LVR-Landesjugendamtes Rheinland verorteten Einrichtungen mit insgesamt 68,51 Vollzeitäquivalenten gefördert werden.

Wir begrüßen diese Förderung der Beratung im Kontext sexualisierte Gewalt sehr, insbesondere die Tatsache, dass es sich hier um zusätzliche Stellen handelt.

TOP 7. Überarbeitung der Raummatrix für Tageseinrichtungen für Kinder – Umsetzung Beschluss zum Antrag 14/352 (Vorlage 15/1121)

Bei der Einführung des Kinderbildungsgesetzes NRW in 2008 hatte das Land auf eine gesetzliche Regelung zu den räumlichen Mindestanforderungen verzichtet. Mittlerweile sind u.a. durch die zunehmende Altersspreizung, einen ebenfalls zunehmenden Anteil von Kindern, die über Mittag verpflegt werden, Anstrengungen zur Inklusion, verstärkte alltagsintegrierte Sprachförderung und die Flexibilisierung der Betreuungszeiten Raumbedarfe noch gewachsen.

Dies nahm in 2020 der LJHA zum Anlass, die Verwaltung zu bitten, die Raummatrix an die aktuellen Bedarfe der Kitas anzupassen. Diese Überarbeitung sollte gemeinsam mit dem LWL, dem zuständigen Landesministerium, dem Landeselternbeirat und den Trägern erfolgen, um landesweit einheitliche Standards weiter zu entwickeln.

Während die übrigen Beteiligten zusätzlichen Raumbedarf sehen (dessen Kosten aber vom Land refinanziert werden müssten), war die alte Landesregierung der Auffassung, dass die 2008 aufgestellte und 2012 letztmalig angepasste Raummatrix sich bewährt habe, zumal sie die in den Folgejahren sich zeigende Entwicklungen bereits antizipiert und berücksichtigt habe.

Erste Gespräche mit der neuen Landesregierung geben Hoffnung, dass jetzt die Forderungen und Wünsche der übrigen Beteiligten auf offenere Ohren stoßen.

TOP 8. Aktuelle Entwicklungen in der frühkindlichen Bildung

Die Verwaltung informierte unter diesem TOP darüber, dass bei der Landesinvestitionsrichtlinie für zusätzliche Plätze in Kitas und der Kindertagespflege der Durchführungszeitraum von Ende 2023 auf den 31.12.2024 verlängert wird.

Außerdem hat die neue Landesregierung beschlossen, dass das Alltagshelfer*innenprogramm bis Ende 2022 verlängert wird. Dabei ist neu, dass jetzt auch bestehende Verträge aufgestockt werden können.

TOP 9.Berichte aus den Facharbeitskreisen

– Facharbeitskreis Fachkräftemangel

Aus dem Facharbeitskreis wurde berichtet, dass das LVR-Berufskolleg gerne vermehrt digitale Angebote in die theoretische Ausbildung integrieren würde, was auch den Interessen der Auszubildenden sehr entgegen kommen würde. Der FAK hat dem Landesjugendhilfeausschuss daher den folgenden Antrag zur Beratung vorgelegt.

„Der LJHA beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit der Bezirks- und Landesregierung aufzunehmen, um einen Schulversuch einer Praxisorientierten Ausbildung mit Blended Learning von Erzieher*innen und Kinderpfleger*innen im Fachbereich Sozialwesen des LVR-Berufskollegs Düsseldorf anbieten zu können.“

Der LJHA hat diesen Antrag einstimmig beschlossen.

Dem Schulausschuss soll dieser Antrag ebenfalls zukommen, um sich daran bald möglichst per Umlaufbeschluss anschließen zu können, wie dessen Vorsitzender ankündigte.

Wir haben dazu anregt, dass auch andere Berufskollegs darauf angesprochen werden sollten, ähnliche Schulversuche zu starten.

 – Facharbeitskreis Rechtsanspruch auf offenen Ganztag

Aus diesem FAK wurde berichtet, dass ein Gesetzesentwurf zu dieser Frage wohl nicht schon in 2022 zu erwarten sei. In den NRW-Koalitionsvertrag seien aber wesentliche Aspekte des LJHA-Positionspapiers zu diesem Thema eingeflossen.

TOP 10. Jahresberichte

TOP 10.1. Jahresbericht 2021 der Teams 42.21. und 42.24 Schutz von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Vorlage 15/10190)

Durch das im vergangenen Jahr in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, wurde das SBG VIII umfangreich reformiert und der Kinderschutz und die Kinderrechte gestärkt. Damit einher ging die Verbesserung der Eingriffsrechte und Prüfmöglichkeiten der Landesjugendämter.

Im Berichtsjahr war eine deutliche Zunahme der Meldungen über sogenannte Betriebsgefährdende Ereignisse zu verzeichnen (insgesamt 11.203, wovon 102 Fälle nach Prüfung der Sachlage als kindeswohlgefährdend eingeschätzt wurden), was im Wesentlichen dem zweiten Jahr Pandemie zuzuschreiben ist, da in dieser Kategorie auch Corona-Fälle oder Verdachtsfälle erfasst werden sowie – daraus resultierende – personelle Unterbesetzung.

Insgesamt gab es 12.681 Meldungen zu besonderen Ereignissen, von denen 533 als kinderwohlgefährdend eingestuft wurden.

Dabei hat das Landesjugendamt klare Vorgaben für Träger entwickelt, wie bei einem Vorkommnis, das eine Gefährdung des Wohls von Kindern vermuten lässt, vorzugehen ist, und diese Vorgaben auch entsprechend kommuniziert.

TOP 10.2. Jahresbericht 2021 der Abteilung 43.30 „Schutz von Minderjährigen in stationären und teilstationären Einrichtungen“ (Vorlage 15/1158)

Der Aufgabenbereich der Abteilung 43.30 im Landesjugendamt ist der strukturelle und organisatorische Schutz von Kindern und Jugendlichen, die in stationären Einrichtungen leben. Die Neuregelungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) führen zu einer Stärkung der aufsichtsrechtlichen Befugnisse der Landesjugendämter; sowohl Bestandseinrichtungen als auch neue Einrichtungen werden durch die Abteilung geprüft und beraten.

Im vergangenen Jahr wurden 491 Einrichtungen mit insgesamt 21.788 genehmigten Plätzen beaufsichtigt und beraten. In etwa ebenso viele wie in den Jahren zuvor. 2021 wurden 310 Betriebserlaubnisse erteilt bzw. verändert.

Zur Prüfung gehört im Übrigen auch, dass die Einrichtungsträger ein verbindliches Konzept zum Schutz vor Gewalt haben müssen.

Zuständig ist die Abteilung auch für Meldungen nach § 46 SBG VIII („Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen“). Dabei sind in 2021 insgesamt 3014 Meldungen eingegangen, eine deutliche Steigerung gegenüber den Vorjahren, was nach Auffassung der Verwaltung die zunehmende Sensibilität der Träger bei ihrem Meldeverhalten verdeutlicht.

TOP 11.2. Freiwilliges Ökologisches Jahr (Vorlage 15/1119)

Im FÖJ engagieren sich über 210 Freiwillige in über 80 Einsatzstellen im Rheinland, davon sechs des LVR. Beratung und Aufsicht über die Einsatzstellen sowie die pädagogische Begleitung obliegen der FÖJ-Zentralstelle im Landesjugendamt.

Im Sommer 2019 wurden auf Beschluss der Landschaftsversammlung zu den bis dahin zehn Vorhandenen weitere 26 Plätze eingerichtet, die vom LVR komplett gefördert werden, so dass nunmehr 36 Plätze vom LVR finanziert werden. Zudem fördert der LVR alle Plätze des FÖJ mit einem Zuschuss zum Taschengeld und einer Fahrtkostenpauschale.

Bei den FÖJ-Plätzen werden als festgelegte Quote 50% an junge Menschen ohne Schulabschluss oder mit SEK I – Abschluss vergeben. Insgesamt werden jährlich im Schnitt 15-20% der Plätze von Menschen mit besonderem Förderbedarf belegt und etwa 10% von Menschen mit Migrationshintergrund.

Die Begegnung von Menschen mit unterschiedlichem Bildungshintergrund, aber einem gemeinsamen Ziel in der FÖJ-Zeit, sei dabei in aller Regel ein Gewinn für die Persönlichkeitsentwicklung, wie in der Sitzung betont wurde.

Im Zuge der Corona-Pandemie bereitete es Schwierigkeiten, die vorhandenen Plätze zu besetzen und die pädagogische Begleitung adäquat zu gestalten. Die Rückmeldungen der Freiwilligen und der Einrichtungen waren aber durchaus positiv.

TOP 12. LVR-Förderprogramm „Unterstützung der Kommunen und Kreise im Rheinland beim Ausbau der Angebots- und Koordinationsstrukturen für Kinder und Jugendliche mit psychisch und/oder suchterkrankten Eltern“: Stand der Umsetzung (Vorlage 15/894)

Im Rahmen dieses Förderprogramms hat der LVR insgesamt 900.000 Euro zur Verfügung gestellt. Bis Mitte 2021 wurden insgesamt 27 Anträge bewilligt, wobei Jede beteiligte Gebietskörperschaft bis zu 30.000 Euro Förderung bekommen konnte. In bis zu zweijährigen Projekten soll die Praxisentwicklung bei präventiven, niedrigschwelligen Angeboten für Kinder und Jugendliche und bei der kommunalen Koordination und Vernetzung auf- bzw. ausgebaut werden.

Der LVR hat dieses Förderprogramm auch qualitativ begleitet durch Netzwerktreffen und Werkstattgespräche sowie durch Besuche der LVR-Fachberatung vor Ort.

Aktuell befinden sich viele der beteiligten Kommunen in der Endphase der LVR-Förderung und damit bei der – teilweise nicht einfachen – Klärung der Frage nach einer nachhaltigen Absicherung der aufgebauten Angebote und Strukturen nach Projektende.

 

Alle Vorlagen sind über unsere Geschäftsstelle zu erhalten.

Unsere Kontaktdaten für An- oder Abmeldungen der Notizen, Fragen und Anregungen: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion in der Landschaftsversammlung Rheinland, Landeshaus, Kennedyufer 2, 50679 Köln

Tel: 0221-8093364; Fax: 0221-8092560, gruene-fraktion@lvr.de, www.gruene.lvr.de