Notizen aus dem Landesjugendhilfeausschuss Februar 2022

 

Liebe Freundinnen und Freunde,                                              Februar 2022

die erste Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses nach der Wiederwahl des LVR-Jugenddezernenten Lorenz Bahr befasste sich unter anderem mit folgenden Themen:

TOP 3 Fachstelle „Gehört werden!“ – Aktueller Sachstand (Vorlage 15/734)

Weil es unser Leben ist!“ (Zitat eines Jugendlichen)

Abgesehen davon, dass Kinder und Jugendliche das Recht haben, an allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligt zu werden, ist es mittlerweile auch unumstritten, dass die Partizipation von jungen Menschen in stationären Einrichtungen wichtig ist für gelingendes Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen und damit auch für das Gelingen der Jugendhilfe.

Auf dieser Erkenntnis aufbauend gibt es seit dem 1.7.2017 das Projekt „Gehört werden!“, initiiert von LVR und LWL. Das Interesse der jungen Menschen an diesem Projekt ist bislang groß und auch erfreulich kontinuierlich.

Die aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplanes NRW finanzierte Fachstelle „Gehört werden!“ gibt es seit dem Sommer 2020. Sie ist mit insgesamt 1,5 pädagogischen Stellen bei den beiden Landesjugendämtern angesiedelt und richtet sich an junge Menschen, die in stationären Einrichtungen der Erziehungshilfe in NRW leben. Aktuell gibt es in NRW rund 35.000 genehmigte Plätze in etwa 8000 Einrichtungen.

Die Fachstelle hat zum Ziel, diese jungen Menschen über ihre Beteiligungsmöglich-keiten und Rechte aufzuklären, über die eigene Einrichtung hinaus zu vernetzen und die Mitsprache bei für sie relevanten Themen zu fördern.

Im Mai 2019 konnte erstmals die Wahl einer Interessenvertretung („Jugend vertritt Jugend“, kurz „JvJ NRW“) durchgeführt werden, an der sich ca. 80 Kinder und Jugendliche beteiligten. Gewählt wurden insgesamt elf junge Menschen im Alter von zurzeit 12 bis 19 Jahren. Vor der Pandemie trafen sich die Interessenvertreter*innen vier- bis fünfmal im Jahr an Wochenende, seitdem digital.

Bei der zweiten Wahl im Sommer 2021, die in digitaler Form stattfand, nahmen 360 junge Menschen teil. Eine höhere Wahlbeteiligung war erhofft worden; die nächste Wahl soll zu einer anderen Jahreszeit und möglicherweise mit Wahlurnen in den einzelnen Einrichtungen durchgeführt werden.

Die Interessenvertretung informiert Kinder und Jugendliche über die Homepage www.jwj-nrw.de über aktuellen Aktivitäten und relevante Themen.

Erfolgreich hat sich JvJ gemeinsam mit anderen Akteuren für eine Senkung des Satzes bei der Kostenheranziehung eingesetzt.

Aktuell engagiert sich JvJ NRW für eine Erhöhung der in NRW seit über 20 Jahren unveränderten Bekleidungspauschale. Hier ist es leider bislang zu keinen Fortschritten in den Gesprächen der Landesarbeitsgemeinschaft Öffentlicher und Freier Träger gekommen. Wir haben – wie auch andere Fraktionen – der Verwaltung den Rücken gestärkt, im Sinne der Kinder und Jugendlichen weiter zu verhandeln und für eine angemessene Erhöhung der Pauschale einzutreten. Außerdem haben wir die Politik aufgefordert, auch vor Ort entsprechend zu votieren.

Für die Kinder und Jugendlichen ist – nicht nur in Zeiten der Pandemie, aber jetzt natürlich besonders – wichtig, vor Ort funktionierende Zugänge zu internetbasierten Medien zu erhalten.

Im Februar treffen sich Mitglieder von JvJ digital mit den Mitgliedern ähnlicher Gremien in vier anderen Bundesländern, um sich zu vernetzen und gemeinsam

Strategien für eine positivere Wahrnehmung der Zielgruppe in der Öffentlichkeit zu entwickeln.

 

TOP 4 Aktuelle Entwicklungen in der frühkindlichen Bildung

Unter diesem Tagesordnungspunkt berichtete die Verwaltung über die Neuauflage des Programms für Alltagshelfer*innen und die neue Personalverordnung nach § 54 KiBiz.

Die Wiederaufnahme des Programms für Alltagshelfer*innen aus dem Kindergartenjahr 2020-2021 geschah sehr kurzfristig und wurde den Trägern kurz vor Weihnachten bekannt gegeben. Diese Bezuschussung von Personalkosten für zusätzliche Hilfskräfte im nichtpädagogischen Bereich zur Minderung der Corona-bedingten personellen Belastungen bei den Kitas läuft seit dem 1.1.2022 bis zum 31.7.2022. Die maximale Förderhöhe je Einrichtung beträgt 13.200.- Euro. Antragsberechtigt sind Einrichtungen, die nach dem Kinderbildungsgesetz gefördert werden und im genannten Zeitraum in Betrieb sind.

Die neue Personalverordnung nach § 54 KiBiz beschäftigt sich überwiegend mit Maßnahmen zum Ausgleich des Fachkräftemangels und erlaubt, bestimmte Personengruppen bis zum 31.12.2025 auf Fachkraftstunden respektive Ergänzungskraftstunden einzusetzen. Die Folie mit der detaillierten Aufstellung ist bei Interesse über unsere Geschäftsstelle erhältlich.

 

TOP 5 Bericht aus der Verwaltung

  • Für die im neuen Kinder- und Jugendfördergesetz vorgesehene niedrigschwellige Beratung werden den beiden Landesjugendämter vom Land NRW jeweils zwei Stellen Fachberatung finanziert.
  • Das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat am 18.1. eine Studie zum Komplex „Verschickungskinder“ vorgestellt, die das Ausmaß der damaligen Praxis beschreibt. Danach sind nach 1945 zwischen 1,9 und 2,1 Millionen Kinder – abhängig von der Erkrankung – überwiegend an die See oder in die Berge zur Erholung verschickt worden. Es wird leider nicht deutlich, wie viele Kinder in Heime in NRW geschickt worden sind. Klar ist aber, dass die Landesjugendämter nicht die Aufsicht über die entsprechenden Heime hatten. Das Landesjugendamt und die Vorgängerorganisationen waren vielmehr als Vermittlungsorganisation und für die Organisation des Transports zuständig.

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/studie-verschickungskinder_nrw.pdf

  • Das NRW-Kabinett hat den Entwurf für das Kinderschutzgesetz beschlossen, so dass es nun im Landtag beraten werden kann.
  • Neben dem Facharbeitskreis zur „Zukunft der Modellförderung“ hat die Politik beschlossen, auch Facharbeitskreise zum „Rechtsanspruch auf offenen Ganztag“ und zum „Fachkräftemangel“ einzurichten. Die ersten Sitzungen dieser Facharbeitskreise konnten zwischenzeitlich terminiert werden.

 

TOP 6 Beschlusskontrolle

Aus der Beschlusskontrolle stach heraus die vorgesehene Überarbeitung der Raummatrix für Tageseinrichtungen für Kinder. Hier dauern die Gespräche mit den Beteiligten noch an; mit der Freien Wohlfahrtspflege konnte bereits eine Abstimmung erzielt werden, die abschließende Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden steht aber noch aus. Der Landesjugendhilfeausschuss bekräftigte seinen Wunsch nach einer baldigen und den Bedürfnissen der Kinder entsprechenden Einigung.

 

 

Unsere Kontaktdaten für An- oder Abmeldungen der Notizen, Fragen und Anregungen: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion in der Landschaftsversammlung Rheinland, Landeshaus, Kennedyufer 2, 50679 Köln

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