Fortführung der LVR-Inklusionspauschale

Beschlussvorschlag:

Der LVR führt die Inklusionspauschale dauerhaft fort. Dafür wird ein jährlicher Aufwand von 450.000.- Euro in den Haushalt eingestellt.

Begründung:

Im Schuljahr 2021/22 sind bis zum Stichtag 31.05.2021 insgesamt 166 förderungsfähige Anträge für die LVR- Inklusionspauschale eingereicht worden. Das Gesamtantragsvolumen überschreitet den Haushaltsansatz von 450.000 € erheblich. Dies zeigt eindrucksvoll die Sinnhaftigkeit und die offenkundig hohe Nachfrage nach dieser Förderung. Wir wollen, dass diese Förderung überall dort greift, wo sich die Landesförderung im Rahmen des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion als nicht ausreichend erweist, um im Einzelfall die Voraussetzungen zu schaffen, damit Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf am Regelunterricht teilnehmen können. Schulische Inklusion darf nicht daran scheitern, dass kein Geld für unerlässliche Baumaßnahmen, wie z.B. einen Aufzug, zur Verfügung steht.

Mit Ende des Schuljahrs 2021/2022 soll die LVR-Inklusionspauschale auslaufen. Um den Schulträgern Planungssicherheit zu geben und nicht im laufenden Haushaltsjahr Mehraufwand beschließen zu müssen, halten wir es für sinnvoll, die entsprechenden Finanzmittel im Doppelhaushalt 2022/2023 zur Verfügung zu stellen.