Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, alle sanierungsbedürftigen Lehrschwimmbäder an den LVR-Schulen möglichst zeitnah Instand zu setzen, damit dort wieder Schwimmunterricht stattfinden kann. Dies betrifft auch die aktuell nicht nutzbaren Schwimmbäder. Hierfür ist ein Sanierungskonzept mit einem Zeitplan zu erarbeiten und dem Schul-, Bau- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die hierfür benötigten Finanzmittel sind über die kommenden Haushalte ggfs. in einem Sonderprogramm zu veranschlagen. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, mögliche Fördermittel zu akquirieren, z.B. für die energetische Ertüchtigung.  

Begründung:
Gerade für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen ist ein regelmäßiger Schwimmunterricht und das damit verbundene Schwimmen lernen fundamental wichtig und leistet einen wichtigen therapeutischen Beitrag. Und das nicht nur bzw. prioritär, wie die Verwaltung in der Beantwortung unserer Anfrage 15/17 darstellt, an Förderschulen mit dem Schwerpunkt für Körperliche und motorische Entwicklung, sondern gerade auch an Schulen für Schüler*innen mit Sinnesbeeinträchtigungen.

Deshalb wird die Verwaltung aufgefordert, an allen LVR-Förderschulen die sanierungsbedürftigen Lehrschwimmbäder für den Schwimmunterricht wieder Instand zu setzen. Dabei ist uns wichtig, dass sich die LVR-Förderschulen noch stärker in die Kommune hinein öffnen. Kindern aus der Kommune und insbesondere Schülerinnen und Schüler aus den kommunalen Förderschulen soll die Möglichkeit gegeben werden, in den Lehrschwimmbecken ihren eigenen Schwimmunterricht zu bekommen. Dies ist umso notwendiger, da viele Kommunen ihre Schwimmflächen reduzieren und so oft ein Schwimmunterricht für die Schülerinnen und Schüler nicht mehr möglich bzw. durch weite An- und Abfahrten stark eingeschränkt ist. Der Schwimmunterricht ist ferner verpflichtender Bestandteil des Lehrplans.  

Dieser Antrag wird erstmalig im Schulausschuss am 22. August beraten und abschließend entschieden in der Sitzung des Landschaftsausschusses am 21. September.