März Notizen aus dem Landesjugendhilfeausschuss
Liebe Freundinnen und Freunde,
die letzte Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses in dieser Wahlperiode war eine der kürzesten und konnte dennoch mit einigen Erfolgsmeldungen aufwarten.
Im Einzelnen befasste der LJHA sich in seiner Sitzung am 25.2.2021 mit folgenden Themen:
TOP 3. Änderungsvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung „Anlauf- und Beratungsstelle“ vom 28. Dezember 2016“ (Vorlage 14/4453)
Unter diesem etwas sperrigen Titel verbergen sich die finanziellen Hilfeleistungen und Beratungstätigkeiten für Menschen, die zwischen 1949 und 1975 in der BRD Leid und Unrecht in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie erlitten haben.
Geplant war, dass die Eingangsfrist für Anträge der Betroffenen bei der „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ am 31.12.2020 enden sollte und die Bearbeitungsfrist am 31.12.2021. Nun wird die Laufzeit der Stiftung wegen der Corona-Pandemie und der unerwartet hohen Nachfragen potentiell Leistungsberechtigter verlängert. Die Antragsfrist endet jetzt am 30.6.2021 und die Bearbeitungsfrist am 31.12.2022. Außerdem wird das Stiftungskapital um 25,8 Prozent erhöht, womit der LVR seinen Anteil um 423.360 Euro auf nunmehr rund 2 Millionen Euro erhöht. Der Gesamtbetrag des Landes NRW liegt damit bei 17,1 Mio. Euro.
Der Anlass der Tätigkeit der beim LVR angesiedelten Anlauf- und Beratungsstelle ist ein trauriger und oft sehr belastender, doch wie Minister Laumann es in einem Schreiben an die Landesdirektorin formulierte: „Ihre Arbeit verhilft vielen traumatisierten Menschen endlich zu der Aufmerksamkeit und Anerkennung, die sie angesichts des Leids, das sie zu tragen hatten, verdient haben.“
TOP 4. Richtlinie des LVR zur Förderung im Rahmen des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ-RL) (Vorlage 14/4441)
Ende 2019 wurde auf Basis eines Antrags unserer Fraktion beschlossen, die Anzahl der vom LVR vollfinanzierten FÖJ-Plätze von 10 auf 36 zu erhöhen, womit die Gesamtzahl der zur Verfügung stehenden Plätze von 180 auf 206 erhöht wurde. Gleichzeitig wurde eine Taschengelderhöhung um 50 Euro je Person und eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 35 Euro beschlossen, um die Leistungen für das FÖJ denjenigen des Freiwilligen Soziales Jahres anzupassen. Die nun zur Beschlussfassung vorgestellte und auch einstimmig beschlossene Richtlinie beinhaltet auch eine entsprechende Steigerung bei der Kofinanzierung für FÖJ-Plätze, die nach dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes gefördert werden, in Gestalt einer Pauschale in Höhe von 85 Euro je Person.
TOP 6. LVR-Förderprogramm „Unterstützung der Kommunen und Kreise im Rheinland beim Ausbau der Angebots- und Koordinationsstrukturen für Kinder und Jugendliche mit psychisch und/oder suchterkrankten Eltern“: Stand der Umsetzung (Vorlage 14/4450)
Im Rahmen dieses Förderprogramms hat der LVR insgesamt 900.000 Euro zur Verfügung gestellt. Jede beteiligte Gebietskörperschaft kann bis zu 30.000 Euro Förderung bekommen. In bis zu zweijährigen Projekten soll die Praxisentwicklung bei präventiven, niedrigschwelligen Angeboten für Kinder und Jugendliche und bei der kommunalen Koordination und Vernetzung auf- bzw. ausgebaut werden. Mittlerweile haben 29 Jugendämter und sechs Gesundheitsämter aus den rheinischen Kommunen und Kreisen einen Antrag gestellt, 27 Anträge sind bereits bewilligt, die restlichen Anträge befinden sich in der Antragsberatung. Damit wäre der Fördertopf ausgeschöpft. Angesichts der Tatsache, dass noch weitere Ämter bzw. Kommunen sich an dem Programm interessiert zeigen, erwägt die Politik nun eine Aufstockung der Fördersummen. Da auch ein Caritasverband sein Interesse an der Teilnahme am Förderprogramm signalisiert hat, haben wir die Verwaltung gebeten, zu klären, ob Verbände grundsätzlich auch antragsberechtigt sein könnten.
TOP 7. LVR-LWL-Arbeitshilfe „Handlungsrahmen der kommunalen Koordination von Präventionsketten und Präventionsnetzwerken“ (Vorlage 14/4451)
Seit vielen Jahren findet in NRW der Auf- und Ausbau von kommunalen Präventionsketten gegen die Folgen materieller Armut bei Kindern und Jugendlichen statt. Die Verwaltungen der Landschaftsverbände haben nun dazu eine Arbeitshilfe entwickelt, die Erfahrungen aus Werkstattgesprächen und Beratungsgesprächen mit kommunalen Koordinationsfachkräften aufgreift und somit das gebündelte Wissen aus der Praxis für die Praxis aufbereitet.
Wir haben im Ausschuss darauf hingewiesen, dass die Zahl der Kinder, die in Armut leben müssen, leider nicht sinkt und die Arbeit für die Jugendämter an dieser Stelle somit weiterhin wichtig bleibt.
TOP 8. SBG VIII-Reform
Bereits in der vorletzten Sitzung hatte die Verwaltung über die Eckpunkte des Entwurfs zur Reform des SGB VIII informiert. Mittlerweile hat im Bundestag die erste Lesung stattgefunden und auch der Bundesrat sich das erste Mal mit dem Gesetzentwurf befasst. Im Mai muss nun der Bundestag entscheiden, ob er sich den Empfehlungen des Bundesrates anschließt. Die Hauptkonfliktpunkte dürften dabei weniger im fachpolitischen, sondern im finanziellen Bereich liegen. Eine Nicht-Einigung und die damit verbundene Verweisung in den Vermittlungsausschuss würde das Ende dieser Gesetzesinitiative für diese Legislaturperiode bedeuten.
In diesem Zusammenhang wies die Verwaltung auf eine Sondertagung der Jugendamtsleitungen zu diesem Thema hin, die am 4. März digital stattfinden wird. Dabei wird auch die Bundesfamilienministerin, Franziska Giffey, zugeschaltet sein.
TOP 9. Aktuelle Entwicklungen in der frühkindlichen Bildung
Dieses Mal standen die Informationen über aktuelle Entwicklungen in der frühkindlichen Bildung ganz unter dem Zeichen der Corona-Pandemie. Die Verwaltung informierte über die kontinuierlichen Änderungen der Vorgaben, die nicht nur den Eltern und Kindern hohe Belastbarkeit abverlangen, sondern natürlich auch dem pädagogischen Personal, den Trägern und Kitaleitungen. Der Betriebsablauf und die Personaleinsatzplanung müssen alle paar Wochen den neuen Verordnungen angepasst werden und dabei darf die Kommunikation mit den Eltern nicht zu kurz kommen. Und schließlich können sich auch die Bedürfnisse der Kinder geändert haben, weil sie zum Beispiel familiären Stresssituationen ausgesetzt waren oder ihre Freunde aus der Kita vermisst haben.
Das Land NRW fragt regelmäßig bei den rund 10.500 KiBiz-geförderten Kitas Informationen zur Betreuungssituation in Pandemie-Zeiten ab. Danach waren aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen im Herbst/Winter 2020/2021 maximal 5,4% der an der Umfrage teilnehmenden Kitas aus diesem Grund ganz oder teilweise geschlossen. Die geforderte Gruppentrennung hat bei den meisten Kitas deutliche Auswirkungen auf die angebotene Betreuungszeit. Etwa 84% der Kitas müssen die maximal mögliche Stundenreduzierung in Anspruch nehmen, um die Gruppentrennung umsetzen zu können.
Bundesweit läuft eine umfassende Corona-Kita-Studie, die die Auswirkungen der Pandemie und durch sie notwendig gewordener Beschränkungen auf den Betrieb der Kitas beleuchtet. Danach ist zum Beispiel zu beobachten, dass der Wechsel zu festen Gruppen tendenziell große Einrichtungen für größere Herausforderungen stellt als kleine Einrichtungen. Bei den Kindern fällt auf, dass diejenigen am schlechtesten mit der Situation fertig werden, die zeitweise gar nicht in die Betreuung gehen können. Besser zurecht kommen mit der pandemischen Situation Kinder, die das Angebot kontinuierlich wahrnehmen können, aber auch diejenigen Kinder, die noch nicht institutionell betreut wurden.
Zum Abschluss der Sitzung wurden diejenigen Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses verabschiedet, die dem Ausschuss in der 15. Wahlperiode nicht mehr angehören werden. Auch von dieser Stelle herzlichen Dank an alle für ihr Engagement zum Wohle von Kindern, Jugendlichen und Familien!