GRÜNE in den Landschaftsverbänden bleiben bei deutlicher Kritik an der Novelle
Kurz vor der Sommerpause wurde das umstrittene Denkmalschutzgesetz von Bauministerin Scharrenbach in 2. Lesung im nordrhein-westfälischen Landtag verabschiedet.
„Obgleich es zusammen mit den Verbänden und Organisationen im Denkmalschutz gelungen ist, gravierende verfassungswidrige Einschränkungen zu verhindern, bleiben wir bei unserer Kritik: Mit diesem Gesetz werden fachliche Entscheidungen und Stellungnahmen der Fachämter der Landschaftsverbände in erheblichem Maße abgeschafft oder zurückgedrängt. Das geht zu Lasten des Schutzstatus der Gebäude und betrifft insbesondere Baudenkmäler des Landes oder des Bundes. Diese sollen bei Anforderungen eines überragenden öffentlichen Interesses nicht mehr dem Denkmalschutz unterliegen. Damit wären dann auch Universitätsgebäude wie das Bonner Stadtschloss oder sein Pendant, das Schloss Münster nicht mehr geschützt. Eine derartige Generalklausel hebelt den Denkmalschutz bei staatlichen Bauten im Zweifelsfall aus.
Der trotz Widerstand neu eingeführte § 38a steht im Gegensatz zur Staatszielbestimmung des Denkmalschutzes und bleibt verfassungsrechtlich umstritten“, sagt Dr. Ruth Seidl, Fraktionssprecherin der GRÜNEN Fraktion im LVR.
„Ob ein unterschiedlicher Denkmalstatus je nach Eigentümer:in dem Gebot der Gleichbehandlung entspricht, ist zumindest fragwürdig. Dies wurde auch in der Anhörung von den kommunalen Spitzenverbänden deutlich kritisiert. Immerhin einige positive Punkte gibt es: Der von Seiten der Landesregierung zunächst zur Änderung vorgesehene § 24 zur Bodendenkmalpflege wird auf dem Stand des geltenden Gesetzes beibehalten. Dies ist eine deutliche Verbesserung im Vergleich zur zunächst geplanten Abschwächung der Benehmensherstellung in ein Anhörungsverfahren.
Eine kleinere Verbesserung gibt es auch bei den Fristen: Die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen durch die Landesdirektorin oder den Landesdirektor wird auf zwei Monate verlängert. Ob diese Verlängerung in der Praxis eine Entlastung bringen wird, bleibt abzuwarten.
Die praktische Umsetzung der Änderungen soll zum 1. Januar 2029 überprüft werden. Die Einschränkung des Schutzstatus von kulturellem Erbe ist jedoch äußerst fragwürdig, so lange die letzte Änderung des Denkmalschutzgesetzes aus 2022 nicht evaluiert wurde. Daran ändert auch ein für nächstes Jahr angekündigter Denkmalkongress nichts, da auch dieser in der Praxis erst einmal folgenlos bleibt“, ergänzt Karen Haltaufderheide-Uebelgünn, Fraktionssprecherin der GRÜNEN Fraktion im LWL.
Stellungnahme der GRÜNEN in LVR und LWL zum Gesetzentwurf: https://gruene-lwl.de/wp-content/uploads/2026/03/2026-02-06-Stellungnahme-Denkmalschutzgesetz.pdf
Stellungnahme der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe zum Gesetzentwurf.
Ergänzende Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zum Gesetzentwurf, die u. a. die Anregungen der Landschaftsverbände aufgreift.
Änderungsantrag von CDU/GRÜNEN im Landtag NRW: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-20504.pdf
Video des TOPS Denkmalschutzgesetz auf der Plenarsitzung vom 15.7.: https://www.landtag.nrw.de/home/mediathek/video.html?kid=e671eed7-96db-4ac1-9b3c-ad0c9bfe5ea3&top-redner-id=21123