Geplante neue Landesbauordnung könnte schwerwiegende Folgen für den Denkmalschutz in NRW haben
„NRW-Bauministerin Scharrenbach rüttelt an den Grundfesten des Denkmalschutzes“, so lassen sich die Kommentare von Fachleuten aus dem Denkmalschutz zur geplanten Neufassung der Landesbauordnung zusammenfassen.
Eigentlich sollte Ministerin Scharrenbach, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, in diesen Monaten die Evaluation des neuen und durchaus umstrittenen Denkmalschutzgesetzes vorlegen, das vor drei Jahren auf ihr Betreiben hin entstand. Stattdessen macht sie eine neue Baustelle auf.
Mitte Juli legte sie einen Entwurf für eine neue Landesbauordnung vor, der unter anderem Einschränkungen beim Denkmalschutz im Kriegs- und Katastrophenfall vorsieht. Künftig sollen Anlagen, die im Verteidigungs- oder Katastrophenfall genutzt werden könnten, nicht mehr unter das Denkmalschutzgesetz fallen. Dies beträfe nicht nur militärische Anlagen, sondern auch historische Schulen, Kirchen, Bahnhöfe oder Brücken. Ein solch pauschaler Entzug des Schutzstatus widerspricht internationalen Konventionen wie der Granada- und der Haager Konvention und erscheint rechtlich wie fachlich allerdings nicht erforderlich.
Anscheinend hat sich Ministerin Scharrenbach gedacht, wenn man schon mal dabei ist, den Denkmalschutz zu beschneiden, soll man nicht auf halber Strecke stehenbleiben.
In einem weiteren Passus soll daher den Denkmalfachämtern künftig auch grundsätzlich das Recht entzogen werden, Anträge auf Denkmalschutz bei Liegenschaften des Landes und des Bundes sowie bei den Hochschulen des Landes, Universitätskliniken und Studierendenwerken zu stellen.
Und um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, soll die Oberste Denkmalbehörde (also derzeit Ministerin Scharrenbach) künftig auch die Möglichkeit erhalten, Zuständigkeiten nach dem
Denkmalschutzgesetz durch Verordnung abweichend zu regeln und „sie kann Zuständigkeiten nach diesem Gesetz an sich ziehen.“
Die geplante Möglichkeit, Zuständigkeiten per Verordnung auf die oberste Denkmalbehörde zu verlagern, würde die bisher fachlich verantwortlichen Behörden, auch die Kommunen, schwächen. Entscheidungen könnten künftig ohne Beteiligung von Eigentümer*innen, Fachwissenschaft und Öffentlichkeit getroffen werden. Dies gefährdet Transparenz, Nachvollziehbarkeit und die fachliche Fundierung denkmalrechtlicher Entscheidungen. War bislang der sogenannte „Minister*innenentscheid“ das letzte Mittel zur Auflösung von Konflikten zwischen Institutionen in Fragen des Denkmalschutzes, soll nun aus dem Einzelfall die Regel werden. https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-4072.pdf
Der entsprechende Passus findet sich auf Seite 20 des Dokuments.
Im Grunde läuft es darauf hinaus, dass das Land sich künftig von wesentlichen Pflichten des Denkmalschutzes für eigene Liegenschaften selbst befreien kann. Dies wird sicherlich den Unmut von privaten Besitzer*innen eines Denkmals noch steigern, die ohnehin derzeit unter schleppender Bearbeitung ihrer Förderanträge zu leiden haben, wie zu hören ist.
Und wozu das alles?
Will das Land sich schnell noch größtmögliche Beinfreiheit verschaffen für Investitionen in landeseigene Liegenschaften, wenn die entsprechenden Mittel aus dem Investitionspaket des Bundes freigegeben werden?
Soll der Boden bereitet werden für den Abriss denkmalgeschützter Brücken und Neubauten im Sinne des Autoverkehrs?
Kommen als Nächstes Kirchengebäude dran, die von den Gemeinden nicht mehr genutzt werden?
Verschiedenste Vereinigungen aus dem Denkmalschutz haben sich bereits klar gegen diese geplante Gesetzesänderung positioniert.
So die Deutsche Stiftung Denkmalschutz:
https://www.denkmalschutz.de/pressemeldung/denkmale-in-nrw-verlieren-ihren-schutz.html
und die Vereinigung der Denkmalfachämter in den Ländern
oder die Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte
Nun liegt es an uns in den Landschaftsverbänden, aber auch an Euch in den Städten und Kreisen, in vielfältiger Weise Druck auf die Landesregierung und die Landtagsabgeordneten aufzubauen, damit dieser Gesetzesentwurf nicht tatsächlich zum Gesetz wird, dann damit wäre der Denkmalschutz, wie wir ihn kennen, wohl endgültig Geschichte.
Dr. Ruth Seidl (Fraktionsvorsitzende, Sprecherin im LVR-Kulturausschuss)
Johannes Bortlisz-Dickhoff (Fraktionsvorsitzender)