Notizen aus dem Landesjugendhilfeausschuss

Liebe Freundinnen und Freunde,                                                     Juni 2025

der Landesjugendhilfeausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 5. Juni 2025 unter anderem mit folgenden Themen:

TOP 4. Evaluation des LVR-Mobilitätsfonds für das Antragsjahr 2024 (15/3038)

Die Geschichte des Mobilitätsfonds ist grundsätzlich eine Erfolgsgeschichte. Seit Einführung im Jahr 2021 haben immer mehr Schulen und Kindertageseinrichtungen diese Möglichkeit genutzt, einen kostenlosen Bustransfer zu Kultureinrichtungen des LVR (und seit 2024 auch des LWL) zu erhalten. Zum Kreis der teilnehmenden Einrichtungen gehören im Übrigen auch wichtige Gedenkorte beider Verbände. Bedauerlicherweise fiel im letzten Jahr auch diese Leistung der Haushaltssperre zum Opfer, so dass statt der politisch beschlossenen 500.000.- Euro nur 400.000.- Euro zur Verfügung standen. Ob es in diesem Jahr ähnlich kommt, ist noch nicht abzusehen. Tatsache ist jedenfalls, dass die Mittel für den ersten Antragszeitraum, der bis zum 26.8.2025 reicht, bereits am 14.2. ausgeschöpft waren. Etwas über 250.000 Euro wurden bislang für 279 Anträge bewilligt.

 TOP 5 Beratungsverfahren in der Eingliederungshilfe (Vorlage 15/3137)

Diese Vorlage gibt einen Einblick in das durchaus komplexe Beratungs- und Entscheidungsverfahren bei der Eingliederungshilfe für Kinder mit (drohender) Behinderung. Unterschieden nach Beratung einerseits und Bedarfsermittlung nach erfolgter Antragserstellung andererseits werden die einzelnen Schritte dargestellt.

Hauptproblem auch hierbei ist der Fachkräftemangel kombiniert mit steigenden Fallzahlen. So findet die Bedarfsermittlung teilweise in einem vereinfachten Verfahren statt, um die steigenden Antragszahlen zu kompensieren (wobei dies für alle Beteiligten nicht unbedingt von Nachteil muss, angesichts der Komplexität des hierbei verwendeten gesetzlich vorgesehenen Bedarfsermittlungsinstruments BEI_KiJU NRW.). Dass Hospitationen in reduziertem Umfang durchgeführt werden müssen und die Fallberatung mit den Personensorgeberechtigten unter Umständen nur telefonisch, statt im Präsenzgespräch stattfindet, wiegt da schon schwerer. Und trotzdem können Anfragen auf umfassende Beratung und Unterstützung häufig nicht zeitnah bearbeitet werden.

 TOP 6. Darstellung des Projekts FITiS 2.0. (PowerPoint-Vortrag)

Die Basisleistung I wird in der Trägerlandschaft unter anderem deswegen kritisiert, weil sie eine komplexe Abrechnung beinhaltet, so dass die Träger monatlich neue Berechnungen erstellen müssen. Außerdem werde die Planbarkeit durch das System erschwert. An diesen Kritikpunkten setzt nun das Modellvorhaben FITiS 2.0 an. FITiS bedeutet „Förderung der Inklusion in Tageseinrichtungen für Kinder im Sinne der Sozialen Teilhabe“.

In FITiS kann die erhöhte KiBiz-Pauschale wahlweise für die Gestaltung der Gruppengröße oder verstärkten Personaleinsatz verwendet werden. Die Leistung wird nicht mehr degressiv (den höchsten Satz gibt es für das erste aufgenommene Kind mit Behinderung, für alle weiteren Kinder sinkt die Leistung), sondern linear (der Betrag bleibt vom ersten Kind an gleich) geleistet. Zusätzliche individuelle Leistungen (ziL) werden grundsätzlich pauschal für 10 Stunden gewährt, wobei klar ist, dass bei höherem Bedarf auch mehr Stunden bewilligt werden würden. Die Bewilligung der Leistung gilt dabei bis zum Schuleintritt.

Jeder Träger schließt die Vereinbarung über das neue Vergütungssystem mit dem LVR für alle seine Einrichtungen ab.

Die Verwaltung geht bei diesem Verfahren von einem möglichen Einsparvolumen gegenüber dem bisherigen System von über 10 Prozent aus.

Nun soll im August das Modellvorhaben starten. Sechs Träger mit 53 Einrichtungen und insgesamt 126 Kindern mit Behinderung nehmen an dem dreijährigen Modellprojekt teil, das natürlich auch begleitend evaluiert werden soll.

2025-06-05-Präsentation FITiS 2.0

TOP 9. Jahresbericht 2024 der Abteilung „Schutz von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Qualifizierung“ (Vorlage 15/3064)

Diese Abteilung war im Berichtsjahr für fast 6000 Kitas im Rheinland mit über 360.000 Plätzen aufsichtsführende und betriebserlaubniserteilende Behörde.

Im vergangenen Jahr haben verschiedene Faktoren die Inbetriebnahme von neuen Kitas erschwert. Da sind zum einen Kostensteigerungen während einer längeren Planungsphase und zum anderen fehlende geeignete Unternehmen für die letztliche Umsetzung der Planung. So gelang fast keine Inbetriebnahme zum vorgesehenen Zeitpunkt. Folge ist, dass Eltern vertröstet werden und Übergangslösungen gefunden werden müssen. Ist der Bau einmal fertig, kommt das Problem des Fachkräftemangels hinzu. Oftmals können die Einrichtungen nicht voll belegt werden, was sich mitunter über Monate oder sogar Jahre hinziehen kann.

Ältere Kitas weisen wiederum bisweilen einen hohen – manchmal jahrelang aufgestauten – Sanierungsbedarf auf, der wiederum auch nur schwer zu beheben ist.

Im Betrieb der Kitas selber häufen sich die Meldungen zum Personalausfall und zu gewaltbezogenen Ereignissen. Es verstärkt sich der Eindruck, dass ein Zusammenhang zwischen dem Personalmangel, der daraus resultierenden allgemein angespannten Situation und den konkreten Meldefällen existiert.

TOP 10. Erste Ergebnisse HzE-Bericht 2025 und Kurzvorstellung des Teams 43.22. (Vorlage 15/3116)

Die wesentliche Botschaft dieses Berichts lautet, dass auch im Bereich „Hilfen zur Erziehung“ die Fallzahlen steigen. So betrug die Steigerung der jungen Menschen, die Hilfe zur Erziehung in Anspruch nahmen, von 2022 zum Berichtsjahr 2023 immerhin 4%. Im langjährigen Vergleich von 2010 auf 2023 ergibt sich eine Steigerungsrate von 14%. In 2023 hat jeder zwölfte junge Mensch entsprechende Hilfen erhalten.

Eine Quote und eine Steigerung, die nicht nur wegen damit verbunden steigender Kosten Sorgen macht. Handelt es sich hier „nur“ um die Folgen der Corona-bedingten Lock-downs, die in manchen Familien schlechter aufgefangen werden konnten, also um ein eher vorübergehendes Phänomen? Oder sind tatsächlich immer mehr Eltern nicht in der Lage, eine angemessene Erziehung zu gewährleisten? Und kann der flächendeckende Ausbau der OGS hier helfen, um jedenfalls außerhalb des Elternhauses für eine positive Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu sorgen? Oder sind – was positiv wäre – mehr Erziehungsberechtigte bereit, Hilfe in Anspruch zu nehmen?

Der Link zum ausführlichen Bericht ist in der Vorlage enthalten.

2025-06-05-HzE_Vorinfo_LJHA

TOP 13. Bericht aus der Verwaltung

An dieser Stelle berichtete die Verwaltung unter anderem über die Reaktion der Landesregierung auf den Appell des LJHA zur „Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung von Grundschulkindern“:

Für den LVR besonders interessant ist eine Passage aus dem Brief der Ministerinnen Paul und Feller, in der auf die Förderschulen eingegangen wird. Danach sollen weitere mögliche Umsetzungsregelungen in Bezug auf diese Schulform gesondert erfolgen. Außerdem wird dem LVR beigepflichtet, dass die Umsetzung rechtsanspruchserfüllender Angebote an Förderschulen in Ferienzeiten besondere Herausforderungen mit sich brächte. Die Länder seien hierzu im Dialog mit dem Bund, der derzeit eine Expertise zu diesem Thema erstelle.

Im Übrigen weisen die Ministerinnen auf den geplanten weiteren Ausbau an Kapazitäten seitens des Landes hin und auf die Tatsache, dass das Land bislang noch immer alle von den Kommunen beantragten OGS-Plätze bewilligt habe.

Jedenfalls bleibt die Verantwortung für die Ausgestaltung der OGS bei den örtlichen Trägern der Jugendhilfe, wie aus der Antwort ebenfalls hervorgeht.

TOP 14.1. Anfrage der Fraktion Die Linke zu den Plätzen in den Jugendfreiwilligendiensten FSJ und FÖJ im Bildungsjahr 2025/2026

Nachdem im Bildungsjahr 2024/2025 leider aufgrund der vom Kämmerer verhängten Haushaltssperre von 20% 13 Plätze nicht besetzt werden konnten, fragte die Fraktion DIE LINKE nach, wie es um die Umsetzung der Freiwilligenjahre in diesem Bildungsjahr bestellt sei.

Die Verwaltung konnte für diesen Zeitraum jedenfalls für den Bereich des FÖJ Entwarnung geben. Alle 206 Plätze können besetzt werden und die Finanzierung des Taschengeldes ist ebenfalls gesichert, wie der Dezernent erläuterte. Wie es im Folgejahr aussieht, ist allerdings noch nicht geklärt. Wir müssen und werden dieses Thema also im Auge behalten. Dies haben wir auch einer Delegation des Sprecher*innenrates der FÖJ-TeilnehmerInnen versichert, die im Mai zu Gast bei unserem Arbeitskreis Jugend war.

 

Alle Vorlagen sind über unsere Geschäftsstelle zu erhalten.

Unsere Kontaktdaten für An- oder Abmeldungen der Notizen, Fragen und Anregungen: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion in der Landschaftsversammlung Rheinland, Landeshaus, Kennedyufer 2, 50679 Köln

Tel: 0221-8093364; Fax: 0221-8092560, gruene-fraktion@lvr.de, www.gruene-fraktion-lvr.de