Anfrage

Die allermeisten Straßen und Gebäude in Deutschlands Städten werden nach berühmten männlichen Persönlichkeiten benannt. Seit einiger Zeit hat bei den Kommunen jedoch ein Umdenken eingesetzt.

Nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes sind Männer und Frauen gleichberechtigt. Dies sollte sich auch bei der Namensgebung und damit Sichtbarmachung von Frauen bei Gebäuden und weiteren Bezeichnungen, wie zum Beispiel Veranstaltungs- und Konferenzräumen, darstellen lassen.

Frauen verdienen in Deutschland laut aktuellem gender pay gap immer noch 18% weniger als Männer, dies hängt auch mit einer geringeren Wertschätzung ihrer Leistungen zusammen. Über die Benennung von Gebäuden und Räumen nach berühmten Frauen kann auch der LVR dazu beitragen, dass die Leistung von Frauen höher wertgeschätzt wird.

Es geht darum, den patriarchalen Blick ad acta zu legen und den Blick auf ein gleichberechtigtes Miteinander zu richten.

Deshalb fragen wir den LVR:

  1. Wie viele LVR-eigene Einrichtungen / Schulen tragen den Namen berühmter Frauen im Vergleich zu LVR-eigenen Einrichtungen / Schulen mit Männernamen? Bitte auflisten.
  2. Nach welchen Kriterien vergibt der LVR Namen für seine Einrichtungen?
  3. Ist der LVR bestrebt, für Neubauten auch Namen berühmter Frauen z. B. aus Medizin, Politik, Sport, Kunst etc. zu vergeben?
  4. Ist für die Räume im Neubau Ottoplatz bereits eine Namensvergabe erfolgt und soll diese berühmte weibliche Personen miteinbeziehen?

 

Antwort LVR