Am 1. Mai startete das bundesweite Deutschlandticket. Viele Arbeitgeber geben ihren Beschäftigten einen Zuschuss für das 49-Euro-Ticket, was nicht nur die Anschaffung und Nutzung dieses nachhaltigen und ökologisch sinnvollen Mobilitätsangebots unterstützt, sondern auch die Arbeitgeberattraktivität dieser Unternehmen steigert. Auch kommunale Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen, z.B. Wuppertal, Solingen, Rhein-Erft-Kreis, und in anderen Bundesländern leisten diese Zuschüsse für ihre Beschäftigten. Die Städte München und Stuttgart haben sogar angekündigt, die Kosten für das Deutschlandticket komplett zu übernehmen. Hingegen ist der LVR nach wie vor nicht bereit, einen solchen Zuschuss zu zahlen.
Deshalb fragen wir:
- Sollen die Beschäftigten des LVR künftig einen Arbeitgeberzuschuss zum Deutschlandticket erhalten? (Bitte getrennt für Tarifbeschäftigte und Beamt*innen beantworten)
Wenn ja, ab wann und in welcher Höhe soll dies geschehen?
Wenn nein, aus welchen Gründen ist der LVR nicht bereit, einen Arbeitgeberzuschuss zum Deutschlandticket zu bezahlen? (Bitte getrennt für Tarifbeschäftigte und Beamt*innen beantworten) - Da andere Arbeitgeber der öffentlichen Hand einen solchen Zuschuss übernehmen, stellt sich die Frage, inwieweit sich deren rechtliche und finanzielle Bedingungen von denen des LVR unterscheiden?
- Wie beurteilt der LVR die Bedeutung und den Beitrag des Deutschlandtickets für eine nachhaltige und umweltschonendere Mobilität?
- Beim LVR gibt es Überlegungen, dass mit Einführung des Deutschlandtickets die Parkraumbewirtschaftung enden soll. Soll dies dauerhaft erfolgen oder wann und mit welcher Ausgestaltung soll eine erneute Bewirtschaftung der Parkflächen beim LVR eingeführt werden?
- Wie ist die bisherige ablehnende Haltung zur Bezuschussung des Deutschlandtickets und die Abschaffung der Parkraumbewirtschaftung vereinbar mit der mehrfach dokumentierten Absicht des LVR, Wege zu einer nachhaltigen Mobilität einschlagen zu wollen?