Köln 22. Juni 2021

LVR-GRÜNE warnen vor Verzicht auf fachliche Kompetenz und Unabhängigkeit

NRW-Bauministerin Scharrenbach warb am Montag beim Landschafts-verband Rheinland für ihre Novelle zum Denkmalschutzgesetz NRW.

Dazu Johannes Bortlisz-Dickhoff, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN im LVR: „Frau Scharrenbach hat auch im Landschaftsausschuss des LVR nicht plausibel erklären können, weshalb sie Hand anlegen will an ein Gesetz, das sich in über vierzig Jahren bewährt hat. Wenn in der Baudenkmalpflege die Benehmensherstellung aufgegeben wird und die bei den Landschaftsverbänden angesiedelten Denkmalpflegeämter nur noch angehört werden müssen, bleibt künftig alle Verantwortung in Fragen des Denkmalschutzes bei den Kommunen hängen. Ohne sachlichen Grund soll die wissenschaftliche, kunsthistorische und architektonische Kompetenz der Mitarbeitenden im Bereich Denkmalpflege bei den Landschaftsverbänden künftig weitgehend ignoriert werden. Stattdessen werden ohnehin überlastete Städte und Gemeinden mit Aufgaben allein gelassen, die sie häufig aufgrund fehlender personeller Ausstattung und Fachkenntnis gar nicht leisten können.

Der breite Protest der Fachöffentlichkeit hat immerhin bewirkt, dass den Denkmalpflegeämtern nicht auch noch wie ursprünglich geplant das Recht entzogen wird, Anträge auf Unterschutzstellung von Baudenkmälern zu stellen.

Denkmäler brauchen unabhängige, kompetente und starke Fürsprache, daher fordern wir die Ministerin auf, ihren Gesetzesentwurf noch weiter zu ändern und die Rolle der Denkmalpflegeämter nicht anzutasten.“

Wir haben zum geplanten Denkmalschutzgesetz auch ein Rechtsgutachten zum Staatsziel Denkmalschutz in Auftrag gegeben, in welchem der Verfasser sehr interessante Parallelen zur Debatte um das Staatsziel Klimaschutz gefunden hat.

Rechtsgutachten Novelle Denkmalschutzgesetz NRW (PDF, 441 kB)

Darüberhinaus haben wir gemeinsam mit den Freund*innen aus dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe eine Musteranfrage zu diesem Thema für Kommunen und Kreise entworfen.

Zur Musteranfrage (PDF, 492 kB)