Grüne im LVR fordern echte Lösungen statt Rollback in der Politik für Menschen mit Behinderung

 

Die aktuelle Wunschliste der beim Bundeskanzler eingerichteten Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden zum Bundesteilhabegesetz stellt einen neuen Tiefpunkt in der Diskussion um Leistungskürzungen für behinderte Menschen dar. Sie betrifft darüber hinaus auch die Kinder- und Jugendhilfe sowie den Unterhaltsvorschuss. Offenbar geht es den Verantwortlichen nicht darum, sich ernsthaft mit dem Gesetz zu befassen, sondern Rechte und Freiheiten von behinderten Menschen einzuschränken.  Dabei beruht die Kritik offensichtlich mehr auf einem Bauchgefühl als auf einer ernsthaften Auseinandersetzung mit Zahlen, Daten und Fakten. Zu keinem der Vorschläge, die massiv in das Leben von Menschen, die Eingliederungshilfe beziehen, eingreifen, konnte die Arbeitsgruppe konkret angeben, welche Einsparungen sich aus ihren Vorschlägen ergeben. Seriöse Politik sieht anders aus. Wir Grüne im LVR werden zusammen mit unserer grünen Bundestagsfraktion und den Verbänden weiter für die Rechte von Menschen mit Behinderung und für eine echte finanzielle Entlastung der Kommunen kämpfen.

 

Darüber hinaus schließen wir uns der beim Bundestag eingereichten Petition der Lebenshilfe an, die inzwischen schon mehr als 70.000 Unterschriften erreicht hat.

Auszüge aus der Stellungnahme der Bundestagsfraktion:

Eine Zusammenstellung dieser Wünsche, die nicht nur das BTHG, sondern auch die Kinder- und Jugendhilfe und den Unterhaltsvorschuss betreffen, fand den Weg in die interessierte Öffentlichkeit. Die Wunschliste stellt einen neuen Tiefpunkt in der Diskussion dar. Sie zeigt nicht nur, dass die dafür Verantwortlichen auch nach zehn Jahren nicht gewillt sind, sich ernsthaft mit dem Gesetz und den damit vorgenommenen Änderungen in der Eingliederungshilfe wirklich auseinanderzusetzen. Sie zeigt vielmehr, dass ihnen offenbar auch schon das bis 2019 geltende Gesetz den behinderten Menschen zu viele Rechte und Freiheiten eingeräumt hatte. Darüber hinaus wird deutlich, dass ihre Kritik mehr auf ihrem Bauchgefühl und ihren Einstellungen als auf Zahlen, Daten und Fakten basiert. Sie konnten nämlich zu keinem ihrer Vorschläge, die massiv in das Leben von Menschen, die Eingliederungshilfe beziehen, eingreifen, konkret angeben, welche Einsparungen sie sich davon erwarten. Seriöse Politik sieht anders aus.

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Darum haben wir im Oktober 2025 mit unserem Antrag „Selbstbestimmung sichern und Teilhabe stärken – Die Fortschritte des Bundesteilhabegesetzes bewahren“ ein Paket mit Maßnahmen zur Abstimmung vorgelegt, das die Kommunen entlastet, ohne Menschen mit Behinderungen in ein Umfeld zu bringen, in dem sie zuletzt in den 1980er und 1990er Jahren lebten. Dazu gehört einerseits, die Verbesserungen durch das BTHG zu erhalten und konsequent umzusetzen. An vielen Stellen kann dabei eine flexible, an die Lebensumstände der Menschen mit Behinderungen angepasste Verwaltungspraxis den Aufwand verringern. Andererseits muss der Bund die Kommunen finanziell stärker als bisher unterstützen. Am 24.04.2026 holen wir das Thema mit einer Aktuellen Stunde erneut in den Bundestag und sorgen dafür, dass alle Fraktionen zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen, Kindern und Jugendlichen sowie Alleinerziehenden Stellung beziehen müssen.

 

Vollständige Stellungnahme der Bundestagsfraktion vom 23.04.2026