Senkung der Landschaftsumlage 2023 auf 16,4 Prozentpunkte

Beschlussvorschlag:

Die Landschaftsumlage wird für das Jahr 2023 auf 16,4-Prozentpunkte festgelegt.

Begründung:

Im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2023 ist von der aktuellen Landesregierung nach wie vor geplant, die zweite Stufe bei der Neuermittlung der Finanzkraft der einzelnen Kommunen (Erhöhung der fiktiven Hebesätze für kreisfreie Städte) umzusetzen. Aufgrund der (fiktiven) Erhöhung der Finanzkraft der kreisfreien Gemeinden kommt es zu deutlichen Mehreinahmen für den LVR. Neben den Belastungen durch eine höhere Umlage wären deshalb die kreisfreien Kommunen doppelt belastet. Wie bei der ersten Stufe ist auch bei Realisierung der zweiten Stufe im GFG 2023 mit weiteren Mehreinnahmen für den LVR in Höhe von 50 Mio. Euro zu rechnen. Vor dem Hintergrund des Rücksichtsnahmegebotes auf die nach wie vor sehr angespannte Finanzlage der Kommunen, soll dieser Effekt durch eine entsprechende Absenkung der Umlage ausgeglichen werden.