Regionale Kulturförderung in den Mitgliedskörperschaften sichern
Beschlussvorschlag:
Um den Mitgliedskörperschaften auch in den kommenden Jahren die Möglichkeit zu sichern, über die Regionale Kulturförderung des Landschaftsverbandes kulturelle Projekte realisieren zu können, beschließt der LVR, für den Haushalt 2020/2021 mindestens fünfzig Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel für Projektanträge zu reservieren, die ohne Beteiligung des LVR aus den Mitgliedskörperschaften des LVR gestellt werden.
Begründung:
Die Regionale Kulturförderung des Landschaftsverbands Rheinland ist ein bewährtes Mittel, um kulturelle Vorhaben, die aus den Mitgliedskörperschaften kommen zu unterstützen oder überhaupt erst möglich zu machen.
Gleichzeitig wird jedes Jahr aber auch eine Reihe von Anträgen abschlägig beschieden oder nur in geringerem Umfang bewilligt, weil „im Rheinland mehr Anträge gestellt (werden), als GFG-Mittel zur Verfügung“ stehen, wie in den Begründungen der LVR-Verwaltung zu lesen ist.
Daher ist es uns ein Anliegen, für den kommenden Haushalt sicher zu stellen, dass Projektanträge aus den Mitgliedskörperschaften in ausreichendem Maße bewilligt werden können.