Seit dem Beitritt Deutschlands zur UN Behindertenrechtskonvention sind seitens des Landes- und des Bundesgesetzgebers rechtliche Regelungen geschaffen worden, die dazu beitragen, die tatsächliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten und ihre Bildungschancen zu erhöhen.

Eine wachsende Bedeutung nimmt dabei die Unterstützung durch persönliche Assistenz im Bildungsbereich ein. Hierzu sind sowohl schulgesetzliche als auch im SGB VIII und SGB XII entsprechende gesetzliche Rahmenstellungen geschaffen worden.

Mit Antwort auf die Anfrage der Fraktionen CDU und SPD der Landschaftsversammlung 14/29 aus dem Jahr 2018 hat die Verwaltung am 14.11.2018 geantwortet, dass nach Rückmeldung von 29 Schulen mindestens 634 Schüler*innen eine individuelle Schulbegleitung haben.

Davon waren 75 mit medizinischer Ausbildung. Die Schulbegleitungen waren bei 81 verschiedenen Trägern beschäftigt.

Darüber hinaus wurde berichtet, dass an einigen Standorten Poollösungen realisiert wurden.

In vielen Allgemeinbildenden und Förderschulen der Kommunen wird beobachtet, dass sich die Zahl der individuellen Schulbegleitungen in den vergangenen Jahren erheblich erhöht hat und die dafür aufgewendeten Mittel stetig steigen. Dies nimmt die GRÜNE Fraktion zum Anlass, auch die Entwicklungen an den LVR-Schulen zu betrachten und Antworten auf folgende Fragen zu erbitten:

 

  1. Wie viele Schüler*innen an den LVR-Schulen haben eine persönliche Schulassistenz?
        Bitte stellen Sie die jährliche Entwicklung seit 2018 dar.
  2. Wie viele Träger sind in den LVR-Schulen zurzeit mit Schulbegleitung befasst?
  3. Wie viele Schulassistenzen werden durch Poollösungen zurzeit eingespart?
  4. Wie ist die prozentuale Schüler/Schulassistenz-Relation pro Schule?
        Bitte stellen Sie die jährliche Entwicklung seit 2018 dar.
  5. Wie haben sich die Kosten für Schulassistenzen seit 2018 entwickelt?